Betriebshaftpflicht
Die Pflicht-Haftpflicht nach § 99 GewO für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, am besten mit deutlich mehr als der Mindestsumme.
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Für Baumeister ist die Haftpflicht in Österreich keine Empfehlung, sondern Voraussetzung für die Gewerbeberechtigung. Ohne Nachweis gibt es keine Anmeldung, fällt der Vertrag weg, wird das Gewerbe entzogen. Dazu kommen Baustellen, auf denen Ihnen die Arbeit bis zur Übernahme gehört. Hier steht, was Pflicht ist, was sonst dazugehört und was es kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Sie muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus Ihrer Berufstätigkeit decken, bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer. Die Mindestsumme beträgt 1 Mio. Euro je Schadenfall, bei großen Betrieben nach der Umsatzgrenze des UGB 5 Mio. Euro. Die Jahreshöchstleistung darf auf das Dreifache begrenzt werden, der Selbstbehalt darf höchstens 5 Prozent betragen. Die Bestätigung legen Sie bei der Gewerbebehörde vor; fällt der Vertrag weg, meldet das der Versicherer. Für die meisten Betriebe sind 1 Mio. Euro zu wenig, 3 bis 5 Mio. sind üblich.
Aushub, Unterfangungen und Verdichtung verursachen Risse im Nachbarhaus. Die Haftung kann auch ohne Verschulden entstehen.
Falsch bemessene Decken, fehlende Abdichtung im Keller, mangelhafte Anschlüsse: Die Sanierung ist oft ein reiner Vermögensschaden.
Starkregen flutet die Baugrube, Sturm wirft frisch gemauerte Wände um. Bis zur Übernahme trägt meist der Baumeister den Schaden.
Baustrom, Werkzeug, Kupferkabel und sogar Baustoffe verschwinden über Nacht.
Absturz, Einsturz von Gräben, Kranunfälle: Der Bau hat die meisten schweren Arbeitsunfälle aller Branchen.
Schäden durch Subunternehmer fallen gegenüber dem Bauherrn auf Sie zurück, und bei Sozialabgaben gilt zusätzlich die Auftraggeberhaftung.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Pflicht-Haftpflicht nach § 99 GewO für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, am besten mit deutlich mehr als der Mindestsumme.
Dringend empfohlen
Die Bauwesenversicherung zahlt Schäden am Bauwerk bis zur Übernahme durch Unwetter, Hochwasser, Vandalismus und Baufehler.
Bagger, Kran und Rüttelplatte arbeiten im Freien; die Maschinenversicherung deckt Bruch, Umsturz und Diebstahl.
Wer plant und statisch berechnet, braucht eine ausreichende Deckung für Planungsfehler, die als Vermögensschaden auftreten.
Lkw, Pritschen und Pkw der Poliere brauchen Kfz-Haftpflicht; ein Flottenvertrag hält Kasko und Verwaltung zusammen.
Baustreitigkeiten mit Bauherren, Subunternehmern und Behörden dauern lange und kosten viel.
Sinnvoll je nach Betrieb
Zusätzliche Kapitalleistung für Ihre Mannschaft bei bleibender Invalidität, über die AUVA hinaus.
Für Bauhof, Werkstatt, Schalungsmaterial und Container, die sonst nirgends versichert sind.
Die Pflicht-Haftpflicht für Baumeister richtet sich nach Umsatz und Tätigkeit: Wer nur ausführt, zahlt weniger als wer plant, Tiefbau macht oder für große Bauträger arbeitet. Bei der Bauwesenversicherung zählt die Bausumme.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Baugewerbetreibender, Ausführung, bis 1 Mio. Euro Umsatz, 1 Mio. Euro Pflichtdeckung | etwa 800 bis 1.800 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Baumeister mit Planung, 3 Mio. Euro Umsatz, 5 Mio. Euro Deckung | etwa 3.500 bis 9.000 Euro im Jahr |
| Bauwesenversicherung | Jahresvertrag für Einfamilienhäuser, 2 Mio. Euro Bauumsatz | etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr |
| Maschinenbruch | Minibagger und Kleingeräte, Neuwert 80.000 Euro | etwa 700 bis 1.600 Euro im Jahr |
| Gruppenunfallversicherung | Zehn Bauarbeiter, 24 Stunden, 100.000 Euro Invaliditätssumme | etwa 1.200 bis 2.500 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Pflicht-Haftpflicht eines kleinen Baubetriebs kostet im Jahr ungefähr so viel wie ein Lkw voll Transportbeton.
