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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen bekommen Menschen mit Behinderung in Österreich?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen bekommen Menschen mit Behinderung in Österreich? Fast alle. Haushalt mit Haftpflicht, Eigenheim und Kfz fragen nicht nach Gesundheit, eine Haftpflicht allein kostet etwa 35 bis 60 Euro im Jahr. § 1d VersVG verbietet, wegen einer Behinderung abzulehnen oder mehr zu verlangen. Ein Zuschlag ist nur bei wesentlich erhöhtem Risiko erlaubt und muss schriftlich begründet werden.

Welche Versicherungen bekommen Menschen mit Behinderung in Österreich?

Was es kostet

Prämien und gesetzliche Vorteile für Menschen mit Behinderung in Österreich. Sachversicherungen kosten dasselbe wie für alle anderen.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht als eigene Polizzeetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Motorbezogene Versicherungssteuer mit Eintrag im Behindertenpass0 Euro
Pflegegeld Stufe 1206,20 Euro im Monat
Pflegegeld Stufe 4888,50 Euro im Monat
Pflegegeld Stufe 72.214,80 Euro im Monat

Haftpflichtprämie aus veröffentlichten Marktübersichten,

Pflegegeld 2026 nach der Übersicht des Pensionistenverbands,

Steuerbefreiung nach dem geltenden Gesetzestext, Stand Oktober 2026.

Zuschläge in Berufsunfähigkeit und Ablebensversicherung legt jeder Versicherer nach eigener

Prüfung fest.

Die Prämie der Haushaltsversicherung im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Paar mit erwachsener Tochter, Rollstuhl, Eintrag Unzumutbarkeit im Behindertenpass

So sieht der Grundschutz aus und was das Gesetz an Entlastung bringt.

Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr bei kleiner Wohnung
Krankenversicherung der TochterMitversicherung als erwerbsunfähiges Kind
Motorbezogene Versicherungssteuer für das Familienautoentfällt nach Antrag
Umbau des Autos für den Rollstuhlin der Kasko zum vollen Wert melden

Die wichtigste Versicherung kostet unter 100 Euro im Jahr. Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer entlastet zusätzlich jedes Jahr, solange das Auto auf die Tochter zugelassen ist.

Was § 1d VersVG Menschen mit Behinderung garantiert

Österreich hat eine eigene Regel für Versicherungen und Menschen mit Behinderung. Nach § 1d Versicherungsvertragsgesetz darf ein Versicherer einen Vertrag für ein versicherbares Risiko nicht deshalb ablehnen, kündigen oder teurer machen, weil der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person behindert ist. Was als Behinderung gilt, richtet sich nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Ein Prämienzuschlag ist nur erlaubt, wenn der Gesundheitszustand in dieser Sparte ein bestimmender Faktor ist und Ihr Zustand die Gefahr wesentlich erhöht. Der Versicherer muss offenlegen, auf welche Daten er sich stützt, und die Gründe in einer gesonderten Urkunde spätestens mit der Polizze übermitteln.

VersicherungGesundheitsfragenWas Menschen mit Behinderung erwartet
Haushaltsversicherung mit Haftpflichtneinnormal versicherbar
Eigenheimversicherungneinnormal versicherbar, Umbauten in die Summe einrechnen
Kfz-Haftpflicht und Kaskoneinnormal versicherbar, Umbauten melden
Unfallversicherungoft javersicherbar, bestehende Einschränkungen können die Leistung mindern
Berufsunfähigkeit, AblebensversicherungjaZuschlag nur mit Begründung nach § 1d VersVG
Private KrankenversicherungjaZuschlag oder Ausschluss möglich, Begründung verlangen

Haftpflicht: was in Österreich anders ist

Wer nicht seines Verstandes mächtig ist, haftet in Österreich nicht automatisch gar nicht. Nach § 1310 ABGB kann das Gericht ihn nach Billigkeit ganz oder teilweise zahlen lassen, etwa mit Blick auf sein Vermögen. Für Familien mit einem Angehörigen mit geistiger Behinderung ist die Privathaftpflicht deshalb wichtig.

