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Kurz gesagt
Wer zahlt Hubschrauber und Bergung in den Bergen in Österreich? Bei Unfällen in Sport und Touristik zahlt die Krankenversicherung die Bergung und die Beförderung bis ins Tal nicht (§ 131 Abs. 4 ASVG). Ein Einsatz kostet oft 3.000 bis 6.000 Euro. Die Lücke schließen der Förderbeitrag der Bergrettung ab 36 Euro im Jahr, der Alpenverein oder eine Unfallversicherung.
Tarife der Bergrettung und Preise für den passenden Schutz, aus veröffentlichten Angaben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bergretter je Person und Stunde, Salzburg | 58,50 Euro |
| Mindestpauschale Bergrettung Salzburg | 315 Euro |
| Hubschraubereinsatz in den Alpen | oft etwa 3.000 bis 6.000 Euro |
| Förderbeitrag Bergrettung mit Bergungskosten bis 25.000 Euro | ab 36 Euro im Jahr |
Werte Stand Oktober 2026 aus den genannten Quellen;
Tarife der Bergrettung unterscheiden sich je Bundesland.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Eine Unfallversicherung mit Bergungskosten vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler;
die Courtage zahlt der Versicherer.
Rechenbeispiel
Die Kasse zahlt ab dem Tal, die Bergung zahlen Sie oder Ihre Vorsorge.
| Hubschrauber vom Berg ins Tal | etwa 4.000 Euro |
| Zwei Bergretter, zwei Stunden | 234 Euro, mindestens 315 Euro |
| Anteil der Krankenversicherung bis ins Tal | 0 Euro |
| Erstattung über Förderbeitrag der Bergrettung | bis 25.000 Euro |
Ohne Vorsorge zahlen Sie rund 4.300 Euro selbst. Mit Förderbeitrag oder Alpenverein meist nichts.
§ 131 Abs. 4 ASVG ist eindeutig: Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt. Das trifft Wandern, Klettern, Skitouren und Mountainbiken.
Ab dem Tal gelten die normalen Regeln. Den Transport vom Tal ins Krankenhaus ersetzt die Kasse nach ihrer Satzung, den Hubschrauber vom Berg bis ins Tal nicht.
Der Oberste Gerichtshof hat 2011 einen Fall entschieden, in dem ein Wanderer trotz Durchfall eine mehrstündige Tour ging, hyperventilierte und Krämpfe bekam (10 ObS 67/11t). Auch das galt als Unfall, die Bergung mit dem Hubschrauber musste er selbst zahlen.
Zugesprochen wurde ihm nur der Transport mit dem Rettungswagen vom Tal ins Krankenhaus. Verlassen Sie sich bei Problemen am Berg also nicht darauf, dass die Kasse die Bergung als Krankheitsfall übernimmt.
Die Rechnung kommt von der Bergrettung und vom Hubschrauberbetreiber. Die Tarife unterscheiden sich je Bundesland; die Bergrettung Salzburg veröffentlicht ihre.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bergretter, je Person und Stunde (Salzburg) | 58,50 Euro |
| Mindestpauschale Bergrettung (Salzburg) | 315 Euro |
| Einsatz eines Quads der Bergrettung (Salzburg) | 58,50 Euro je Stunde, höchstens 225 Euro |
| Hubschraubereinsatz in den Alpen | oft etwa 3.000 bis 6.000 Euro |
Die günstigste Vorsorge ist der Förderbeitrag der Bergrettung. In Salzburg kostet er ab 36 Euro im Jahr und deckt Such- und Bergungskosten samt Hubschrauber bis 25.000 Euro je Person, auch für Partner im gemeinsamen Haushalt und Kinder bis 18.
Auch die Mitgliedschaft im Alpenverein oder bei den Naturfreunden schließt Bergungskosten ein. Eine private Unfallversicherung hilft, wenn sie Such-, Rettungs- und Bergungskosten samt Hubschrauber ausdrücklich nennt.
| Schutz | Bergungskosten | Kosten |
|---|---|---|
| Förderer der Bergrettung | bis 25.000 Euro, mit Hubschrauber | ab 36 Euro im Jahr |
| Alpenverein oder Naturfreunde | mit der Mitgliedschaft versichert | Mitgliedsbeitrag |
| Private Unfallversicherung | je nach Tarif, Summe prüfen | je nach Tarif |
Sind Sie Förderer der Bergrettung oder Mitglied im Alpenverein, ist die Bergung in den Bergen meist gedeckt. Eine zweite Absicherung derselben Kosten bringt dann wenig, weil jeder Schutz nur einmal zahlt.
Achten Sie aber auf die Summe: Ein langer Sucheinsatz mit Hubschrauber kann teurer werden als 25.000 Euro. Dann zahlt die Unfallversicherung den Rest, wenn sie Bergungskosten enthält.
Fragen und Antworten
Die Bergung und den Transport bis ins Tal nicht, wenn der Unfall beim Sport passiert ist.
Das regelt § 131 Abs.
4 ASVG.
Ab dem Tal zahlt die Kasse nach Satzung.
Such- und Bergungskosten samt Hubschrauber bis 25.000 Euro je Person, weltweit,
auch für Partner im gemeinsamen Haushalt und Kinder bis 18.
In Salzburg kostet er ab 36 Euro im Jahr.
Oft etwa 3.000 bis 6.000 Euro je Einsatz, je nach Flugzeit und Aufwand.
Möglicherweise.
Der OGH hat Krämpfe nach Hyperventilation auf einer Wanderung als Unfall gewertet;
die Bergung blieb beim Wanderer.
Ja.
Wer in Österreich behandelt wird, bekommt die Leistungen nach österreichischem Recht,
und dort ist die Bergung bei Sportunfällen nicht gedeckt.
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