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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wie versichere ich einen Oldtimer-Traktor in Österreich?

Kurz gesagt

In Österreich versichere ich einen Oldtimer-Traktor mit Kennzeichen mindestens mit der Kfz-Haftpflicht, ohne sie gibt es keine Zulassung. In einem Oldtimertarif kostet ein Traktor Baujahr 1961 mit 20.000 Euro Wert etwa 79 Euro Haftpflicht im Jahr, mit Vollkasko rund 331 Euro dazu. Als historisches Fahrzeug darf er an 120 Tagen im Jahr fahren.

Wie versichere ich einen Oldtimer-Traktor in Österreich?

Was es kostet

Prämienbeispiel aus einem veröffentlichten österreichischen Oldtimertarif: Traktor Baujahr 1961, Wert 20.000 Euro, Haftpflicht 10 Mio. Euro, ÖAMTC-Mitglied.

BeispielRichtwert
Haftpflicht78,71 Euro im Jahr
Teilkasko, Selbstbehalt 300 Euro113,40 Euro im Jahr
Vollkasko, Selbstbehalt 300 Euro331,20 Euro im Jahr

Jahresprämien inklusive 11 Prozent Versicherungssteuer, Stand März 2026.

Ohne Mitgliedsnachlass und bei anderem Wert oder Baujahr ändert sich die Prämie.

Rechenbeispiel

Traktor Baujahr 1961 im Mühlviertel, Wert 20.000 Euro

Der restaurierte Traktor fährt im Sommer zu Treffen und Umzügen und steht sonst in der Scheune.

Haftpflicht78,71 Euro
Vollkasko mit 300 Euro Selbstbehalt331,20 Euro
Gutachtenbei 20.000 Euro Wert nicht nötig

Zusammen rund 410 Euro im Jahr; mit Teilkasko statt Vollkasko rund 192 Euro.

Arbeitsgerät oder historisches Fahrzeug

Ein Traktor ist im Kraftfahrgesetz eine Zugmaschine. Arbeitet Ihr alter Traktor noch regelmäßig im Betrieb, bleibt er eine normale Zugmaschine mit normalem Kfz-Tarif.

Wollen Sie ihn als Liebhaberstück erhalten, kann er als historisches Fahrzeug genehmigt werden. Das Gesetz versteht darunter ein erhaltungswürdiges Fahrzeug, das nicht zur ständigen Verwendung bestimmt ist.

Nutzung des Oldtimer-TraktorsPassender Weg
Regelmäßige Arbeit im Betriebnormaler Kfz-Tarif für Zugmaschinen
Ausfahrten und OldtimertreffenOldtimertarif, auf Wunsch als historisches Fahrzeug
Steht abgemeldet in der Scheunekeine Kfz-Haftpflicht nötig
Wertvolles SammlerstückOldtimertarif mit Kasko und Gutachten

Was für historische Fahrzeuge gilt

Nach § 2 Abs. 1 Z 43 KFG ist ein Fahrzeug historisch, wenn es 1955 oder früher gebaut wurde oder älter als 30 Jahre ist und in der Liste historischer Fahrzeuge steht. Die Ausnahmegenehmigung erteilt der Landeshauptmann nach § 34 KFG.

Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen im Jahr verwendet werden. Über die Fahrten führen Sie fahrtenbuchartige Aufzeichnungen, die Sie drei Jahre nach dem letzten Eintrag aufbewahren und der Behörde auf Verlangen zeigen.

Prämie und Kasko beim Oldtimer-Traktor

Ein veröffentlichter Oldtimertarif nimmt Traktoren ab 30 Jahren auf. Bis zu einem Fahrzeugwert von 20.000 Euro verlangt er kein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, wenn Sie aktuelle Fotos und eine Selbstbewertung vorlegen.

Laut demselben Anbieter sind Traktoren von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit, das senkt die Haftpflicht spürbar. Eine Teilkasko deckt den stehenden Traktor etwa gegen Brand und Diebstahl, die Vollkasko auch eigene Unfälle.

Wann der Oldtimertarif nicht passt

Brauchen Sie den alten Traktor im Alltag, etwa im Wald oder auf der Wiese, passt weder die Genehmigung als historisches Fahrzeug noch ein Oldtimertarif. Dann ist ein normaler Tarif ehrlicher und im Schaden sicherer.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und vergleicht Tarife für Ihren Oldtimer-Traktor. Die Vergütung zahlt der Versicherer, für Sie ist die Vermittlung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Entscheiden, ob der Traktor noch arbeitet oder nur ausgefahren wird.
  2. Wert schätzen, mit Fotos und Selbstbewertung oder Gutachten.
  3. Oldtimertarif mit passender Kasko wählen.
  4. Bei Genehmigung als historisches Fahrzeug Fahrten aufzeichnen.
  5. Mit der Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle.

Checkliste

  • Haftpflicht mit ausreichender Deckungssumme
  • Nutzung im Antrag ehrlich beschrieben
  • Fahrtenaufzeichnung bei historischem Fahrzeug
  • Wert nach Restaurierung angepasst
  • Teilkasko für die Zeit in der Scheune

Häufige Fehler

  • Den Arbeitstraktor als historisches Fahrzeug führen
  • Keine Aufzeichnungen über die 120 Fahrtage machen
  • Wert zu niedrig angeben und im Totalschaden zu wenig bekommen
  • Kasko weglassen, obwohl der Traktor viel wert ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich einen Oldtimer-Traktor in Österreich versichern?

Ja, wenn er ein Kennzeichen hat.

Ohne Kfz-Haftpflicht gibt es keine Zulassung (§ 59 KFG).

Ab wann ist ein Traktor ein historisches Fahrzeug?

Mit Baujahr 1955 oder früher, oder wenn er älter als 30 Jahre ist und in der Liste historischer

Fahrzeuge steht.

Wie oft darf ich mit einem historischen Traktor fahren?

Historische Kraftwagen höchstens an 120 Tagen im Jahr, mit fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen.

Was kostet die Versicherung?

Ein veröffentlichtes Beispiel nennt für einen Traktor Baujahr 1961 mit 20.000 Euro Wert 78,71 Euro

Haftpflicht und 331,20 Euro Vollkasko im Jahr.

Brauche ich ein Gutachten?

Bei einem veröffentlichten Oldtimertarif nicht bis 20.000 Euro Wert,

wenn Sie Fotos und eine Selbstbewertung vorlegen.

Für die Genehmigung als historisches Fahrzeug muss die Erhaltungswürdigkeit nachgewiesen werden.

Quellen

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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