Was bringt eine Folgekostenversicherung für Schönheits-OPs in Österreich?
In Österreich zahlt die soziale Krankenversicherung weder die ästhetische Operation noch Folg …
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Kurz gesagt
Ja, die Krankenkasse in Österreich zahlt die Behandlung von Komplikationen nach Tattoo oder Piercing wie bei jeder anderen Krankheit. Eine Sonderregel wie in Deutschland enthält § 88 ASVG nicht: Er schließt nur Geldleistungen wie Krankengeld aus, bei vorsätzlicher Selbstbeschädigung und bestimmten Straftaten. Ein Tattoo auf Wunsch entfernen lassen zahlen Sie selbst, in Wien etwa 50 bis 250 Euro je Sitzung.
Die Behandlung einer Komplikation zahlt in Österreich die Krankenkasse. Selbst zahlen Sie die Entfernung eines Tattoos; diese Preise stammen aus einer Wiener Preisangabe.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Lasersitzung in Wien | etwa 50 bis 250 Euro je Sitzung |
| Kleines Tattoo, etwa 4 mal 5 Zentimeter | rund 80 Euro |
| Größeres Tattoo, etwa 10 mal 10 Zentimeter | rund 200 Euro |
| Kombinationsverfahren mit zwei Lasern | etwa 50 Prozent teurer, dafür weniger Sitzungen |
Preise aus einer Wiener Übersicht, Stand Oktober 2026 abgerufen;
ob sich die Angaben zu kleinen und großen Motiven auf eine Sitzung beziehen,
lässt die Quelle offen.
Selbstbehalte hängen von Ihrem Versicherungsträger ab.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Zwei Fälle bei einer Person in Wien. Anzahl der Sitzungen und Preis je Sitzung sind Annahmen zur Veranschaulichung.
| Entzündung, Behandlung beim Hautarzt mit e-card | Kassenleistung |
| Tattooentfernung, angenommen 8 Sitzungen | Privatleistung |
| Preis je Sitzung, angenommen 120 Euro | 960 Euro gesamt |
Die Komplikation kostet Sie in Österreich höchstens die üblichen Selbstbehalte, die Entfernung zahlen Sie voll.
Entzündet sich ein Piercing oder reagiert die Haut allergisch auf Tattoofarbe, ist das eine Krankheit. Sie gehen mit der e-card zum Arzt oder ins Spital, und die Krankenkasse übernimmt die Behandlung nach den üblichen Regeln Ihres Trägers.
§ 88 ASVG regelt, wann Geldleistungen wie das Krankengeld wegen eigenen Verhaltens entfallen: bei vorsätzlicher Selbstbeschädigung und bei bestimmten vorsätzlichen Straftaten mit einer Freiheitsstrafe über einem Jahr. Tätowierungen und Piercings nennt die Bestimmung nicht.
| Situation | Krankenkasse | Sie zahlen |
|---|---|---|
| Entzündetes Piercing beim Hautarzt | übernimmt die Behandlung | übliche Selbstbehalte Ihres Trägers |
| Allergische Reaktion auf Tattoofarbe im Spital | übernimmt die Behandlung | übliche Kostenbeiträge |
| Tattoo gefällt nicht mehr | keine Leistung | Laserbehandlung voll |
In Deutschland muss die Kasse Versicherte nach § 52 Abs. 2 SGB V an den Kosten von Komplikationen nach Tattoo, Piercing und Schönheitsoperation beteiligen. Eine solche Sonderregel enthält § 88 ASVG für Österreich nicht.
Wer in Deutschland arbeitet und dort gesetzlich versichert ist, fällt aber unter die deutsche Regel, auch wenn das Tattoo in Österreich gestochen wurde.
Wollen Sie ein Tattoo nur loswerden, ist das keine Behandlung einer Krankheit. In Wien kostet eine Lasersitzung etwa 50 bis 250 Euro, zwischen den Sitzungen liegen etwa 4 bis 6 Wochen.
Ein kleines Motiv von etwa 4 mal 5 Zentimetern kostet nach einer Wiener Preisangabe rund 80 Euro, ein größeres von 10 mal 10 Zentimetern rund 200 Euro. Wie viele Sitzungen Sie brauchen, hängt von Farbe, Größe und Stechtiefe ab.
Bei einem Fehler des Studios, etwa unsterilem Werkzeug oder falscher Nachsorge, können Sie Schadenersatz und Schmerzengeld vom Studio verlangen. Hat das Studio eine Betriebshaftpflicht, zahlt diese berechtigte Ansprüche.
Dokumentieren Sie Rötung und Schwellung mit Fotos, heben Sie die Rechnung auf und lassen Sie die Diagnose ärztlich festhalten.
Fragen und Antworten
Ja, das ist eine Krankheit und wird wie jede andere behandelt.
Es gelten die üblichen Selbstbehalte Ihres Trägers.
§ 88 ASVG schließt nur Geldleistungen wie Krankengeld aus,
bei vorsätzlicher Selbstbeschädigung und bestimmten Straftaten.
Tattoos und Piercings nennt er nicht.
Wenn Sie das Tattoo nur loswerden möchten, nein.
In Wien kostet eine Sitzung etwa 50 bis 250 Euro.
Das Studio haftet für eigene Fehler, berechtigte Ansprüche deckt seine Betriebshaftpflicht,
falls vorhanden.
Nichts.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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