Die Haftpflicht steckt in Österreich meist in der Haushaltsversicherung. Prüfen Sie, ob ein erwachsenes Kind mit Behinderung, das bei Ihnen lebt, mitversichert ist, und ob Schäden durch deliktsunfähige Personen ausdrücklich eingeschlossen sind. Das steht in den Bedingungen.

Auto: motorbezogene Versicherungssteuer sparen

Ein Auto, das ein Mensch mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung braucht, ist nach § 4 Absatz 3 Ziffer 9 Versicherungssteuergesetz von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Voraussetzung ist im Behindertenpass der Eintrag der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit.

Die Befreiung beantragen Sie bei der Zulassungsstelle, sie prüft den Eintrag in der Zulassungsevidenz. Dafür müssen Sie der Datenweitergabe durch das Sozialministeriumservice zustimmen. Einen gesetzlichen Nachlass auf die Kfz-Prämie selbst gibt es nicht.

Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten Kinder nach § 123 ASVG über das 18. Lebensjahr hinaus als Angehörige, wenn sie infolge Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig sind. Sie bleiben dann bei den Eltern mitversichert.

Pflegegeld gibt es nach dem Bundespflegegeldgesetz in sieben Stufen, 2026 von 206,20 Euro bis 2.214,80 Euro im Monat. Eine private Pflegeversicherung bekommen Sie mit bestehendem Pflegebedarf meist nicht mehr, weil das Risiko schon eingetreten ist.

Wann Sie eine Versicherung nicht brauchen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergibt wenig Sinn, wenn Sie wegen der Behinderung schon dauerhaft nicht im erlernten Beruf arbeiten können. Bestehende Einschränkungen sind nicht versicherbar, hier zählen Pension und Leistungen aus dem Sozialrecht.

Eine eigene Privathaftpflicht neben der Haushaltsversicherung brauchen Sie nicht, wenn die Haftpflicht dort schon enthalten ist und die Versicherungssumme ausreicht. Doppelt zahlen bringt im Schadenfall nichts.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob die Haushaltsversicherung eine Haftpflicht enthält und wer mitversichert ist.
  2. Eintrag im Behindertenpass prüfen und Steuerbefreiung bei der Zulassungsstelle beantragen.
  3. Mitversicherung erwachsener Kinder bei der Krankenkasse klären.
  4. Bei Berufsunfähigkeit oder Ablebensversicherung Gesundheitsfragen vollständig beantworten.
  5. Bei Zuschlag die gesonderte Begründung nach § 1d VersVG verlangen.
  6. Ablehnungen schriftlich aufbewahren und prüfen lassen.

Checkliste

  • Haftpflicht in der Haushaltsversicherung vorhanden
  • Erwachsenes Kind mit Behinderung mitversichert
  • Steuerbefreiung beim Auto beantragt
  • Umbauten am Auto in der Kasko gemeldet
  • Begründung für Zuschläge schriftlich erhalten

Häufige Fehler

  • Einen Zuschlag ohne schriftliche Begründung hinnehmen
  • Die Behinderung im Antrag verschweigen
  • Doppelte Haftpflicht neben der Haushaltsversicherung zahlen
  • Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer nicht beantragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf mich eine Versicherung in Österreich wegen einer Behinderung ablehnen?

Nicht wegen der Behinderung allein.

§ 1d VersVG verbietet Ablehnung, Kündigung und höhere Prämie aus diesem Grund.

Wann ist ein Zuschlag trotzdem erlaubt?

Wenn der Gesundheitszustand das Risiko in dieser Sparte wesentlich erhöht.

Der Versicherer muss die Gründe in einer eigenen Urkunde offenlegen.

Muss ich für die Haushaltsversicherung meine Behinderung angeben?

In der Regel nein, Haushalt und Haftpflicht fragen nicht nach Gesundheit.

Gibt es einen Kfz-Rabatt für Menschen mit Behinderung?

Einen gesetzlichen Prämiennachlass nicht.

Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer senkt aber die Gesamtkosten deutlich.

Bleibt mein erwachsenes Kind bei mir krankenversichert?

Ja, wenn es infolge Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig ist.

Das regelt § 123 ASVG.

Quellen

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