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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer zahlt Hubschrauber und Bergung in den Bergen in Österreich?

Kurz gesagt

Wer zahlt Hubschrauber und Bergung in den Bergen in Österreich? Bei Unfällen in Sport und Touristik zahlt die Krankenversicherung die Bergung und die Beförderung bis ins Tal nicht (§ 131 Abs. 4 ASVG). Ein Einsatz kostet oft 3.000 bis 6.000 Euro. Die Lücke schließen der Förderbeitrag der Bergrettung ab 36 Euro im Jahr, der Alpenverein oder eine Unfallversicherung.

Wer zahlt Hubschrauber und Bergung in den Bergen in Österreich?

Was es kostet

Tarife der Bergrettung und Preise für den passenden Schutz, aus veröffentlichten Angaben.

BeispielRichtwert
Bergretter je Person und Stunde, Salzburg58,50 Euro
Mindestpauschale Bergrettung Salzburg315 Euro
Hubschraubereinsatz in den Alpenoft etwa 3.000 bis 6.000 Euro
Förderbeitrag Bergrettung mit Bergungskosten bis 25.000 Euroab 36 Euro im Jahr

Werte Stand Oktober 2026 aus den genannten Quellen;

Tarife der Bergrettung unterscheiden sich je Bundesland.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Eine Unfallversicherung mit Bergungskosten vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler;

die Courtage zahlt der Versicherer.

Rechenbeispiel

Knöchelbruch bei einer Wanderung im Pinzgau, Bergung per Hubschrauber

Die Kasse zahlt ab dem Tal, die Bergung zahlen Sie oder Ihre Vorsorge.

Hubschrauber vom Berg ins Taletwa 4.000 Euro
Zwei Bergretter, zwei Stunden234 Euro, mindestens 315 Euro
Anteil der Krankenversicherung bis ins Tal0 Euro
Erstattung über Förderbeitrag der Bergrettungbis 25.000 Euro

Ohne Vorsorge zahlen Sie rund 4.300 Euro selbst. Mit Förderbeitrag oder Alpenverein meist nichts.

Was die Krankenversicherung bei Bergunfällen zahlt

§ 131 Abs. 4 ASVG ist eindeutig: Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt. Das trifft Wandern, Klettern, Skitouren und Mountainbiken.

Ab dem Tal gelten die normalen Regeln. Den Transport vom Tal ins Krankenhaus ersetzt die Kasse nach ihrer Satzung, den Hubschrauber vom Berg bis ins Tal nicht.

Der OGH legt den Unfall weit aus

Der Oberste Gerichtshof hat 2011 einen Fall entschieden, in dem ein Wanderer trotz Durchfall eine mehrstündige Tour ging, hyperventilierte und Krämpfe bekam (10 ObS 67/11t). Auch das galt als Unfall, die Bergung mit dem Hubschrauber musste er selbst zahlen.

Zugesprochen wurde ihm nur der Transport mit dem Rettungswagen vom Tal ins Krankenhaus. Verlassen Sie sich bei Problemen am Berg also nicht darauf, dass die Kasse die Bergung als Krankheitsfall übernimmt.

Was Bergrettung und Hubschrauber kosten

Die Rechnung kommt von der Bergrettung und vom Hubschrauberbetreiber. Die Tarife unterscheiden sich je Bundesland; die Bergrettung Salzburg veröffentlicht ihre.

PostenBetrag
Bergretter, je Person und Stunde (Salzburg)58,50 Euro
Mindestpauschale Bergrettung (Salzburg)315 Euro
Einsatz eines Quads der Bergrettung (Salzburg)58,50 Euro je Stunde, höchstens 225 Euro
Hubschraubereinsatz in den Alpenoft etwa 3.000 bis 6.000 Euro

Wer Bergung und Hubschrauber für Sie übernimmt

Die günstigste Vorsorge ist der Förderbeitrag der Bergrettung. In Salzburg kostet er ab 36 Euro im Jahr und deckt Such- und Bergungskosten samt Hubschrauber bis 25.000 Euro je Person, auch für Partner im gemeinsamen Haushalt und Kinder bis 18.

Auch die Mitgliedschaft im Alpenverein oder bei den Naturfreunden schließt Bergungskosten ein. Eine private Unfallversicherung hilft, wenn sie Such-, Rettungs- und Bergungskosten samt Hubschrauber ausdrücklich nennt.

SchutzBergungskostenKosten
Förderer der Bergrettungbis 25.000 Euro, mit Hubschrauberab 36 Euro im Jahr
Alpenverein oder Naturfreundemit der Mitgliedschaft versichertMitgliedsbeitrag
Private Unfallversicherungje nach Tarif, Summe prüfenje nach Tarif

Wann Sie keinen weiteren Schutz brauchen

Sind Sie Förderer der Bergrettung oder Mitglied im Alpenverein, ist die Bergung in den Bergen meist gedeckt. Eine zweite Absicherung derselben Kosten bringt dann wenig, weil jeder Schutz nur einmal zahlt.

Achten Sie aber auf die Summe: Ein langer Sucheinsatz mit Hubschrauber kann teurer werden als 25.000 Euro. Dann zahlt die Unfallversicherung den Rest, wenn sie Bergungskosten enthält.

Schritt für Schritt

  1. Im Notfall sofort 140 (Bergrettung) oder 112 rufen.
  2. Vor der Saison Förderbeitrag oder Mitgliedsbeitrag einzahlen.
  3. In der Unfallversicherung Such- und Bergungskosten samt Hubschrauber prüfen.
  4. Nach dem Einsatz Originalrechnung, Einsatzbericht und Zahlungsbestätigung des Beitrags sammeln.
  5. Die Unterlagen beim Versicherer des Vereins oder der Bergrettung einreichen.

Checkliste

  • Förderbeitrag der Bergrettung oder Alpenverein bezahlt
  • Bergungskosten in der Unfallversicherung mit Hubschrauber
  • Summe reicht für einen langen Einsatz
  • Notrufnummern 140 und 112 im Handy
  • Unterlagen für die Einreichung aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Glauben, die Krankenversicherung zahle die Bergung vom Berg
  • Den Förderbeitrag erst nach dem Unfall einzahlen
  • Aus Angst vor Kosten zu spät Hilfe holen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die ÖGK den Hubschrauber nach einem Skiunfall?

Die Bergung und den Transport bis ins Tal nicht, wenn der Unfall beim Sport passiert ist.

Das regelt § 131 Abs.

4 ASVG.

Ab dem Tal zahlt die Kasse nach Satzung.

Was deckt der Förderbeitrag der Bergrettung?

Such- und Bergungskosten samt Hubschrauber bis 25.000 Euro je Person, weltweit,

auch für Partner im gemeinsamen Haushalt und Kinder bis 18.

In Salzburg kostet er ab 36 Euro im Jahr.

Was kostet ein Hubschrauber in den Bergen?

Oft etwa 3.000 bis 6.000 Euro je Einsatz, je nach Flugzeit und Aufwand.

Gilt ein Kreislaufproblem beim Wandern als Unfall?

Möglicherweise.

Der OGH hat Krämpfe nach Hyperventilation auf einer Wanderung als Unfall gewertet;

die Bergung blieb beim Wanderer.

Brauche ich den Schutz auch als Tourist aus Deutschland?

Ja.

Wer in Österreich behandelt wird, bekommt die Leistungen nach österreichischem Recht,

und dort ist die Bergung bei Sportunfällen nicht gedeckt.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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