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Wer haftet bei einem Unfall zwischen Auto und Radfahrer in Österreich?

Kurz gesagt

Wer haftet bei einem Unfall zwischen Auto und Radfahrer in Österreich? Der Autohalter haftet nach dem EKHG auch ohne eigenes Verschulden, zahlen muss seine Kfz-Haftpflicht. Frei wird er nur bei einem unabwendbaren Ereignis. Hat der Radfahrer mitverschuldet, wird der Schaden geteilt. Verursacht er den Unfall allein, zahlt er selbst oder über die Privathaftpflicht seiner Haushaltsversicherung.

Wer haftet bei einem Unfall zwischen Auto und Radfahrer in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Werte für Österreich zu Schmerzengeld, Haftungsgrenzen und Bonus-Malus.

BeispielRichtwert
Schmerzengeld, leichte Schmerzenetwa 100 bis 130 Euro je Tag
Schmerzengeld, mittlere Schmerzenetwa 200 bis 250 Euro je Tag
Schmerzengeld, schwere Schmerzenetwa 300 bis 350 Euro je Tag
Haftungshöchstbetrag nach EKHG je Verletztem2.130.000 Euro Kapital oder 140.000 Euro Rente im Jahr
Rückstufung nach Haftpflichtschaden3 Bonus-Malus-Stufen

Stand Oktober 2026.

Schmerzengeld bemessen Gerichte im Einzelfall, die Tagessätze sind Richtwerte.

Die Quote im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis, kein Urteil.

Rechenbeispiel

Radfahrer verletzt, ein Viertel Mitverschulden

So rechnet sich das Schmerzengeld bei zehn Tagen leichten und drei Tagen mittleren Schmerzen.

10 Tage leichte Schmerzen1.000 bis 1.300 Euro
3 Tage mittlere Schmerzen600 bis 750 Euro
Schmerzengeld gesamt1.600 bis 2.050 Euro
Abzug ein Viertel Mitverschulden400 bis 512 Euro

Die Kfz-Haftpflicht zahlt etwa 1.200 bis 1.540 Euro Schmerzengeld, dazu drei Viertel der übrigen Kosten.

Warum der Autohalter fast immer mithaftet

Das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, kurz EKHG, lässt den Halter eines Autos für Unfälle beim Betrieb haften, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Grund ist die Betriebsgefahr: Ein Auto ist schwer und schnell, ein Fahrrad nicht.

Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. Der Radfahrer haftet daher nur, wenn er schuldhaft handelt, nach den allgemeinen Regeln des ABGB.

Wann sich der Schaden teilt

Trägt der Radfahrer selbst zum Unfall bei, etwa durch Fahren bei Rot oder ohne Licht in der Nacht, wird sein Verschulden nach § 1304 ABGB berücksichtigt. Der Schaden wird dann im Verhältnis geteilt, und lässt sich das Verhältnis nicht bestimmen, zu gleichen Teilen.

Der Autohalter wird ganz frei, wenn der Unfall für den Lenker trotz jeder gebotenen Sorgfalt unabwendbar war und kein Fehler am Auto mitgewirkt hat.

SituationWer zahlt
Lenker übersieht den Radfahrer beim AbbiegenKfz-Haftpflicht des Autos
Beide machen FehlerTeilung nach Verschulden
Radfahrer fährt bei Rot, Lenker hatte keine ChanceRadfahrer selbst oder seine Privathaftpflicht
Radfahrer stößt gegen ein parkendes AutoPrivathaftpflicht des Radfahrers
Radfahrer ohne Helm erleidet eine KopfverletzungKfz-Haftpflicht, Schmerzengeld kann gekürzt werden

Helm und Mitverschulden

Kinder unter 12 Jahren müssen beim Radfahren einen Helm tragen, das regelt § 68 StVO. Für Erwachsene gibt es keine Helmpflicht.

Trotzdem kann ein fehlender Helm teuer werden. Der Oberste Gerichtshof hat im April 2025 entschieden, dass einem unverschuldet am Kopf verletzten E-Bike-Fahrer ohne Helm ein Mitverschulden angerechnet werden kann, er bekommt dann nur einen Teil des Schmerzengelds. Ähnlich hatte das Gericht zuvor bei sportlichen Rennradfahrern entschieden.

Welche Versicherung zahlt was

Die Kfz-Haftpflicht des Autos zahlt dem Radfahrer Behandlungskosten, Schmerzengeld, Verdienstausfall, das beschädigte Rad und die Kleidung. Der Halter wird nach einem bezahlten Haftpflichtschaden in der Regel um drei Bonus-Malus-Stufen zurückgestuft.

Verursacht der Radfahrer einen Schaden am Auto, zahlt die Privathaftpflicht seiner Haushaltsversicherung. Den eigenen Autoschaden des Lenkers deckt nur seine Vollkasko, eigene Verletzungen des Radfahrers zusätzlich eine private Unfallversicherung.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten.
  2. Bei Verletzten Rettung unter 144 rufen und die Polizei verständigen.
  3. Fotos von Endlage, Rad, Auto und Straße machen.
  4. Zeugen notieren und Daten mit dem anderen austauschen.
  5. Zum Arzt gehen und Befunde sowie Schmerztage dokumentieren.
  6. Den Schaden der Versicherung melden.

Checkliste

  • Polizei bei Verletzten verständigt
  • Kennzeichen und Versicherung des Autos notiert
  • Fotos und Zeugen gesichert
  • Arztbefund mit Datum
  • Rechnungen für Rad und Kleidung
  • Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung geprüft

Häufige Fehler

  • Am Unfallort ein Schuldeingeständnis unterschreiben
  • Ohne Arzt heimfahren und Beschwerden erst Wochen später melden
  • Als Radfahrer ohne Privathaftpflicht unterwegs sein
  • Glauben, ohne Helmpflicht gebe es keine Kürzung

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Haftet der Autofahrer immer?

Der Halter haftet nach dem EKHG auch ohne Verschulden.

Frei wird er nur bei einem unabwendbaren Ereignis, wenn der Lenker jede Sorgfalt beachtet hat.

Was passiert, wenn der Radfahrer schuld ist?

Er haftet für den Autoschaden.

Zahlen muss er selbst oder die Privathaftpflicht seiner Haushaltsversicherung.

Bekomme ich ohne Helm weniger Schmerzengeld?

Das ist möglich.

Der Oberste Gerichtshof hat 2025 einem E-Bike-Fahrer ohne Helm ein Mitverschulden angerechnet.

Muss ich die Polizei rufen?

Wenn jemand verletzt ist, ja.

Bei reinem Sachschaden genügt der Datenaustausch.

Wer zahlt mein kaputtes Rad?

Bei Schuld des Autofahrers seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitverschulden anteilig.

Werde ich als Autofahrer zurückgestuft?

Zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht, in der Regel um drei Bonus-Malus-Stufen.

Quellen

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