Betriebshaftpflicht
Deckt Personen- und Sachschäden durch überlassene Arbeitskräfte beim Beschäftiger, wenn die Überlassung ausdrücklich eingeschlossen ist.
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Ein Überlasser schickt Menschen in fremde Betriebe, an fremde Maschinen und in fremde Lager. Beschädigt eine Leiharbeitskraft beim Beschäftiger eine Anlage oder greift in die Kassa, landet die Forderung schnell bei Ihnen. Hier steht, wie sich Arbeitskräfteüberlasser und Personalvermittler in Österreich gegen diese Risiken absichern.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Grundsätzlich schuldet der Überlasser die sorgfältige Auswahl geeigneter Arbeitskräfte, die Arbeit selbst steuert der Beschäftiger. In der Praxis verlangen Beschäftiger in ihren Verträgen aber oft mehr, und bei schweren Schäden wird gestritten, wer die Verantwortung trägt. Eine Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichem Einschluss der Arbeitnehmerüberlassung deckt die gesetzliche Haftung und wehrt überzogene Forderungen ab.
Ein Staplerfahrer fährt ein Hochregal an, eine Produktionshelferin bedient eine Maschine falsch: Beschäftiger verlangen Ersatz vom Überlasser.
Eine als Elektriker vermittelte Person hat die Ausbildung nicht. Wer bei der Prüfung von Zeugnissen und Befähigungen schludert, haftet für die Folgen.
Überlassene Kräfte haben Zugang zu Kassen, Lagern und Daten beim Kunden. Ein Diebstahl beschädigt Vertrauen und Geschäftsbeziehung.
Leiharbeitskräfte verunfallen häufiger als Stammpersonal, weil sie Betriebe und Maschinen weniger gut kennen. Der Überlasser trägt Mitverantwortung für Unterweisung und Schutzausrüstung.
Einstufung nach dem Kollektivvertrag, Überstunden, Beendigungen: Streitigkeiten mit Arbeitskräften sind in der Branche häufig.
Lebensläufe, Zeugnisse und Gesundheitsangaben tausender Bewerber machen Personaldienstleister zu einem Datenschutzrisiko.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Deckt Personen- und Sachschäden durch überlassene Arbeitskräfte beim Beschäftiger, wenn die Überlassung ausdrücklich eingeschlossen ist.
Dringend empfohlen
Für Vermögensschäden aus der Vermittlung, etwa wenn eine vermittelte Führungskraft nicht die zugesicherte Qualifikation hat.
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Auseinandersetzungen mit Beschäftigern über Abrechnungen.
Für Datenlecks mit Bewerber- und Personaldaten und Angriffe auf die Personalsoftware.
Sinnvoll je nach Betrieb
Ergänzt die AUVA für Stammpersonal und überlassene Kräfte, auch in der Freizeit, und ist ein Argument bei der Personalsuche.
Ersetzt Büroeinrichtung und Technik nach Feuer, Wasser und Einbruch.
Für die Geschäftsführung, die bei Verstößen gegen Lohn- und Sozialdumpingvorschriften persönlich in Anspruch genommen werden kann.
Maßgeblich sind die Lohnsumme der überlassenen Kräfte und die Branchen, in die Sie überlassen. Bürokräfte sind günstig, Bau, Produktion und Logistik mit Staplern und Maschinen deutlich teurer.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Überlasser mit 30 Kräften in Büro und Lager, 5 Mio. Euro Deckung | etwa 800 bis 2.000 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Überlasser mit 150 Kräften in Produktion und Bau | etwa 4.000 bis 12.000 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Personalberatung und Headhunting, Umsatz bis 500.000 Euro | etwa 400 bis 1.200 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Personaldienstleister mit Bewerberdatenbank, 500.000 Euro Deckung | etwa 800 bis 2.000 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Betriebshaftpflicht eines kleinen Überlassers kostet im Jahr ungefähr so viel wie ein bis zwei Wochen Überlassung einer einzigen Hilfskraft.
