Betriebshaftpflicht
Deckt Aufsichtspflichtverletzungen, Personen- und Sachschäden, Mietsachschäden an Wohngemeinschaften und am besten auch Schäden durch Betreute ohne Aufsichtsfehler.
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Eine sozialpädagogische Wohngemeinschaft, ein Jugendzentrum, eine Beratungsstelle oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung: Wer mit Menschen arbeitet, die besonderen Schutz brauchen, haftet für Aufsicht und Fürsorge besonders streng. Dazu kommen Förderverträge mit dem Land, ein ehrenamtlicher Vorstand und Freiwillige, die nicht über die AUVA versichert sind. Hier steht, was ein Träger in Österreich absichern sollte.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Zunächst der Jugendliche selbst, wenn er schuldfähig ist, und das ist er oft nicht oder er hat kein Geld. Der Träger haftet, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Viele Haftpflichtverträge für soziale Einrichtungen enthalten zusätzlich eine Deckung für Schäden durch Betreute, auch ohne Aufsichtsfehler. Genau danach sollten Sie fragen.
Eine zerstörte Wohnungstür, ein zerkratztes Auto, ein beschädigtes Handy eines Mitschülers. Ohne besondere Deckung bleibt der Geschädigte oft auf dem Schaden sitzen und klagt den Träger.
Ein Kind entweicht aus der Einrichtung, eine Klientin verletzt sich, eine Medikamentengabe wird vergessen. Vorwürfe gegen Betreuer sind ernst und teuer.
Falsch abgerechnete Personalstunden, verspätete Nachweise, ein Förderbescheid wird widerrufen. Der Vorstand haftet nach dem Vereinsgesetz.
Freiwillige fahren Klienten mit dem Privatauto, helfen bei Festen und Ausflügen. Wer sich dabei verletzt oder einen Schaden anrichtet, ist oft nicht versichert.
Gesundheitsdaten, Gutachten, Obsorgeentscheidungen. Ein Datenleck in der Sozialarbeit ist ein schwerer Fall für die Datenschutzbehörde.
Wohngemeinschaften in gemieteten Wohnungen: Wasserschäden, Brand durch eine Zigarette, Vandalismus. Der Vermieter fordert vom Träger.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Deckt Aufsichtspflichtverletzungen, Personen- und Sachschäden, Mietsachschäden an Wohngemeinschaften und am besten auch Schäden durch Betreute ohne Aufsichtsfehler.
Schützt Obfrau, Vorstand und Geschäftsführung, wenn Fördergeber oder der Verein sie wegen eines Vermögensschadens in Anspruch nehmen.
Dringend empfohlen
Für Ehrenamtliche, Klienten und Teilnehmende von Angeboten, die nicht über die AUVA versichert sind.
Für Vermögensschäden aus Beratung, etwa in Schuldner-, Rechts- oder Sozialberatung, wenn eine Auskunft falsch war.
Für Einrichtung von Wohngemeinschaften, Beratungsstellen und Jugendzentren gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Vandalismus.
Für Klientenakten und Gesundheitsdaten, deren Verlust gemeldet und aufgearbeitet werden muss.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Vereinsbusse und Dienstautos; die Kfz-Haftpflicht ist nach KHVG Pflicht, eine Dienstreisekasko schützt auch Privatautos von Mitarbeitern.
Für Streit mit Fördergebern, Vermietern und Mitarbeitern, etwa vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
Die Prämien richten sich nach Zahl der Mitarbeiter und Betreuten, nach Art der Betreuung und nach Wohnformen. Rund um die Uhr betreute Wohngemeinschaften kosten mehr als eine Beratungsstelle.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Verein mit Beratungsstelle und bis zu zehn Mitarbeitern, 3 Mio. Euro Summe | etwa 300 bis 700 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Träger mit zwei sozialpädagogischen Wohngemeinschaften, inklusive Schäden durch Betreute | etwa 1.200 bis 3.000 Euro im Jahr |
| D&O-Versicherung | Gemeinnütziger Verein mit 2 Mio. Euro Budget, 1 Mio. Euro Summe | etwa 700 bis 1.600 Euro im Jahr |
| Gruppenunfallversicherung | Ehrenamtliche pauschal, bis 50 Personen | etwa 150 bis 400 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Zum Vergleich: Kollektive Vereinshaftpflicht eines Sportdachverbands, bis 100 Mitglieder, inklusive Steuer | etwa 60 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Haftpflicht, Vorstandshaftung und Unfall für einen kleinen Sozialverein kosten im Jahr etwa so viel wie ein halbes Bruttomonatsgehalt einer Sozialarbeiterin.
