Welche Versicherungen brauchen Pensionisten und welche nicht mehr?
Pensionisten brauchen weiter die Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht und mit eigenem …
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Kurz gesagt
Wie bin ich in der Pension im Ausland versichert? In EU, EWR und Schweiz zahlt die österreichische Krankenversicherung weiter, wenn Sie im Wohnland keine Pension beziehen; behandelt werden Sie vom Träger vor Ort. In Ländern ohne Abkommen sind Sie nicht automatisch versichert. Eine internationale Krankenversicherung kostet ab 60 Jahren oft 400 bis 700 Euro im Monat.
Veröffentlichte Prämien für die Absicherung in der Pension im Ausland.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Internationale Krankenversicherung ab 60 Jahren, ohne USA | oft 400 bis 700 Euro im Monat |
| Langzeitreiseversicherung ab 66 Jahren, ohne USA und Kanada, Wohnsitz in Österreich | etwa 150 bis 195 Euro im Monat |
| Langzeitreiseversicherung ab 66 Jahren, mit USA und Kanada | etwa 375 bis 495 Euro im Monat |
| Österreichische Krankenversicherung im EU-Ausland | 0 Euro Zusatzprämie, der Beitrag wird von der Pension einbehalten |
Werte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.
Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit und Land ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So unterscheidet sich die Krankenversicherung in der Pension im Ausland je nach Ziel.
| Kroatien: österreichische Krankenversicherung | keine Zusatzprämie, Behandlung beim kroatischen Träger |
| Kroatien: Lebensbestätigung | entfällt wegen digitalem Abgleich |
| Thailand: zwei internationale Krankenversicherungen | etwa 800 bis 1.400 Euro im Monat |
| Thailand: Lebensbestätigung | jedes Jahr bis Mitte Juni |
In der EU kostet der Umzug bei der Krankenversicherung kaum mehr; außerhalb Europas zahlt das Paar rund 9.600 bis 16.800 Euro im Jahr zusätzlich.
Laut Pensionsversicherung sind Sie in der Pension im Ausland nicht automatisch über die österreichische Krankenversicherung geschützt. Entscheidend sind der neue Wohnort und die Frage, ob Sie dort eine eigene Pension beziehen.
Danach richten sich Beitrag, Arztbesuch und die Frage, ob Sie bei Besuchen in Österreich wie bisher versorgt werden. Klären Sie das vor der Abmeldung, nicht danach.
| Wohnort in der Pension | Krankenversicherung | Was Sie tun |
|---|---|---|
| EU, EWR, Schweiz, keine Pension dort | Österreich zahlt, Behandlung vor Ort | anmelden in Österreich, eintragen im Wohnland |
| EU, EWR, Schweiz, Pension auch dort | Wohnland zuständig | dort anmelden |
| Abkommensstaat | je nach Abkommen | beim Träger nachfragen |
| Übrige Staaten, etwa Thailand | nicht automatisch versichert | private Krankenversicherung abschließen |
Beziehen Sie nur eine österreichische Pension und ziehen in ein anderes Land der EU, des EWR oder in die Schweiz, übernimmt die österreichische Krankenversicherung die Kosten. Die Behandlung erhalten Sie aushilfsweise vom Krankenversicherungsträger im Wohnland, nach den dort geltenden Regeln.
Sie melden sich dafür beim österreichischen Träger an, meist geschieht das schon im Pensionsverfahren, und lassen sich zusätzlich beim Träger im Wohnland eintragen. Der Krankenversicherungsbeitrag wird weiter von der Pension abgezogen. Beziehen Sie auch im neuen Land eine Pension, sind Sie grundsätzlich dort versichert.
Mit Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Tunesien und der Türkei gibt es Abkommen mit Regeln zur Krankenversicherung. Für andere Länder wie Thailand oder die USA nennt die Pensionsversicherung keine solche Regelung. Dann brauchen Sie in der Pension im Ausland eine private internationale Krankenversicherung.
Deren Prämie hängt stark vom Eintrittsalter ab. Ab 60 Jahren sind 400 bis 700 Euro im Monat üblich, manche Tarife nehmen ab 65 niemanden mehr neu auf. Eine Reiseversicherung reicht nicht, sie setzt einen Wohnsitz in Österreich voraus.
Wer mit Wohnsitz im Ausland eine österreichische Pension bezieht, schickt einmal im Jahr eine Lebensbestätigung. Das Formular kommt im Jänner, die Frist endet Mitte Juni; sonst wird die Pension vorübergehend eingestellt. Bei Wohnsitz in Deutschland oder Kroatien entfällt sie wegen des digitalen Datenabgleichs.
Einen Wohnsitzwechsel melden Sie binnen zwei Wochen. Steuerlich gilt bei Wohnsitz im Ausland meist die beschränkte Steuerpflicht; Doppelbesteuerungsabkommen regeln, wo die Pension versteuert wird.
Die private Haftpflicht steckt in Österreich meist in der Haushaltsversicherung und gilt für die versicherte Wohnung. Wie lange sie im Ausland schützt, hängt vom Bedingungswerk ab. Wer die Pension dauerhaft im Ausland verbringt, schließt Haftpflicht und Hausrat in der Regel im neuen Land ab.
Ein Auto, das Sie im neuen Land anmelden, braucht dort eine Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich vor der Abmeldung in Österreich Ihre Bonus-Malus-Stufe bestätigen.
Wer in der Pension nur überwintert und den Hauptwohnsitz in Österreich behält, bleibt normal versichert. Für den Winter im Süden brauchen Sie eine Reiseversicherung, die lange genug läuft; Jahresverträge enden oft nach 56 Tagen je Reise.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft vor der Pension im Ausland, welche Verträge bleiben und wo eine Lücke entsteht. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Durchsicht kostenlos.
Fragen und Antworten
Nein.
Laut Pensionsversicherung hängt es vom Wohnland ab und davon, ob Sie dort eine Pension beziehen.
Ja, er wird grundsätzlich von jeder Pension außer Waisenpensionen einbehalten.
Mit Thailand gibt es keine Regelung zur Krankenversicherung.
Sie brauchen eine private internationale Krankenversicherung.
Ja, mit der Lebensbestätigung bis Mitte Juni.
Bei Wohnsitz in Deutschland oder Kroatien entfällt sie.
Sie gilt für die versicherte Wohnung.
Für einen dauerhaften Wohnsitz im Ausland schließen Sie meist dort einen neuen Vertrag ab.
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