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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Brauche ich als Paragleiter in Österreich eine Versicherung?

Kurz gesagt

Ja. Als Paragleiter brauchen Sie in Österreich eine Versicherung: Die Haftpflicht nach §§ 12 und 164 Luftfahrtgesetz ist Pflicht, für Hänge- und Paragleiter mit mindestens 500.000 Sonderziehungsrechten je Unfall. Im Luftsportverband ist sie im Mitgliedsbeitrag von etwa 71 bis 86 Euro im Jahr enthalten. Unfallschutz ist freiwillig, aber viele Unfallversicherungen schließen Luftsportgeräteführer aus.

Brauche ich als Paragleiter in Österreich eine Versicherung?

Was es kostet

Prämien und Beiträge des österreichischen Luftsportverbands, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Mitgliedsbeitrag Einzelmitglied, je nach Landesverband, Haftpflicht für Paragleiter enthaltenetwa 71 bis 86 Euro im Jahr
Bergekostenversicherung Hänge- und Paragleiten, 5.000 Euro36,50 Euro im Jahr
Erweiterte Unfallversicherung mit Flugrisiko80,90 Euro im Jahr
Piloten-Rechtsschutz35,00 Euro im Jahr

Werte aus dem Versicherungsformblatt 2026 und der Beitragsseite des Verbands.

Bei Zahlung nach dem 31.

März besteht Schutz erst ab Zahlungseingang.

Rechenbeispiel

Paragleiter aus Tirol, eigener Schirm

So sieht ein vollständiger Schutz über den Verband aus.

Mitgliedsbeitrag mit Haftpflichtetwa 80 Euro
Erweiterte Unfallversicherung mit Bergung80,90 Euro
Piloten-Rechtsschutz35,00 Euro

Zusammen rund 196 Euro im Jahr; Pflicht ist davon nur die Haftpflicht.

Die Haftpflicht für Paragleiter nach dem Luftfahrtgesetz

Hänge- und Paragleiter sind Luftfahrzeuge im Sinne des Luftfahrtgesetzes. Sie sind zwar von der Eintragung ins Luftfahrzeugregister ausgenommen, eine Haftpflichtversicherung nach § 164 brauchen sie trotzdem.

Die Mindestsumme für Paragleiter legt § 151 Abs. 2 Luftfahrtgesetz mit 500.000 Sonderziehungsrechten je Unfall fest, ein Drittel davon für Sachschäden. Bei einer behördlichen Kontrolle müssen Sie die Versicherungsbestätigung für das Gerät vorweisen.

BausteinLeistungPrämie im Jahr
Haftpflicht Paragleiter im Verband3 Mio. Euro pauschal, Vermögensschäden 200.000 Euroim Mitgliedsbeitrag, etwa 71 bis 86 Euro
Bergekostenversicherung5.000 Euro36,50 Euro
Erweiterte Unfallversicherung mit FlugrisikoDauerinvalidität bis 100.000 Euro, Bergung 10.000 Euro80,90 Euro
Piloten-Rechtsschutz113.971 Euro35,00 Euro

Fremde Schirme und Wettbewerbe

Der Rahmenvertrag des Verbands deckt einsitzige Schirme ohne Motor, auch wenn Sie einen geliehenen oder gemieteten Paragleiter fliegen. Wettbewerbe sind mitversichert, gewerblicher Flugbetrieb nicht.

Tandemschirme und motorisierte Schirme sind in diesem Rahmenvertrag nicht enthalten. Wer Passagiere mitnimmt, braucht eine eigene Deckung.

Unfallversicherung: der Ausschluss für Luftsportgeräteführer

Viele Unfallversicherungen schließen Unfälle als Luftfahrzeugführer, einschließlich Luftsportgeräteführer, aus. Der OGH hat 2016 in 7 Ob 120/16x entschieden, dass der Ausschluss bei einer Baumlandung erst endet, wenn der Pilot festen Boden erreicht hat; der Kläger bekam nichts.

Wer als Paragleiter fliegt, sollte daher eine Unfallversicherung mit eingeschlossenem Flugrisiko haben. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler passende Deckungen; die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist das kostenlos.

Wann Sie keinen Zusatzschutz brauchen

Haben Sie bereits eine Unfallversicherung, die das Flugrisiko ausdrücklich einschließt, und eine ausreichende Bergekostendeckung, brauchen Sie die Zusatzbausteine des Verbands nicht doppelt.

Die Pflicht-Haftpflicht für den Paragleiter ersetzt das aber nicht; sie bleibt in jedem Fall nötig.

Schritt für Schritt

  1. Mitgliedschaft und Haftpflicht vor der Saison abschließen und bis 31. März zahlen.
  2. Gerätedaten (Type, Seriennummer, Baujahr) für die Versicherungsbestätigung melden.
  3. Bestätigung beim Fliegen mitführen.
  4. Eigene Unfallversicherung auf den Ausschluss für Luftsportgeräteführer prüfen.
  5. Für Tandemflüge eigene Passagierdeckung besorgen.

Checkliste

  • Haftpflicht mit mindestens 500.000 SZR
  • Versicherungsbestätigung für das Gerät griffbereit
  • Unfallversicherung mit Flugrisiko
  • Bergekosten gedeckt
  • Tandem gesondert versichert

Häufige Fehler

  • Mitgliedsbeitrag zu spät zahlen und ohne Deckung fliegen
  • Sich auf eine Unfallversicherung ohne Flugrisiko verlassen
  • Tandemgäste im normalen Rahmenvertrag glauben
  • Gerätedaten nicht melden und bei der Kontrolle ohne Bestätigung dastehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich eine eigene Versicherung, wenn ich einen Schirm leihe?

Im Rahmenvertrag des Verbands sind auch geliehene oder gemietete Schirme gedeckt.

Bei anderen Verträgen prüfen Sie das vorher.

Gilt die Haftpflicht auch im Ausland?

Der Rahmenvertrag gilt weltweit, ausgenommen USA, Kanada und Australien.

Was passiert ohne Haftpflicht?

Sie verstoßen gegen das Luftfahrtgesetz und haften für Schäden mit Ihrem Vermögen.

Ist der eigene Schirm gegen Bruch versichert?

Nicht über die Haftpflicht.

Eine Kasko für das Gerät müssten Sie gesondert suchen.

Kann ein Geschädigter direkt den Versicherer verklagen?

Ja, § 166 Luftfahrtgesetz gibt ihm ein direktes Klagerecht.

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