Berufshaftpflicht
Die IT-Haftpflicht deckt Vermögens-, Sach- und Personenschäden beim Kunden aus Programmierung, Beratung, Betreuung und Wartung.
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Betriebsarten / IT, Medien und Kreative
Ein Update, das beim Kunden die Warenwirtschaft lahmlegt, ein Backup, das im Ernstfall leer ist, ein Fehler in der Schnittstelle, der tausend falsche Rechnungen erzeugt: In der IT entstehen Schäden selten an Sachen, aber oft im Betrieb des Kunden. Hier steht, wie sich IT-Dienstleister in Österreich dagegen absichern und was es kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Nicht für die Nachbesserung selbst. Dass Ihr Werk die vereinbarte Leistung bringt, ist Ihre vertragliche Pflicht und kein Versicherungsfall. Die IT-Haftpflicht zahlt die Schäden, die daraus beim Kunden entstehen: Datenverlust, Produktionsstillstand, Umsatzausfall, Kosten für Wiederherstellung. Viele Tarife enthalten auch einen Baustein für Fälle, in denen Sie Termine überschreiten und der Kunde daraus Schaden hat.
Fehlerhaftes Update
Ein eingespieltes Update legt beim Kunden Kassen, Produktion oder Onlineshop lahm. Der Kunde verlangt den Umsatzausfall der Stillstandstage.
Datenverlust
Eine Migration löscht Datensätze, ein Backup wurde nie geprüft. Die Wiederherstellung ist teuer oder unmöglich.
Sicherheitslücke
Eine offen gelassene Schnittstelle oder ein Standardpasswort öffnet Angreifern den Weg ins Kundennetz. Der Kunde sieht den Fehler beim Dienstleister.
Projektverzug
Ein Softwareprojekt wird Monate zu spät fertig. Vertragsstrafen und Mehrkosten des Kunden folgen.
Rechte Dritter
Eine Open-Source-Bibliothek mit falscher Lizenz oder fremder Code im Projekt führt zu Abmahnungen und Unterlassungsforderungen.
Eigene Systeme
Fernwartungszugänge zu vielen Kunden machen IT-Dienstleister zu einem attraktiven Ziel, ein Angriff trifft dann alle Kunden auf einmal.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die IT-Haftpflicht deckt Vermögens-, Sach- und Personenschäden beim Kunden aus Programmierung, Beratung, Betreuung und Wartung.
Für eigene Kosten nach einem Angriff und für Schäden bei Kunden, wenn Ihre Fernwartungszugänge missbraucht werden.
Dringend empfohlen
Für Personen- und Sachschäden vor Ort beim Kunden, etwa beim Verlegen von Kabeln oder Einbauen von Servern; oft im IT-Tarif enthalten.
Für Laptops, Testgeräte und eigene Server, auch unterwegs und bei Bedienfehlern.
Für Streit um Abnahme, Honorar und Vertragsstrafen, die in IT-Projekten häufig sind.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Geschäftsführer einer IT-GmbH, besonders mit Investoren oder vielen Angestellten.
Freelancer verdienen nur, solange sie arbeiten können; die Rente sichert das Einkommen bei langer Krankheit.
IT-Haftpflicht ist für kleine Betriebe günstig. Die Prämie hängt vom Umsatz, der Versicherungssumme, den Tätigkeiten und der Frage ab, ob Sie kritische Systeme wie Kassen, Produktion oder Gesundheitsdaten betreuen.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | UBIT-Gruppenvertrag der WKO, 2,5 Mio. Euro, Umsatz bis 350.000 Euro | rund 150 Euro im Jahr inklusive Steuer |
| Berufshaftpflicht | UBIT-Gruppenvertrag, Umsatz 350.000 bis 500.000 Euro | rund 200 Euro im Jahr inklusive Steuer |
| Berufshaftpflicht | Einzeldeckung bei einem Spezialanbieter, nach Umsatz und Summe | ab etwa 125 Euro, im Schnitt rund 500 Euro netto im Jahr |
| Cyberversicherung | IT-Dienstleister mit Fernwartung für 50 Kunden, 1 Mio. Euro Deckung | etwa 1.000 bis 3.000 Euro im Jahr |
| Elektronikversicherung | Laptops, Testgeräte und Server im Wert von 25.000 Euro | etwa 200 bis 450 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Der Grundschutz über den Gruppenvertrag kostet im Jahr ungefähr so viel wie zwei Stunden Fernwartung.
