Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Was tun nach einem Autounfall im Ausland mit österreichischem Auto? Stelle sichern, bei Verletzten über 112 Rettung und Polizei rufen, den Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Fotos machen und nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen. Ihren eigenen Schaden fordern Sie in der EU auf Deutsch beim Schadenregulierungsbeauftragten des gegnerischen Versicherers in Österreich ein.
Veröffentlichte Beträge für Österreich, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Europäischer Unfallbericht | 0 Euro, beim Club kostenlos oder als PDF |
| Internationale Versicherungskarte | 0 Euro beim Haftpflichtversicherer |
| Club-Schutzbrief für Auto und Motorrad, 2027 | 66,10 Euro im Jahr |
| Club-Mitgliedschaft Auto mit Schutzbrief, 2027 | 175,80 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026, Beiträge für 2027 gelten ab 1.
Oktober 2026.
Die Werte im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
An einer Ampel bei Udine fährt Ihnen ein italienisches Auto ins Heck. Niemand ist verletzt, Sie füllen gemeinsam den Unfallbericht aus.
| Reparatur Ihres Autos | etwa 3.500 Euro |
| Anspruch | beim Vertreter des italienischen Versicherers in Österreich |
| Nach drei Monaten ohne begründete Antwort | Antrag bei der Entschädigungsstelle binnen vier Wochen |
Sie wickeln alles von Österreich aus auf Deutsch ab. Ob Mietwagen oder Wertminderung bezahlt werden, richtet sich nach italienischem Recht. Werte sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie über 112 die Rettung. Bei Verletzten muss die Polizei kommen. Bei reinem Sachschaden ist sie meist nicht nötig, rufen Sie sie aber, wenn Sie sich mit dem anderen Lenker nicht ruhig einigen können. Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls geben.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, und geben Sie vor Ort keine Schuld zu. Vorsicht bei Helfern, die Ihr Auto ungefragt in eine Werkstatt schleppen wollen.
Tauschen Sie Namen, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und Polizzennummer aus. Den Europäischen Unfallbericht gibt es mit Übersetzungen in vielen Sprachen. Von beiden unterschrieben, beschleunigt er die Abwicklung.
Fotografieren Sie Unfallstelle, Endstellung und Schäden, zeichnen Sie eine Skizze und notieren Sie Zeugen. Fotografieren Sie zuerst das Kennzeichen des Gegners, ohne das wird jeder Anspruch schwer.
| Was | Wozu |
|---|---|
| Kennzeichen und Land des Gegners | Versicherer ermitteln |
| Versicherer und Polizzennummer | Anspruch richtig adressieren |
| Europäischer Unfallbericht, beidseitig unterschrieben | Hergang festhalten |
| Fotos und Skizze | Beweis für Hergang und Schaden |
| Polizeiprotokoll | bei Verletzten und Streit |
Ansprüche gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer können Sie über dessen Schadenregulierungsbeauftragten in Österreich abwickeln. Den Versicherer des Gegners nennt Ihnen die Kfz-Versichererauskunft des Versicherungsverbands, Anfragen zu ausländischen Kennzeichen leitet sie weiter.
Antwortet ein Versicherer aus dem EWR oder sein Vertreter nicht binnen drei Monaten begründet, springt der Fachverband der Versicherungsunternehmen als Entschädigungsstelle ein. Den Antrag müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der drei Monate stellen. Wer schon geklagt hat, bekommt dort nichts.
Zahlt der Versicherer nicht, können Sie in Österreich klagen. Das Gericht muss aber oft das Recht des Unfallortes anwenden, und das kann bei Schmerzengeld, Mietwagen oder Wertminderung weniger ergeben als daheim.
Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung mit Schadenersatz-Rechtsschutz trägt die Kosten, wenn Sie Ihre Ansprüche durchsetzen müssen. Haben Sie selbst verursacht, zahlt Ihre Haftpflicht dem Gegner und Ihren eigenen Schaden nur eine Vollkasko.
Verständigen Sie sofort den Vermieter. Je nach Land und Vermieter ist auch bei reinem Blechschaden ein Polizeibericht nötig. Lassen Sie den Wagen nie selbst abschleppen oder reparieren, sonst kann der Versicherungsschutz wegfallen.
Fragen und Antworten
Bei Verletzten ja.
Bei reinem Sachschaden meist nicht,
außer Sie können sich nicht einigen oder der Vermieter verlangt es.
Der Haftpflichtversicherer des Gegners, oft nach dem Recht des Unfalllandes.
Abwickeln können Sie das über seinen Vertreter in Österreich.
Über die Kfz-Versichererauskunft des Versicherungsverbands.
Sie leitet auch Anfragen zu ausländischen Kennzeichen weiter.
Nach drei Monaten ohne begründete Antwort können Sie sich binnen vier Wochen an die
Entschädigungsstelle beim Fachverband wenden.
Nicht unbedingt.
Oft gilt das Recht des Unfalllandes, und das kann weniger vorsehen.
Wenn die Schuld nicht eindeutig beim Gegner liegt, innerhalb einer Woche.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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