Berufshaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht nach § 117 Abs. 7 GewO ist Voraussetzung für Ihre Gewerbeberechtigung und deckt Fehler bei Verwaltung, Abrechnung und Fristen.
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Eine versäumte Frist bei der Betriebskostenabrechnung, eine nicht verlängerte Gebäudeversicherung, eine Rücklage auf dem falschen Konto: Als Immobilienverwalter schulden Sie Hunderten Eigentümern und Mietern Sorgfalt. Die Gewerbeordnung schreibt Ihnen deshalb eine Vermögensschadenhaftpflicht vor. Hier steht, was sie mindestens abdecken muss und was darüber hinaus fehlt.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für die Gewerbeberechtigung ja, für das echte Risiko selten. 400.000 Euro je Schadenfall klingen viel, doch ein nicht versichertes Zinshaus nach einem Brand oder eine verlorene Klage einer großen Eigentümergemeinschaft übersteigt das leicht. Über die WKO-Rahmenverträge sind höhere Summen günstig zu haben; dort sind seit 2023 auch Streitigkeiten um die Betriebskostenabrechnung eingeschlossen.
Die Gebäudeversicherung eines verwalteten Hauses wird gekündigt und nicht ersetzt, dann brennt es. Der Verwalter haftet für den ganzen Schaden.
Die Betriebskostenabrechnung nach dem MRG, die Einspruchsfrist gegen einen Bescheid, die Gewährleistungsfrist gegen den Bauträger: jede versäumte Frist kann Geld der Eigentümer kosten.
Falscher Verteilungsschlüssel, nicht umlegbare Kosten in den Betriebskosten. Mieter fordern zurück, Eigentümer fordern vom Verwalter.
Die Rücklagen der Eigentümergemeinschaften liegen oft in Millionenhöhe auf Anderkonten. Ein einziger untreuer Mitarbeiter reicht.
Eine Mail mit geänderter Bankverbindung eines Installateurs, und die Zahlung aus der Rücklage geht ins Ausland.
Als beauftragte Verwaltung organisieren Sie Schneeräumung und Gehsteigpflicht nach § 93 StVO. Wird schlecht vergeben oder kontrolliert, sind Sie mit im Verfahren.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Vermögensschadenhaftpflicht nach § 117 Abs. 7 GewO ist Voraussetzung für Ihre Gewerbeberechtigung und deckt Fehler bei Verwaltung, Abrechnung und Fristen.
Dringend empfohlen
Für Personen- und Sachschäden im Büro und bei Begehungen, etwa wenn bei einer Hausbesichtigung ein Eigentümer stürzt.
Für Datenlecks mit Eigentümer- und Mieterdaten, Erpressung der Buchhaltungssoftware und gefälschte Zahlungsanweisungen.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Geschäftsführer einer Verwaltungs-GmbH und für Verwalter, die als Organ einer Eigentümergemeinschaft auftreten.
Für eigene Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Vermietern des Büros und bei Verwaltungsstrafverfahren.
Für Büroeinrichtung, Aktenarchiv und Technik gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruch.
Für Server, Laptops und Scanner, auf denen die gesamte Buchhaltung aller Häuser läuft.
Die Prämie für die Pflichtversicherung richtet sich nach Honorarumsatz oder Rohertrag und nach der gewählten Summe. Über die Rahmenverträge der WKO ist sie deutlich günstiger als über Einzeltarife.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Pflichtdeckung Immobilienverwalter, 400.000 Euro je Fall und 1,2 Mio. Euro im Jahr, kleiner Betrieb | etwa 600 bis 1.200 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Verwaltung mit 1 Mio. Euro Honorarumsatz, erhöhte Summe 1 Mio. Euro je Fall | etwa 2.000 bis 5.000 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Verwaltung mit zehn Arbeitsplätzen, 500.000 Euro Summe, mit Social Engineering | etwa 1.000 bis 2.500 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Büro mit Begehungen, 3 Mio. Euro Summe | etwa 150 bis 400 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Pflichtversicherung einer kleinen Hausverwaltung kostet im Jahr etwa so viel wie ein bis zwei Monate Verwaltungshonorar für ein Zinshaus mit zwanzig Wohnungen.