Die Werte zum Gruppenvertrag stammen aus dem WKO-Tarifblatt 2026 und enthalten die
Versicherungssteuer.
Die Einzeldeckung nennt der Anbieter öffentlich netto.
Cyber und Elektronik sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis ohne 11 Prozent
Versicherungssteuer, Stand September 2026.
01
Freelancer
Für: Entwicklerin oder Administrator als Einzelunternehmen
Zusammen etwa 500 bis 1.200 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Systemhaus
Für: IT-Betrieb mit Fernwartung, Vor-Ort-Service und bis zu zehn Beschäftigten
Zusammen etwa 2.500 bis 6.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Softwarehaus
Für: Softwareentwicklung mit großen Projekten, Wartungsverträgen und GmbH
Zusammen etwa 6.000 bis 18.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die IT-Betrieben wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Montag nach dem Patchwochenende. Gehen Sie den Tag durch und sehen Sie, wer zahlt.
Ein über Nacht eingespieltes Update legt die Kassen einer Handelskette mit zwölf Filialen lahm, bis Mittag geht nichts.
Bei der Migration eines Kunden gehen die Buchhaltungsdaten eines halben Jahres verloren, das Backup ist unvollständig.
Angreifer nutzen Ihren Fernwartungszugang und verschlüsseln drei Kundennetze.
Beim Serverumzug fällt ein Rack um und beschädigt Technik des Kunden.
Ein Kunde verweigert die Abnahme eines Projekts und fordert die Vertragsstrafe, der Anwalt ist eingeschaltet.
Der Rucksack mit zwei Laptops und Testgeräten wird aus dem Auto gestohlen.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.
Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.
Gruppenvertrag und Spezialtarife im Vergleich
Als Makler legen wir den UBIT-Gruppenvertrag neben IT-Spezialtarife und klassische Versicherer und zeigen, wo die Deckung für Ihre Tätigkeit reicht.
Schadenpraxis von innen
In der Bootsversicherung bearbeiten wir Schäden selbst. Wir wissen, wie man einen Stillstand beim Kunden belegt und berechnet.
Betrieb und Privates bei einem Ansprechpartner
IT-Haftpflicht, Cyber, Technik und Ihre eigene Vorsorge laufen bei uns zusammen, erreichbar unter +49 3375 29 12 77.
Für Sie ohne Kosten
Unser Service kostet Sie nichts, die Vergütung zahlt der Versicherer. Wir sind ein deutscher Familienbetrieb seit 1989 und betreuen IT-Betriebe in Österreich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Fragen und Antworten
Nein, die Gewerbeordnung schreibt für IT-Dienstleistungen keine Versicherung vor.
Viele Auftraggeber und öffentliche Ausschreibungen verlangen aber den Nachweis einer
IT-Haftpflicht.
Über den UBIT-Gruppenvertrag der WKO 2026 rund 150 Euro im Jahr bei bis zu 350.000 Euro Umsatz und
rund 200 Euro bis 500.000 Euro, jeweils inklusive Steuer.
Einzeldeckungen beginnen bei etwa 125 Euro netto.
Die IT-Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie Ihren Kunden verursachen.
Die Cyberversicherung zahlt Ihre eigenen Kosten nach einem Angriff, etwa Forensik,
Wiederherstellung und Ertragsausfall.
Für IT-Betriebe gehören beide zusammen.
Wenn Sie KI-Lösungen entwickeln oder einsetzen, sollten Sie das im Antrag nennen.
Manche Tarife schließen sie ausdrücklich ein, andere haben Lücken.
Vertragsstrafen selbst sind meist ausgeschlossen.
Schäden durch Terminüberschreitung können über einen eigenen Baustein gedeckt sein,
und den Streit darüber deckt der Rechtsschutz.
In der Regel nicht.
Als Selbständiger haften Sie für Ihre eigene Arbeit und brauchen eine eigene IT-Haftpflicht.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind angekreuzt.
Ändern Sie, was nicht passt; wir vergleichen.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Wer zahlt, wenn der Kunde wegen eines Bildes auf seiner Website abgemahnt wird?

Reichen die Haftungsgrenzen in unseren AGB nicht aus?

Wer zahlt, wenn wir bei Grabungsarbeiten eine fremde Leitung beschädigen?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige (ÖNACE entspricht auf Klassenebene der
europäischen NACE):
Quelle: Destatis, Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2025. Alle Betriebsarten
Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.
Zur BootsversicherungIhr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen