Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Bekomme ich in Österreich Geld zurück, wenn ich weniger Kilometer fahre?

Kurz gesagt

Bekomme ich in Österreich Geld zurück, wenn ich weniger Kilometer fahre? Für die Vergangenheit meist nicht. Die Haftpflichtprämie richtet sich vor allem nach Motorleistung und Bonus-Malus-Stufe, nicht nach Kilometern. Sieht Ihr Tarif einen Nachlass für Wenigfahrer vor, können Sie eine Herabsetzung verlangen, nach § 41a VersVG aber nur für künftige Versicherungsperioden.

Bekomme ich in Österreich Geld zurück, wenn ich weniger Kilometer fahre?

Was es kostet

Richtwerte für Österreich und Prozentsätze im Bonus-Malus-Grundmodell, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Nachlass für Wenigfahrer, wo angebotenRichtwert etwa 5 bis 15 Prozent
Bonus-Malus Stufe 9100 Prozent der Tarifprämie
Bonus-Malus Stufe 050 Prozent der Tarifprämie

Wenigfahrernachlässe werden nicht einheitlich veröffentlicht;

die Spanne und das Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Tarif kann anders aufgebaut sein; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Pensionist in Klagenfurt fährt nur noch 4.000 Kilometer

Haftpflicht und Teilkasko, Prämie 700 Euro im Jahr. Sein Tarif hat keine Kilometerangabe.

Geld zurück für das letzte Jahr0 Euro
Wechsel in einen Tarif mit Wenigfahrernachlass, Richtwert 10 Prozentrund 70 Euro im Jahr weniger
Höherer Selbstbehalt in der Teilkaskozusätzliche Ersparnis möglich

Rückwirkend gibt es nichts, für die Zukunft lohnt der Tarifvergleich. Zahlen als Richtwert aus der Angebotspraxis.

Warum Kilometer in Österreich wenig zählen

Die Prämie der Kfz-Haftpflicht hängt in Österreich im Wesentlichen von der Motorleistung ab, dazu kommt der Schadenverlauf über das Bonus-Malus-System. Eine Jahresfahrleistung ist in vielen Verträgen gar nicht vereinbart. Dann ändert sich durch weniger Fahren an der Prämie nichts.

Einige Tarife bieten aber Nachlässe für Wenigfahrer oder werten Fahrdaten per Telematik aus. Nur dort bringt eine geringere Fahrleistung Geld.

Was § 41a VersVG erlaubt

Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und fallen diese weg, können Sie verlangen, dass die Prämie für die künftigen Versicherungsperioden angemessen herabgesetzt wird. Das gilt auch, wenn die höhere Prämie auf einer irrtümlichen Angabe von Ihnen beruht.

Eine Rückzahlung für vergangene Perioden sieht das Gesetz nicht vor. Melden Sie eine geringere Fahrleistung deshalb sofort, wenn Ihr Tarif sie berücksichtigt.

Ihr VertragWas weniger Kilometer bringen
Ohne Kilometerangabenichts an der Prämie
Mit WenigfahrernachlassHerabsetzung für die Zukunft
Telematik mit KilometerwertungRückvergütung nach den Tarifregeln
Kasko mit KilometerstufenHerabsetzung für die Zukunft

Andere Wege zu sparen

Ein höherer Selbstbehalt in der Kasko, die jährliche statt monatliche Zahlung oder ein Nachlass für mehrere Verträge beim selben Versicherer bringen oft mehr als die Kilometer.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nachsehen, ob eine Fahrleistung vereinbart ist.
  2. Wenn ja, die geringere Fahrleistung sofort melden.
  3. Herabsetzung für die kommenden Perioden verlangen.
  4. Wenn nein, Tarife mit Wenigfahrernachlass vergleichen.
  5. Selbstbehalt und Zahlweise mitprüfen.

Checkliste

  • Polizze auf Kilometerangabe geprüft
  • Kilometerstand notiert
  • Meldung schriftlich
  • Bestätigung der neuen Prämie
  • Vergleich mit Wenigfahrertarifen

Häufige Fehler

  • Auf eine Rückzahlung für vergangene Jahre warten
  • Eine geringere Fahrleistung erst Monate später melden
  • Nur auf Kilometer schauen und Selbstbehalt oder Zahlweise vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Hängt die Kfz-Prämie in Österreich von den Kilometern ab?

Meist nicht.

Entscheidend sind vor allem Motorleistung und Bonus-Malus-Stufe.

Bekomme ich Prämie für das Vorjahr zurück?

Nach § 41a VersVG nicht; die Herabsetzung gilt für künftige Perioden.

Gibt es Wenigfahrertarife?

Ja, bei manchen Versicherern, oft verbunden mit Telematik.

Lohnt sich ein Telematik-Tarif?

Wenn Sie wenig und ruhig fahren, oft ja.

Lesen Sie vorher, welche Fahrdaten weitergegeben werden.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Am genauesten mit den Daten aus dem Zulassungsschein

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.