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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was ist eine Youngtimer-Versicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Was ist das? Eine Youngtimer-Versicherung ist in Österreich ein Kfz-Tarif für gepflegte Autos ab 20 Jahren, die als Zweitwagen in der Freizeit fahren. Die Haftpflicht gibt es in einem veröffentlichten Tarif ab 11,46 Euro im Monat, die Vollkasko ab 21,75 Euro. Bedingung sind dort ein Alltagsauto daneben und höchstens 9.000 Kilometer im Jahr. Die motorbezogene Versicherungssteuer bleibt.

Was ist eine Youngtimer-Versicherung in Österreich?

Was es kostet

Ab-Prämien eines österreichischen Oldtimer- und Youngtimer-Tarifs, Stand Oktober 2026, ohne motorbezogene Versicherungssteuer.

BeispielRichtwert
Haftpflichtab 11,46 Euro im Monat, rund 138 Euro im Jahr
Teilkaskoab 8,33 Euro im Monat, rund 100 Euro im Jahr
Vollkaskoab 21,75 Euro im Monat, rund 261 Euro im Jahr
Oldtimertarif eines anderen Anbieters, Haftpflicht und Kaskoab 150 Euro im Jahr

Ab-Prämien aus Tarifseiten und einer Medieninformation vom Juli 2025.

Die genaue Prämie hängt von Wert, Leistung und Wohnort ab.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer.

Rechenbeispiel

Cabrio, Baujahr 2004, Wert 12.000 Euro, Familienauto in der Garage daneben

So sieht die Rechnung mit den ab-Prämien eines Youngtimer-Tarifs aus.

Haftpflichtab rund 138 Euro im Jahr
Vollkaskoab rund 261 Euro im Jahr
Motorbezogene Versicherungssteuerzusätzlich, nach Motordaten

Ab rund 400 Euro Prämie im Jahr für Haftpflicht und Vollkasko, dazu die Steuer. Wer nur Haftpflicht und Teilkasko wählt, kommt ab rund 238 Euro aus.

Was der Youngtimer-Tarif anders macht

Ein normaler Kfz-Tarif rechnet ein 20 Jahre altes Auto wie jeden Alltagswagen, mit Bonus-Malus und hoher Fahrleistung. Der Youngtimer-Tarif geht davon aus, dass das Auto gepflegt, selten gefahren und gut abgestellt ist.

Dafür prüft der Versicherer genauer: Wert, Zustand, Zweitfahrzeug und Kilometer. Wer im Youngtimer-Tarif mehr fährt als vereinbart, riskiert Ärger im Schadenfall.

MerkmalNormaler Kfz-TarifYoungtimer-Tarif
Fahrzeugalterbeliebigab 20 Jahren
NutzungAlltagFreizeit, Alltagsauto daneben
Kilometerfreihöchstens 9.000 im Jahr
WertnachweiskeinerSelbstbewertung mit Fotos oder Gutachten
Wechselkennzeichenmöglichfür bis zu drei Klassiker möglich

Bedingungen eines Youngtimer-Tarifs

Ein veröffentlichter Tarif nimmt Autos ab 20 Jahren, wenn Sie zusätzlich einen privaten Pkw haben, der auf Sie oder Ihren Partner im gemeinsamen Haushalt zugelassen ist, oder einen Firmenwagen. Die Grenze liegt bei 9.000 Kilometern im Jahr.

Bis 100.000 Euro Fahrzeugwert genügt dort eine Selbstbewertung mit aktuellen Fotos. Ein Gutachten wird trotzdem empfohlen, damit der Wert des Youngtimers im Schaden nicht strittig ist.

Youngtimer ist noch kein historisches Fahrzeug

Als historisches Fahrzeug genehmigt werden in Österreich Autos mit Baujahr 1955 oder früher, oder solche ab 30 Jahren, die in der Liste historischer Fahrzeuge stehen und im Originalzustand mit Note 1 bis 3 sind.

Historische Kraftwagen dürfen dann nur an 120 Tagen im Jahr fahren, mit fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen, und brauchen das Pickerl nur alle zwei Jahre. Für einen Youngtimer gilt das alles noch nicht: Er ist ein normal zugelassenes Auto mit normaler Steuer.

Wann sich der Youngtimer-Tarif nicht lohnt

Ist der Youngtimer Ihr einziges Auto oder fahren Sie damit täglich, passt der Tarif nicht. Dann bleibt der normale Kfz-Tarif.

Bei einem günstigen Alltagsauto, das zufällig 20 Jahre alt ist, bringt der Youngtimer-Tarif wenig. Haben Sie bereits eine sehr gute Bonus-Malus-Stufe, kann der normale Haftpflichttarif ähnlich günstig sein.

Schritt für Schritt

  1. Baujahr prüfen: Ist das Auto mindestens 20 Jahre alt?
  2. Zulassung des Alltagsautos oder Firmenwagens bereitlegen.
  3. Aktuelle Fotos machen oder ein Gutachten erstellen lassen.
  4. Jährliche Kilometer realistisch schätzen.
  5. Mit 30 Jahren prüfen, ob die Genehmigung als historisches Fahrzeug Vorteile bringt.

Checkliste

  • Auto mindestens 20 Jahre alt
  • Zweites Auto im Haushalt oder Firmenwagen
  • Höchstens 9.000 Kilometer im Jahr
  • Fotos oder Gutachten aktuell
  • Steuer in der Gesamtrechnung berücksichtigt

Häufige Fehler

  • Den Youngtimer als einziges Auto im Alltag fahren
  • Annehmen, der Youngtimer sei schon ein historisches Fahrzeug
  • Ohne Gutachten versichern und im Schaden über den Wert streiten
  • Die Kilometergrenze still überschreiten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ab wann gilt ein Auto als Youngtimer?

Gesetzlich gar nicht.

In einem veröffentlichten Tarif ab 20 Jahren, als Oldtimer ab 30 Jahren.

Spare ich mit dem Youngtimer-Tarif die Steuer?

Nein, die motorbezogene Versicherungssteuer bleibt.

Sparen können Sie mit einem Wechselkennzeichen oder einer Hinterlegung im Winter.

Kann ich den Youngtimer mit Wechselkennzeichen fahren?

Ja, ein Tarif erlaubt das für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge.

Brauche ich ein Gutachten?

Bei einem Tarif reicht bis 100.000 Euro eine Selbstbewertung mit Fotos.

Ein Gutachten hilft trotzdem, wenn es im Schaden um den Wert geht.

Was ändert sich mit 30 Jahren?

Steht das Auto in der Liste historischer Fahrzeuge und ist original,

kann es als historisches Fahrzeug genehmigt werden, darf dann aber nur an 120 Tagen im Jahr fahren.

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