Was zahlt eine Pferdelebensversicherung in Österreich?
Eine Pferdelebensversicherung zahlt in Österreich bei Tod oder Nottötung des Pferdes durch Kr …
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Kurz gesagt
In Österreich haften Sie nach § 1320 ABGB für Ihr Tier, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie es ausreichend verwahrt haben. Eine Privathaftpflicht kostet etwa 35 bis 60 Euro im Jahr und steckt oft in der Haushaltsversicherung. Ob eine Schlange oder ein anderes exotisches Tier eingeschlossen ist, regelt Ihre Polizze; gefährliche Wildtiere brauchen eine eigene Deckung.
Für harmlose Exoten zählt die Prämie der Privathaftpflicht. Für gefährliche Tiere gibt es nur Einzelangebote.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigene Privathaftpflicht, Einzelperson | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
| Eigene Privathaftpflicht mit 10 Millionen Euro Summe | ab knapp unter 50 Euro im Jahr |
| Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht | etwa 60 bis 80 Euro im Jahr |
| Eigene Haftpflicht für Giftschlangen oder Gefahrtiere | Einzelangebot, oft ab etwa 150 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Der Wert für Gefahrtiere ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Das Tier sitzt außerhalb des Terrariums auf dem Sofa, der Neffe will es streicheln und wird gebissen. Die Wunde entzündet sich.
| Haftung | Sie, wenn Sie keine ausreichende Aufsicht beweisen |
| Arztkosten und Schmerzengeld | fordert die Familie |
| Polizze mit Kleintieren | zahlt, wenn Echsen nicht ausgeschlossen sind |
| Polizze ohne Reptilien | zahlt nicht |
Der Wortlaut Ihrer Polizze entscheidet, ob Sie den Schaden selbst tragen.
Nach § 1320 ABGB ist der Halter verantwortlich, wenn jemand durch sein Tier zu Schaden kommt, es sei denn, er beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Die Beweislast liegt also bei Ihnen.
Was erforderlich ist, richtet sich nach der Gefährlichkeit des Tieres. Bei einer Giftschlange oder einem großen Würger sind die Anforderungen an Terrarium und Aufsicht deutlich höher als bei einem Wellensittich.
Wer Wildtiere hält, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen, muss das nach § 25 Tierschutzgesetz der Behörde anzeigen, und zwar binnen zwei Wochen nach Beginn der Haltung. Welche Arten das sind, legt eine Verordnung des Ministeriums fest.
Prüfen Sie vor dem Kauf einer Schlange, Echse oder eines Papageis, ob Ihre Art darunter fällt. Die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat gibt Auskunft.
In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Sie deckt Schäden, die Sie und Ihre Familie anderen zufügen, und schließt Kleintiere häufig ein.
Ob Ihre Schlange oder Ihr anderes exotisches Tier dazugehört, steht in den Bedingungen. Schließt die Polizze wilde oder gefährliche Tiere aus, brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Lassen Sie sich die Mitversicherung schriftlich bestätigen.
| Tier | Übliche Lösung in Österreich |
|---|---|
| Wellensittich, Kaninchen, Meerschweinchen | Privathaftpflicht, meist mitversichert |
| Papagei | Privathaftpflicht, Polizze auf Vögel prüfen |
| Kornnatter, Bartagame, Schildkröte | nur wenn die Polizze sie einschließt |
| Giftschlange, Skorpion, großer Würger | eigene Haftpflicht nach Einzelangebot |
| Hund | eigene Hundehaftpflicht oder Zusatz zur Haushaltsversicherung |
Tierkrankenversicherungen sind in Österreich vor allem für Hunde und Katzen verbreitet. Ob ein Anbieter Ihre Schlange oder Ihren Papagei aufnimmt, müssen Sie gezielt fragen. Eine Rücklage für den Tierarzt ist bei Exoten oft der ehrlichere Weg.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler auch in Österreich Haushalts- und Haftpflichtversicherungen und kann klären, welche Polizze Ihr exotisches Tier ausdrücklich einschließt. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist das kostenlos.
Fragen und Antworten
Zuerst über die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung,
wenn die Polizze Reptilien nicht ausschließt.
Lassen Sie es sich bestätigen.
Wenn Ihre Art nach § 25 TSchG und der dazugehörigen Verordnung als Wildtier mit besonderen
Ansprüchen gilt, ja, binnen zwei Wochen.
Nach § 1320 ABGB müssen Sie beweisen, dass Sie das Tier ausreichend verwahrt haben.
Gelingt das, haften Sie nicht.
Meist nicht, Vögel sind in vielen Privathaftpflichtpolizzen eingeschlossen.
Prüfen Sie es in Ihren Bedingungen.
Für eine Einzelperson etwa 35 bis 60 Euro im Jahr,
in einer kleinen Haushaltsversicherung etwa 60 bis 80 Euro samt Hausrat.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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