Richtwerte ohne 11 Prozent Versicherungssteuer, Stand September 2026. Die gesetzlichen Mindestsummen stammen aus § 99 GewO; öffentliche Prämienbeispiele gibt es kaum, einzelne Anbieter nennen Nachlässe für Berufseinsteiger und schadenfreie Jahre. Die Spannen stammen aus unserer Angebotspraxis.
01
Für: Baugewerbetreibender oder Maurermeister, kleine Ausführungsaufträge
Zusammen etwa 1.300 bis 2.800 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Baumeister mit eigener Mannschaft und Einfamilienhausbau
Zusammen etwa 5.000 bis 11.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Baumeister mit Planung, Fuhrpark, Bauhof und mehreren Baustellen
Zusammen etwa 14.000 bis 35.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Schäden, wie sie Baumeistern in Österreich tatsächlich passieren, alle an einem Mittwoch im Juni. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Über Nacht wurden Baustromverteiler, Kabel und zwei Rüttelplatten vom Bauplatz gestohlen.
Beim Aushub wird eine Stromleitung des Netzbetreibers durchtrennt. Eine Straße ist ohne Strom.
Im Nachbarhaus zeigen sich nach dem Verdichten Risse in drei Wohnungen.
Ein Gutachten belegt: Die Kellerabdichtung eines Hauses aus dem Vorjahr ist mangelhaft geplant. Der Keller muss freigelegt werden.
Ein Starkregen flutet die Baugrube und unterspült eine frisch betonierte Bodenplatte.
Der Bauherr hält 80.000 Euro zurück und klagt auf Preisminderung. Sie gehen vor Gericht.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Als Makler vergleichen wir mehrere Versicherer und achten darauf, dass Ihre Bestätigung den Anforderungen der Gewerbeordnung entspricht und die Deckung trotzdem zur echten Baustelle passt.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wir wissen, wie Gutachten, Ursachenstreit und Regress laufen, und begleiten Sie, wenn ein Bauschaden strittig wird.
Haftpflicht, Bauwesen, Maschinen, Fuhrpark und Ihr Privates liegen bei uns zusammen, erreichbar unter +49 3375 29 12 77.
Wir sind ein deutscher Makler mit Tätigkeit in Österreich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Für den Baubetrieb entstehen keine Beratungskosten, weil der Versicherer uns bezahlt, und die Ansprechpartner wechseln nicht mit jeder Baustelle.
Fragen und Antworten
Ja. Nach § 99 Abs. 7 GewO 1994 müssen Baumeister, Maurermeister, Baugewerbetreibende und die Teilgewerbe wie Erdbau eine Haftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen.
Mindestens 1 Mio. Euro je Schadenfall, bei Betrieben über der Umsatzgrenze nach § 221 UGB mindestens 5 Mio. Euro. Die Jahreshöchstleistung darf auf das Dreifache begrenzt werden, der Selbstbehalt auf höchstens 5 Prozent.
Der Versicherer meldet das der Gewerbebehörde. Weisen Sie nicht unverzüglich eine neue Versicherung nach, wird das Gewerbe spätestens nach zwei Monaten entzogen.
Für einen kleinen Baugewerbetreibenden mit Mindestdeckung etwa 800 bis 1.800 Euro im Jahr, für Baumeister mit Planung und 5 Mio. Euro Deckung eher 3.500 bis 9.000 Euro, jeweils ohne Steuer.
Meist ja. Sie deckt Schäden am entstehenden Bauwerk, die keine Haftpflicht zahlt, etwa wenn ein Unwetter den Rohbau beschädigt. Oft schließt sie der Bauherr ab; das sollte im Vertrag geklärt sein.
Ja. Auch Baugewerbetreibende aus dem EWR, die grenzüberschreitend in Österreich arbeiten, müssen die Versicherung bei der Dienstleistungsanzeige nachweisen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Was kostet mich ein beschädigtes Glasfaserkabel wirklich?

Gilt für mich die Versicherungspflicht der Baumeister?

Hafte ich, wenn ein Maler auf meinem Gerüst verunglückt?
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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