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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufshaftpflicht

Wer haftet, wenn ich in der Arbeit etwas kaputt mache?

Kurz gesagt

Wer haftet, wenn ich in der Arbeit etwas kaputt mache? In Österreich schützt Sie das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz: Je nach Verschulden haften Sie gar nicht, gemäßigt oder voll, das Gericht entscheidet. Ansprüche aus leichter Fahrlässigkeit erlöschen, wenn sie nicht binnen 6 Monaten eingeklagt werden. Die Privathaftpflicht deckt berufliche Schäden meist nicht.

Wer haftet, wenn ich in der Arbeit etwas kaputt mache?

Was es kostet

Was eine eigene Absicherung für Schäden im Beruf in Österreich kostet.

BeispielRichtwert
Landeslehrer, Berufs- und Organhaftpflicht über Gruppenvertrag1 Euro im Monat, 12 Euro im Jahr
Paket für Lehrkräfte mit Berufs- und Organhaftpflicht und Unfallschutz im Dienst48 Euro im Jahr
Eigene Privathaftpflicht ohne Haushalt, zum Vergleichetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Prämien aus veröffentlichten Leistungsübersichten und Tarifbeispielen,

Fristen und Regeln nach Arbeiterkammer und ABGB.

Ob für Ihren Beruf in der Privatwirtschaft eine eigene Berufshaftpflicht angeboten wird und was

sie kostet, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Lagerarbeiter beschädigt Ware um 8.000 Euro

Er fährt mit dem Stapler zu schnell um die Ecke und stößt gegen ein Regal. Der Dienstgeber fordert den vollen Betrag.

Forderung des Dienstgebers8.000 Euro
Einstufung durch das Gericht, angenommenleichte Fahrlässigkeit
FolgeMäßigung bis zum Erlass möglich
Keine Klage binnen 6 MonatenAnspruch erloschen

Statt 8.000 Euro zahlt er je nach Urteil einen Teil oder nichts. Klagt der Dienstgeber nicht binnen 6 Monaten, ist der Anspruch erloschen.

Haftung nach dem Grad des Verschuldens

Wer in der Arbeit etwas kaputt macht, haftet in Österreich nur eingeschränkt. Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz kennt vier Stufen des Verschuldens. Welche vorliegt, entscheidet das Gericht, und davon hängt ab, wie viel Sie zahlen.

Zusätzlich berücksichtigt das Gericht, ob Sie große Verantwortung tragen, ob in Ihrem Entgelt ein Wagnis eingepreist ist und welche Ausbildung Sie haben. Bei einer entschuldbaren Fehlleistung, dem typischen Versehen, zahlen Sie in der Praxis nichts.

VerschuldenBeispielFolge
Entschuldbare FehlleistungKaffeetasse kippt beim Aufstehen auf die Tastaturkeine Haftung
Leichte FahrlässigkeitBeim Rangieren mit dem Stapler ein Regal touchiertdas Gericht kann mäßigen oder ganz erlassen
Grobe FahrlässigkeitFirmenauto mit Handy am Ohr in den Gegenverkehr gelenktdas Gericht kann mäßigen
VorsatzGerät absichtlich beschädigtvolle Haftung

Fristen: Warum Zeit für Sie arbeitet

Ansprüche des Dienstgebers aus leichter Fahrlässigkeit erlöschen, wenn er sie nicht binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger einklagt. Bei grober Fahrlässigkeit gilt eine Frist von 3 Jahren, sofern der Anspruch nicht früher verfällt.

Lassen Sie sich deshalb nicht unter Druck setzen. Eine schriftliche Forderung ist noch kein Urteil.

Darf der Dienstgeber den Schaden vom Lohn abziehen?

Solange das Arbeitsverhältnis aufrecht ist, darf der Dienstgeber Schadenersatz nur mit dem laufenden Entgelt verrechnen, wenn Sie nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt der Aufrechnungserklärung widersprechen. Das Widerspruchsrecht entfällt erst, wenn ein Gericht den Anspruch rechtskräftig zugesprochen hat.

