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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Zahlt die Stornoversicherung, wenn mein Hund krank wird?

Kurz gesagt

Die Stornoversicherung zahlt nur, wenn Ihre Polizze die Erkrankung oder den Unfall von Hund, Katze oder Pferd ausdrücklich als Stornogrund nennt. In Österreich steht das in manchen Tarifen, oft aber nur in der höheren Variante: Ein Jahresschutz für eine Person bis 1.000 Euro Reisepreis kostet ohne Haustier ab 95 Euro, mit Haustier ab 109 Euro.

Zahlt die Stornoversicherung, wenn mein Hund krank wird?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien für Stornoversicherungen in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Jahres-Stornoschutz, eine Person, Reisepreis bis 1.000 Euro, ohne Haustierab 95 Euro im Jahr
Jahres-Stornoschutz, eine Person, Reisepreis bis 1.000 Euro, mit Hund, Katze, Pferdab 109 Euro im Jahr
Einzelreise, eine Person, eine Woche, Reisekosten 1.000 Euroab etwa 70 Euro
Jahrespolizze Storno, Familieab etwa 170 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifen.

Ob ein Tier als Stornogrund gilt, steht nur in Ihrer Polizze.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Pauschalreise für zwei, 3.000 Euro, Hund erkrankt drei Tage vorher

Kurz vor Abreise verlangt der Veranstalter einen hohen Teil des Reisepreises. So sieht es mit und ohne Haustierschutz aus.

Stornokosten kurz vor Abreise, angenommen 80 Prozent2.400 Euro
Polizze ohne Haustierschutzkeine Erstattung
Polizze mit Haustierschutz, 20 Prozent Selbstbehalt1.920 Euro Erstattung

Mit Haustierschutz tragen Sie 480 Euro selbst, ohne ihn die ganzen 2.400 Euro.

Wann die Stornoversicherung beim kranken Hund zahlt

Eine Stornoversicherung zahlt nur für die Gründe, die in der Polizze aufgezählt sind. Krankheit und Unfall meinen zuerst Sie und Ihre Angehörigen. Ihr Hund zählt nur mit, wenn das Tier als eigener Grund genannt ist.

Österreichische Tarife formulieren das unterschiedlich. Einer nennt die unerwartete Erkrankung oder unfallbedingte Verletzung von Hund, Katze oder Pferd, wenn Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist. Ein anderer nennt Erkrankung oder Tod von Hund, Katze und Pferd, aber nur in der teureren Variante.

Was mit dem Tier passiertEinfacher TarifTarif mit Haustierschutz
Hund erkrankt kurz vor Abreise schwermeist neinja, mit Bestätigung
Katze verletzt sich bei einem Unfallmeist neinja, wenn Unfall genannt ist
Pferd erkranktmeist neinnur wenn Pferde genannt sind
Hund stirbt vor der Reisemeist neinnur wenn Tod genannt ist
Tierbetreuung sagt ab, Tier gesundneinnein

Was die Stornoversicherung beim Haustier nicht zahlt

Fällt die Tierpension aus oder die Nachbarin kann den Hund doch nicht nehmen, ist das kein versicherter Grund. Versichert ist das unerwartete Ereignis beim Tier, nicht die fehlende Betreuung.

War der Hund beim Abschluss schon krank und die Behandlung absehbar, ist das Ereignis nicht mehr unerwartet. Schließen Sie die Stornoversicherung deshalb gleich nach der Buchung ab.

Welche Unterlagen der Versicherer verlangt

Lassen Sie sich von der Tierarztpraxis bestätigen, wann die Erkrankung festgestellt wurde, was das Tier hat und warum Sie dabei sein müssen. Bei manchen Polizzen ist genau dieser letzte Punkt Voraussetzung.

Stornieren Sie sofort, wenn klar ist, dass Sie nicht reisen können. Steigen die Stornokosten, weil Sie zugewartet haben, ersetzt der Versicherer meist nur den Betrag zum früheren Zeitpunkt.

Wann Sie den Haustierschutz weglassen können

Fahren Sie mit dem Hund ins Ferienhaus mit kostenloser Stornierung, ist das Risiko gering. Auch bei kurzen, günstigen Reisen lohnt der Aufpreis für den Haustierschutz kaum.

Sinnvoll ist er bei teuren Reisen ohne Tier, bei einem älteren Hund oder bei Pferdebesitzern, deren Pferd im Stall steht, solange keine Krankheit bekannt ist.

Reiseabbruch und Tierarztkosten unterwegs

Erkrankt der Hund in der Pension, während Sie schon im Urlaub sind, geht es um den Reiseabbruch. Auch hier zählt, ob Ihre Polizze das Tier als Grund nennt.

Die Tierarztkosten selbst zahlt keine Stornoversicherung. Dafür gibt es die Hunde- oder Katzenkrankenversicherung, die Sie getrennt abschließen.

Schritt für Schritt

  1. In Ihrer Polizze nach Hund, Katze, Pferd oder Haustier suchen.
  2. Fehlt das Tier, eine Variante mit Haustierschutz wählen, solange es gesund ist.
  3. Bei Erkrankung sofort eine tierärztliche Bestätigung holen.
  4. Reise ohne Verzögerung stornieren.
  5. Bestätigung, Buchung und Stornorechnung beim Versicherer einreichen.

Checkliste

  • Tier als Stornogrund in der Polizze genannt
  • Erkrankung, Unfall und Tod eingeschlossen
  • Bedingung zur dringend erforderlichen Anwesenheit gelesen
  • Polizze gleich nach der Buchung abgeschlossen
  • Tierärztliche Bestätigung mit Datum

Häufige Fehler

  • Annehmen, das Haustier zähle wie ein Familienmitglied
  • Erst abschließen, wenn der Hund schon in Behandlung ist
  • Mit dem Stornieren zuwarten
  • Ausfall der Tierbetreuung für einen Stornogrund halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Stornoversicherung, wenn mein Hund krank wird und ich daheim bleiben muss?

Nur wenn die Polizze die Erkrankung des Hundes nennt und Ihre Anwesenheit nötig ist.

Im einfachen Tarif fehlt das meist.

Gilt das auch für mein Pferd?

In manchen österreichischen Tarifen ja, dort sind Hund, Katze und Pferd genannt.

Andere Tiere sind meist nicht gedeckt.

Was gilt, wenn der Hund stirbt?

Dann zahlt eine Polizze, die den Tod des Tieres nennt.

Nicht jeder Tarif mit Haustierschutz tut das.

Kann ich den Haustierschutz später ergänzen?

Meist durch Wechsel in die höhere Variante.

Für eine schon bekannte Erkrankung gilt der neue Schutz aber nicht.

Zahlt die Versicherung die Tierpension?

Nein.

Ersetzt werden die Stornokosten der Reise, nicht die Betreuung des Tieres.

Quellen

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