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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Was zählt bei der Haushaltsversicherung zur Wohnnutzfläche?

Kurz gesagt

Was zählt bei der Haushaltsversicherung zur Wohnnutzfläche? Die gesamte Bodenfläche der Wohnung ohne Wandstärken, dazu Hobbyräume und wohnlich ausgebaute Keller oder Dachböden. Nicht dazu zählen offene Balkone, Terrassen, Treppen und unausgebaute Keller- oder Dachbodenräume. Geben Sie zu wenig an, kann der Versicherer kürzen, in vielen Bedingungen ab mehr als 5 Prozent Abweichung.

Was zählt bei der Haushaltsversicherung zur Wohnnutzfläche?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien und Summen für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Kleine Wohnung mit 50 Quadratmetern, ohne Selbstbehaltab etwa 48 Euro im Jahr
70 Quadratmeter in Wien, Selbstbehalt bis 200 Euroetwa 72 bis 180 Euro im Jahr
Familie in Mietwohnung mit 150 Quadratmetern, ohne Selbstbehaltab etwa 180 Euro im Jahr
Versicherungssumme je Quadratmeteretwa 650 bis 1.000 Euro

Richtwerte aus öffentlich genannten Modellrechnungen, Stand 2026.

Ihre Prämie hängt von Postleitzahl, Fläche, Ausstattung und Umfang ab;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

70 Quadratmeter angegeben, 80 tatsächlich

So wirkt eine verbreitete Flächenklausel bei einem Wasserschaden von 10.000 Euro.

Angegebene Fläche70 m²
Tatsächliche Fläche80 m², gut 14 Prozent mehr
Schaden10.000 Euro
Ersatz nach Verhältnis 70 zu 808.750 Euro

Ihnen fehlen 1.250 Euro. Mit richtiger Flächenangabe wäre der volle Schaden ersetzt worden.

So wird die Wohnnutzfläche gemessen

Mehrere österreichische Bedingungswerke verwenden fast gleiche Worte: Als Wohnnutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche der Wohnung, abzüglich Wandstärken und der Durchbrechungen in den Wänden.

Gemessen wird also innen, von Wand zu Wand. Die Fläche aus dem Mietvertrag oder dem Nutzwertgutachten ist ein guter Ausgangspunkt, wenn sie nach denselben Regeln ermittelt wurde.

Was zählt und was nicht

Entscheidend ist bei Keller und Dachboden die Ausstattung: Ein für Wohnzwecke ausgebauter Raum zählt mit, ein reiner Lagerraum nicht.

RaumZählt zur Wohnnutzfläche?
Wohnräume, Küche, Bad, Vorraumja
Hobbyraumja
Ausgebauter, wohnlicher Keller oder Dachbodenja
Wintergartenja, laut einer Versicherer-FAQ
Unausgebauter Keller oder Dachbodennein
Offener Balkon, Loggia, Terrassenein
Treppennein
Gewerblich oder landwirtschaftlich eingerichteter Raumnein

Im Einfamilienhaus genau lesen

Beim Haus weichen Versicherer voneinander ab. Eine Versicherer-FAQ zählt beim Einfamilienhaus Stiegenhaus, Dachboden, Keller und eine in das Gebäude integrierte Garage zur Wohnnutzfläche, eine bloß angebaute Garage aber nicht, selbst mit Verbindungstür.

Andere Bedingungen lassen unausgebaute Keller und Dachböden und Treppen weg. Fragen Sie vor dem Abschluss, welche Definition in Ihrer Polizze gilt, und lassen Sie sich die Fläche schriftlich bestätigen.

Warum die Fläche über die Leistung entscheidet

Viele Tarife berechnen Versicherungssumme und Prämie nach Quadratmetern und verzichten dafür auf den Einwand der Unterversicherung. Stellt sich im Schaden heraus, dass die Wohnung größer ist, kürzt der Versicherer nach einer verbreiteten Klausel im Verhältnis von angegebener zu tatsächlicher Fläche.

Eine andere Sonderbedingung lässt bei zu kleiner Flächenangabe den Unterversicherungsverzicht entfallen. Beide Klauseln greifen nicht, wenn die Abweichung höchstens 5 Prozent beträgt oder die Summe den Wert ohnehin deckt.

Schritt für Schritt

  1. Fläche aus Mietvertrag, Kaufvertrag oder Nutzwertgutachten heraussuchen.
  2. Ausgebaute Keller- und Dachbodenräume sowie Hobbyräume dazurechnen.
  3. Offene Balkone, Terrassen und Treppen weglassen.
  4. Im Zweifel selbst innen nachmessen.
  5. Nach Umbau oder Umzug die Fläche beim Versicherer ändern.

Checkliste

  • Fläche ohne Wandstärken
  • Hobbyraum mitgezählt
  • Ausgebauter Keller oder Dachboden mitgezählt
  • Balkon und Terrasse nicht mitgezählt
  • Abweichung unter 5 Prozent
  • Fläche nach Umbau aktualisiert

Häufige Fehler

  • Den ausgebauten Dachboden vergessen
  • Die Fläche nach einem Umzug nicht ändern
  • Den Balkon mitrechnen und unnötig Prämie zahlen
  • Bei der Haushaltsversicherung schätzen statt nachsehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zählt der Balkon zur Wohnnutzfläche?

Ein offener Balkon nicht.

Ein verglaster Wintergarten zählt nach einer Versicherer-FAQ mit.

Zählt der Keller mit?

Nur wenn er wohnlich ausgestattet ist, etwa als Hobbyraum.

Ein reiner Lagerkeller nicht.

Im Einfamilienhaus zählen manche Versicherer den Keller generell mit.

Was passiert, wenn meine Angabe zu klein ist?

Bei mehr als 5 Prozent Abweichung kann der Versicherer im Verhältnis kürzen oder der

Unterversicherungsverzicht entfällt.

Zählt die Garage?

Eine in das Haus integrierte Garage zählt bei einem Versicherer mit, eine angebaute nicht.

Ist das dasselbe wie die Fläche im Mietvertrag?

Oft ähnlich, aber nicht immer.

Prüfen Sie, ob Balkon oder Kellerabteil dort mitgerechnet sind.

Muss ich nach einem Umbau etwas melden?

Ja, wird die Wohnung größer, geben Sie die neue Fläche an, sonst droht eine Kürzung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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