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Was tun nach einem Autounfall im Ausland mit österreichischem Auto?

Kurz gesagt

Was tun nach einem Autounfall im Ausland mit österreichischem Auto? Stelle sichern, bei Verletzten über 112 Rettung und Polizei rufen, den Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Fotos machen und nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen. Ihren eigenen Schaden fordern Sie in der EU auf Deutsch beim Schadenregulierungsbeauftragten des gegnerischen Versicherers in Österreich ein.

Was tun nach einem Autounfall im Ausland mit österreichischem Auto?

Was es kostet

Veröffentlichte Beträge für Österreich, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Europäischer Unfallbericht0 Euro, beim Club kostenlos oder als PDF
Internationale Versicherungskarte0 Euro beim Haftpflichtversicherer
Club-Schutzbrief für Auto und Motorrad, 202766,10 Euro im Jahr
Club-Mitgliedschaft Auto mit Schutzbrief, 2027175,80 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026, Beiträge für 2027 gelten ab 1.

Oktober 2026.

Die Werte im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall in Italien, Gegner aus Italien

An einer Ampel bei Udine fährt Ihnen ein italienisches Auto ins Heck. Niemand ist verletzt, Sie füllen gemeinsam den Unfallbericht aus.

Reparatur Ihres Autosetwa 3.500 Euro
Anspruchbeim Vertreter des italienischen Versicherers in Österreich
Nach drei Monaten ohne begründete AntwortAntrag bei der Entschädigungsstelle binnen vier Wochen

Sie wickeln alles von Österreich aus auf Deutsch ab. Ob Mietwagen oder Wertminderung bezahlt werden, richtet sich nach italienischem Recht. Werte sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Am Unfallort

Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie über 112 die Rettung. Bei Verletzten muss die Polizei kommen. Bei reinem Sachschaden ist sie meist nicht nötig, rufen Sie sie aber, wenn Sie sich mit dem anderen Lenker nicht ruhig einigen können. Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls geben.

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, und geben Sie vor Ort keine Schuld zu. Vorsicht bei Helfern, die Ihr Auto ungefragt in eine Werkstatt schleppen wollen.

Daten und Beweise sichern

Tauschen Sie Namen, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und Polizzennummer aus. Den Europäischen Unfallbericht gibt es mit Übersetzungen in vielen Sprachen. Von beiden unterschrieben, beschleunigt er die Abwicklung.

Fotografieren Sie Unfallstelle, Endstellung und Schäden, zeichnen Sie eine Skizze und notieren Sie Zeugen. Fotografieren Sie zuerst das Kennzeichen des Gegners, ohne das wird jeder Anspruch schwer.

WasWozu
Kennzeichen und Land des GegnersVersicherer ermitteln
Versicherer und PolizzennummerAnspruch richtig adressieren
Europäischer Unfallbericht, beidseitig unterschriebenHergang festhalten
Fotos und SkizzeBeweis für Hergang und Schaden
Polizeiprotokollbei Verletzten und Streit

Ihren Schaden geltend machen

Ansprüche gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer können Sie über dessen Schadenregulierungsbeauftragten in Österreich abwickeln. Den Versicherer des Gegners nennt Ihnen die Kfz-Versichererauskunft des Versicherungsverbands, Anfragen zu ausländischen Kennzeichen leitet sie weiter.

Antwortet ein Versicherer aus dem EWR oder sein Vertreter nicht binnen drei Monaten begründet, springt der Fachverband der Versicherungsunternehmen als Entschädigungsstelle ein. Den Antrag müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der drei Monate stellen. Wer schon geklagt hat, bekommt dort nichts.

Das Recht des Unfalllandes

Zahlt der Versicherer nicht, können Sie in Österreich klagen. Das Gericht muss aber oft das Recht des Unfallortes anwenden, und das kann bei Schmerzengeld, Mietwagen oder Wertminderung weniger ergeben als daheim.

Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung mit Schadenersatz-Rechtsschutz trägt die Kosten, wenn Sie Ihre Ansprüche durchsetzen müssen. Haben Sie selbst verursacht, zahlt Ihre Haftpflicht dem Gegner und Ihren eigenen Schaden nur eine Vollkasko.

Mit dem Mietwagen

Verständigen Sie sofort den Vermieter. Je nach Land und Vermieter ist auch bei reinem Blechschaden ein Polizeibericht nötig. Lassen Sie den Wagen nie selbst abschleppen oder reparieren, sonst kann der Versicherungsschutz wegfallen.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, bei Verletzten 112 rufen.
  2. Kennzeichen, Versicherer und Daten des Gegners notieren und fotografieren.
  3. Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen, nichts Unverständliches unterschreiben.
  4. Ihrer Haftpflicht den Unfall binnen einer Woche melden, wenn die Schuld nicht eindeutig beim Gegner liegt.
  5. Versicherer des Gegners über die Kfz-Versichererauskunft ermitteln und den Schaden bei seinem Vertreter einreichen.
  6. Nach drei Monaten ohne begründete Antwort binnen vier Wochen die Entschädigungsstelle anschreiben.

Checkliste

  • Europäischer Unfallbericht im Handschuhfach
  • Warnwesten für alle Insassen
  • Internationale Versicherungskarte dabei
  • Notrufnummer Ihres Versicherers gespeichert
  • Schutzbrief oder Assistance für Abschleppen und Rücktransport
  • Kfz-Rechtsschutz geprüft

Häufige Fehler

  • Am Unfallort Schuld anerkennen oder fremdsprachige Papiere unterschreiben
  • Kein Foto vom Kennzeichen des Gegners machen
  • Den Mietwagen selbst abschleppen oder reparieren lassen
  • Die Frist von vier Wochen für die Entschädigungsstelle verpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich nach einem Unfall im Ausland die Polizei rufen?

Bei Verletzten ja.

Bei reinem Sachschaden meist nicht,

außer Sie können sich nicht einigen oder der Vermieter verlangt es.

Wer zahlt meinen Schaden, wenn der andere schuld ist?

Der Haftpflichtversicherer des Gegners, oft nach dem Recht des Unfalllandes.

Abwickeln können Sie das über seinen Vertreter in Österreich.

Wie finde ich den Versicherer des Gegners?

Über die Kfz-Versichererauskunft des Versicherungsverbands.

Sie leitet auch Anfragen zu ausländischen Kennzeichen weiter.

Was ist, wenn der Versicherer nicht antwortet?

Nach drei Monaten ohne begründete Antwort können Sie sich binnen vier Wochen an die

Entschädigungsstelle beim Fachverband wenden.

Bekomme ich Schmerzengeld wie in Österreich?

Nicht unbedingt.

Oft gilt das Recht des Unfalllandes, und das kann weniger vorsehen.

Wann muss ich meiner Versicherung den Unfall melden?

Wenn die Schuld nicht eindeutig beim Gegner liegt, innerhalb einer Woche.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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