Richtwerte aus unserer Angebotspraxis ohne 11 Prozent Versicherungssteuer, Stand September 2026. Für Arbeitskräfteüberlasser werden in Österreich keine Tarifbeispiele öffentlich genannt; die Quellen beschreiben Betriebs- und Berufshaftpflicht und die Rolle der Vermögensschäden bei Beratungsberufen.
01
Für: Personalvermittlung und Headhunting ohne Überlassung
Zusammen etwa 1.000 bis 2.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Überlasser mit bis zu 50 Kräften in Büro, Handel und Lager
Zusammen etwa 2.500 bis 5.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Überlasser mit großem Personalstand in Produktion, Bau und Logistik
Zusammen etwa 8.000 bis 25.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Fälle, die in der Branche wirklich vorkommen. Hier alle an einem einzigen Montag. Gehen Sie den Tag durch und sehen Sie, wer zahlt.
Ein überlassener Staplerfahrer fährt beim Kunden ein Hochregal an, Ware und Regal sind beschädigt.
Eine Produktionshelferin bedient die Verpackungsanlage falsch, die Linie steht zwei Tage.
Eine vermittelte Buchhalterin hatte die angegebene Ausbildung nicht; der Kunde verlangt Kosten für Neubesetzung und Fehlerbehebung.
Die Bewerberdatenbank ist gehackt, tausende Lebensläufe stehen im Netz.
Eine ehemalige Arbeitskraft klagt auf Nachzahlung wegen falscher Einstufung im Kollektivvertrag.
Ein Leiharbeiter verletzt sich in der Freizeit schwer und bleibt dauerhaft eingeschränkt.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Als Makler holen wir Angebote mehrerer Häuser ein und achten darauf, dass Überlassung, Tätigkeitsschäden und gemietete Sachen wirklich drinstehen.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Das hilft, wenn Beschäftiger und Versicherer über Verantwortung streiten.
Haftpflicht, Cyber, Rechtsschutz und Gruppenunfall laufen bei uns zusammen, erreichbar unter +49 3375 29 12 77.
Für Ihren Betrieb ist unsere Arbeit kostenlos, weil der Versicherer uns vergütet. Seit 1989 führen wir das Haus als Familie und sind in Österreich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig.
Fragen und Antworten
Eine gesetzliche Pflichtversicherung gibt es nicht. Das Gewerbe ist reglementiert, die Überlassung regelt das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Beschäftiger verlangen fast immer eine Betriebshaftpflicht mit Einschluss der Überlassung.
Der Überlasser haftet vor allem für die sorgfältige Auswahl. Weitere Haftungen entstehen oft erst aus dem Überlassungsvertrag. Eine passende Betriebshaftpflicht deckt die gesetzliche Haftung und wehrt überzogene Forderungen ab.
Ja. Sie sind beim Überlasser angestellt und über die AUVA unfallversichert. Beschäftiger sind für den Arbeitnehmerschutz am Einsatzort mitverantwortlich.
Für einen kleinen Überlasser mit Büro- und Lagerpersonal meist 800 bis 2.000 Euro im Jahr, für große Überlasser in Industrie und Bau deutlich mehr, jeweils ohne Versicherungssteuer.
Nein, vorsätzliche Taten sind ausgeschlossen. Dafür gibt es eine Vertrauensschadenversicherung, die Ihre Kunden oft verlangen.
Wir empfehlen sie. Wenn eine vermittelte Person nicht hält, was Sie zugesichert haben, entsteht dem Kunden ein Vermögensschaden, den die Betriebshaftpflicht nicht deckt.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Zahlt die Haftpflicht, wenn wir beim Reinigen etwas beschädigen?

Zahlt die Versicherung, wenn trotz unserer Bewachung eingebrochen wird?

Brauche ich eine Betriebshaftpflicht oder eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige (ÖNACE entspricht auf Klassenebene der europäischen NACE):
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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