Widersprechen Sie schriftlich und fristgerecht. Die Arbeiterkammer vertritt Mitglieder in solchen Fällen kostenlos.

Schäden beim Kunden und welche Versicherung hilft

Beschädigen Sie bei einem Kunden etwas, haftet zunächst Ihr Betrieb, weil er für seine Erfüllungsgehilfen einsteht (§ 1313a ABGB). Seine Betriebshaftpflicht reguliert in der Regel den Schaden. Ob er sich danach an Sie wendet, richtet sich wieder nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz.

Die Privathaftpflicht, meist in der Haushaltsversicherung enthalten, schließt berufliche Tätigkeiten in der Regel aus. Für Beamte und Vertragsbedienstete gibt es Amts- und Organhaftpflicht als günstige Gruppenpolizze, für andere Berufe eigene Berufshaftpflichten.

Wann Sie keine eigene Versicherung brauchen

Wer im Büro arbeitet und nur kleine Missgeschicke riskiert, braucht meist keine eigene Absicherung: Das Gesetz schützt Sie, und der Betrieb trägt das Alltagsrisiko.

Sinnvoll ist eine eigene Polizze, wenn Sie mit teuren Maschinen, Fahrzeugen oder Generalschlüsseln arbeiten oder im öffentlichen Dienst tätig sind, wo die Gruppenpolizzen sehr günstig sind.

Schritt für Schritt

  1. Den Schaden sofort melden und den Hergang schriftlich festhalten.
  2. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
  3. Fotos und Zeugen sichern.
  4. Einer Aufrechnung mit dem Lohn binnen 14 Tagen schriftlich widersprechen.
  5. Die Arbeiterkammer oder Gewerkschaft einschalten.

Checkliste

  • Dienstvertrag auf Haftungsklauseln geprüft
  • Privathaftpflicht schließt Berufliches aus, Ersatz überlegt
  • Eigene Polizze bei teuren Geräten, Fahrzeugen oder Schlüsseln
  • Im öffentlichen Dienst Amts- und Organhaftpflicht geprüft
  • Fristen von 6 Monaten und 3 Jahren notiert

Häufige Fehler

  • Glauben, die Haushaltsversicherung zahle für Schäden in der Arbeit
  • Einem Lohnabzug nicht widersprechen
  • Unter Druck ein Schuldanerkenntnis unterschreiben
  • Den Schaden verschweigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich zahlen, wenn mir der Firmenlaptop hinunterfällt?

Bei einem typischen Versehen meist nicht, das Gesetz mildert Ihre Haftung stark.

Anders kann es bei grobem Leichtsinn aussehen.

Darf der Chef den Schaden einfach vom Gehalt abziehen?

Nur, wenn Sie nicht binnen 14 Tagen nach der Aufrechnungserklärung widersprechen.

Widersprechen Sie schriftlich.

Zahlt meine Haushaltsversicherung für Schäden in der Arbeit?

Die enthaltene Privathaftpflicht schließt berufliche Tätigkeiten in der Regel aus.

Wie lange kann der Dienstgeber Schadenersatz verlangen?

Bei leichter Fahrlässigkeit muss er binnen 6 Monaten klagen, bei grober binnen 3 Jahren,

sofern nicht früher verfallen.

Gilt das auch für Lehrlinge?

Ja, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz gilt für alle Dienstnehmer;

das Gericht berücksichtigt dabei auch die Ausbildung.

Brauche ich als Angestellter eine Berufshaftpflicht?

Meist nicht.

Sinnvoll ist sie bei hohen Sachwerten,

Schlüsseln oder im öffentlichen Dienst als günstige Gruppenpolizze.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Zum Beispiel Nebentätigkeiten, Mandanten in Deutschland, bestehender Kammerrahmenvertrag

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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