Die Mindestsummen stammen aus der Musterbestätigung des Wirtschaftsministeriums. Die Prämien sind Richtwerte ohne 11 Prozent Versicherungssteuer aus unserer Angebotspraxis, Stand September 2026; die WKO-Rahmenverträge haben eigene Prämienrechner. Das genaue Angebot holen wir mit Ihren Umsatzzahlen ein.
01
Für: Einzelunternehmer mit wenigen Häusern oder Eigentümergemeinschaften
Zusammen etwa 750 bis 1.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Verwaltung mit Angestellten, Rücklagenverwaltung und Onlineportal
Zusammen etwa 2.500 bis 6.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Verwaltungs-GmbH mit mehreren hundert Einheiten und Haustechnik
Zusammen etwa 6.000 bis 14.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Hausverwaltungen wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Tag im Jänner. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Eine Buchhalterin zahlt eine Installateurrechnung über 38.000 Euro aus der Rücklage auf ein gefälschtes Konto. Das Geld ist weg.
Nach einem Dachstuhlbrand zeigt sich: Die Feuerversicherung des Hauses war nach einem Versichererwechsel nicht erneuert worden.
Mieter fordern Betriebskosten aus drei Jahren zurück, weil nicht umlegbare Kosten verrechnet wurden. Die Eigentümer verlangen Ersatz vom Verwalter.
Bei einer Hausbegehung stürzt eine Eigentümerin über eine Kiste, die der Verwalter im Stiegenhaus abgestellt hat.
Die Verwaltungssoftware ist verschlüsselt, Eigentümerdaten wurden kopiert. Forensik, Meldung an die Datenschutzbehörde, Information der Betroffenen.
Ein Wasserrohrbruch im Büro darüber flutet das Aktenarchiv und zwei Arbeitsplätze.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Wir prüfen, ob Ihre Polizze die Anforderungen des § 117 GewO erfüllt, und legen Ihnen Angebote aus Rahmenverträgen und von weiteren Versicherern nebeneinander.
Als Makler betreuen wir auch die Häuser selbst. Wir helfen, die Polizzen aller verwalteten Objekte zu überblicken, damit keine ausläuft.
Bei Booten regulieren wir Schäden selbst. Wir wissen, welche Unterlagen ein Versicherer bei einem Vermögensschaden sehen will, und bereiten sie mit Ihnen vor.
Seit 1989 als Familienbetrieb am Markt, in Österreich als deutscher Makler über die Dienstleistungsfreiheit tätig. Unsere Vergütung kommt vom Versicherer, Ihr Honorarbudget bleibt unberührt.
Fragen und Antworten
Ja. Immobilienverwalter brauchen nach § 117 Abs. 7 GewO 1994 eine Vermögensschadenhaftpflicht mit mindestens 400.000 Euro je Schadenfall und 1,2 Mio. Euro je Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt darf höchstens 5 Prozent der Pflichtsumme betragen.
Die Pflichtdeckung beginnt für kleine Verwaltungen bei etwa 600 Euro im Jahr. Mit höheren Summen, Cyber und Betriebshaftpflicht liegen mittlere Kanzleien meist zwischen 2.500 und 6.000 Euro.
In der Regel nicht. Dafür gibt es eine Vertrauensschadenversicherung, die vorsätzliche Schäden durch eigene Mitarbeiter ersetzt.
In den WKO-Rahmenverträgen sind Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen seit 2023 eingeschlossen. Bei anderen Verträgen lohnt ein genauer Blick in die Bedingungen.
Ihre Vermögensschadenhaftpflicht, wenn Sie als Verwalter dafür zuständig waren und der Vertrag diesen Fall nicht ausschließt. Prüfen Sie das ausdrücklich.
Nicht unbedingt. Die Pflichtsummen gelten bei umfassender Berechtigung nebeneinander, lassen sich aber in einem Vertrag bündeln. Wichtig ist, dass jede Tätigkeit genannt ist.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Hafte ich für Angaben, die der Verkäufer mir gegeben hat?

Welche Versicherungen darf ich über die Betriebskosten verrechnen?

Hafte ich wirklich, wenn jemand vor dem Haus ausrutscht?
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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