Der Vergleichswert stammt aus einem veröffentlichten Kollektivtarif und passt nur für kleine Vereine ohne Betreuung. Die übrigen Spannen sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis ohne 11 Prozent Versicherungssteuer, Stand September 2026. Das genaue Angebot holen wir für Ihren Träger ein.
01
Für: kleiner Verein mit Beratungsstelle und Ehrenamtlichen
Zusammen etwa 800 bis 1.800 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Träger mit Wohngemeinschaften, Jugendzentrum und angestellten Fachkräften
Zusammen etwa 3.000 bis 7.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Großer Träger mit mehreren Standorten, Fahrzeugen und Förderverträgen mit mehreren Ländern
Zusammen etwa 8.000 Euro im Jahr und mehr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die sozialen Einrichtungen wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Tag im Herbst. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Ein Jugendlicher aus der Wohngemeinschaft zerkratzt beim Nachbarn drei Autos. Er ist 13 und kann nicht zahlen.
Eine ehrenamtliche Helferin stürzt beim Tragen der Spendenkisten über die Kellerstiege und bricht sich das Sprunggelenk.
Die Schuldnerberatung hat eine Frist im Privatkonkurs übersehen, ein Klient verliert eine Chance auf Entschuldung und fordert Ersatz.
Die Klientendokumentation ist verschlüsselt, Gutachten wurden kopiert. Forensik, Meldung, Information der Betroffenen.
Das Land widerruft einen Teil der Förderung wegen fehlerhafter Stundennachweise und prüft die Haftung des Vorstands.
In der Wohngemeinschaft brennt ein Papierkorb, Küche und Gang sind verrußt.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Vorstand, Ehrenamt, Förderungen und Aufsicht greifen bei sozialen Trägern ineinander. Wir stellen die Verträge so auf, dass jede Rolle abgesichert ist.
Als Makler holen wir Angebote mehrerer Versicherer ein und prüfen die Bedingungen für Schäden durch Betreute besonders genau.
Bei Booten regulieren wir Schäden selbst. Wir wissen, wie ein Schadenfall aufbereitet werden muss, damit er nicht monatelang liegt.
Gemeinnützige Budgets sind knapp: Unsere Arbeit bezahlt der Versicherer. Wir sind ein deutscher Familienbetrieb, in Österreich über die Dienstleistungsfreiheit tätig.
Fragen und Antworten
Nach § 24 Vereinsgesetz haften Organwalter dem Verein bei Pflichtverletzungen, ehrenamtliche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Förderrückforderungen machen solche Ansprüche schnell sechsstellig. Eine D&O schützt davor.
Das Kind, wenn es schuldfähig ist und zahlen kann, sonst der Träger bei Aufsichtsfehlern. Manche Haftpflichtverträge zahlen auch ohne Aufsichtsfehler, das sollten Sie einschließen.
Für Schäden an Dritten meist über die Haftpflicht des Trägers, wenn sie genannt sind. Für eigene Unfälle nur über eine Gruppenunfallversicherung, die AUVA ist für Freiwillige in der Regel nicht zuständig.
Ein kleiner Verein mit Beratungsstelle liegt mit Haftpflicht, D&O und Unfall meist zwischen 800 und 1.800 Euro im Jahr, Träger mit Wohngemeinschaften deutlich höher.
Ja, wenn Sie Klientenakten digital führen. Gesundheits- und Sozialdaten sind besonders geschützt, ein Leck kostet Forensik, Anwälte und Vertrauen.
Mit Vereinsbussen über deren Kfz-Versicherung. Fahren Mitarbeiter oder Freiwillige mit dem Privatauto, braucht es eine Dienstreisekasko für den Schaden am eigenen Auto.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Hafte ich für jeden Sturz eines Kindes?

Wer haftet, wenn eine Klientin beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl stürzt?

Hafte ich als ehrenamtlicher Obmann mit meinem Privatvermögen?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige (ÖNACE entspricht auf Klassenebene der europäischen NACE):
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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