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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was ist eine Loss-of-Licence-Versicherung für Piloten in Österreich?

Kurz gesagt

Eine Loss-of-Licence-Versicherung ist eine Spezialversicherung für Piloten, Fluglehrer und Fluglotsen in Österreich. Sie zahlt, wenn Ihnen nach Unfall oder Krankheit das Tauglichkeitszeugnis entzogen wird: vorübergehend oft 2 Prozent der Versicherungssumme im Monat für 12 bis 24 Monate, dauerhaft einen Einmalbetrag.

Was ist eine Loss-of-Licence-Versicherung für Piloten in Österreich?

Was es kostet

Prämien werden einzeln kalkuliert und kaum veröffentlicht. Diese Werte zeigen die Größenordnung.

BeispielRichtwert
Gruppentarif einer australischen Pilotengewerkschaft, Summe je nach Alter bis 1.000.000 Australische Dollaretwa 2.963 bis 3.283 Australische Dollar im Jahr
Berufspilot, 35 Jahre, Summe 150.000 Euro, eigene Polizzeetwa 750 bis 2.250 Euro Prämie im Jahr
Berufspilot, 50 Jahre, Summe 150.000 Euro, eigene Polizzeetwa 1.500 bis 3.500 Euro Prämie im Jahr

Der erste Wert stammt aus einer veröffentlichten Unterlage (Stand 2026).

Die Prämien für 35 und 50 Jahre sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit, Summe und Umfang ab.

Rechenbeispiel

Pilot in Wien, 40 Jahre, Jahresgehalt 80.000 Euro

Nach einem Bandscheibenvorfall verliert er das Tauglichkeitszeugnis für sechs Monate. Gerechnet nach dem Schweizer Bedingungsbeispiel.

Höchstsumme (3 × 80.000 Euro)240.000 Euro
Gewählte Versicherungssumme200.000 Euro
Monatsrente (2 Prozent)4.000 Euro
Wartezeit 90 Tage, danach 3 Monate Rente12.000 Euro

Für sechs Monate Fluguntauglichkeit erhält er 12.000 Euro. Bei dauerhaftem Verlust wären es 200.000 Euro abzüglich der gezahlten Renten.

Wofür die Loss-of-Licence-Versicherung zahlt

Ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis dürfen Sie nicht fliegen, auch wenn Sie sonst gesund genug für einen Bürojob wären. Die Loss-of-Licence-Versicherung zahlt für genau diesen Verlust der Fluglizenz, ausgelöst durch Unfall oder Krankheit.

Bei Anbietern im deutschsprachigen Raum ist ein Aufbau verbreitet, den ein Schweizer Bedingungsbeispiel zeigt: Monatsrente nach 90 Tagen, Einmalbetrag für den dauerhaften Verlust nach 180 Tagen, bereits gezahlte Renten werden angerechnet.

LeistungsfallÜbliche Leistung
Tauglichkeitszeugnis vorübergehend entzogen2 Prozent der Summe je Monat, 12 oder 24 Monate
Dauerhaft entzogen nach Unfall oder Krankheit100 Prozent der Versicherungssumme
Dauerhaft wegen eingestufter Krankheitteils 50 Prozent
Dauerhaft wegen psychischer Störungteils 25 Prozent oder ausgeschlossen
Alter oder Kündigungkeine Leistung

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Ob der Entzug des Tauglichkeitszeugnisses dafür reicht, regelt jede Polizze anders.

Die Loss-of-Licence-Versicherung knüpft dagegen unmittelbar an den Entzug an. Viele Piloten in Österreich kombinieren beides: die eine Polizze überbrückt den Berufswechsel, die andere sichert das Einkommen langfristig.

Für wen sie sich in Österreich lohnt

Sinnvoll ist sie für Linien- und Berufspiloten, Fluglehrer und Fluglotsen, die mit der Lizenz ihr Einkommen verdienen. Meist ist eine Berufslizenz mit Einkommen daraus Voraussetzung.

Privatpiloten brauchen keine Loss-of-Licence-Versicherung, weil kein Gehalt wegfällt. Für Flugschüler gibt es die Trainingskostenversicherung, die Ausbildungskosten ersetzt, wenn das Tauglichkeitszeugnis vor dem Abschluss verloren geht.

Grenzen und Ausschlüsse

Häufig ausgeschlossen sind Erkrankungen durch Alkohol oder Drogen; psychische Erkrankungen sind oft nur teilweise oder gegen Mehrprämie gedeckt.

Die Prämie steigt mit dem Alter. Im Schweizer Beispiel halbiert sich die Höchstsumme ab 60 Jahren, ab 63 Jahren bleibt nur Unfallschutz.

Gruppenvertrag oder eigene Polizze

Versicherungsnehmer kann der Arbeitgeber sein, also Airline, Flugschule oder Flugsicherung, oder Sie selbst. Fragen Sie in der Personalabteilung nach, ob ein Gruppenvertrag zur Loss-of-Licence-Versicherung besteht und wie hoch er ist.

Reicht er nicht, ergänzt eine eigene Polizze die Summe. Norman Nammert vermittelt Spezialdeckungen als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie entstehen keine Kosten.

Schritt für Schritt

  1. Beim Arbeitgeber nach einem bestehenden Gruppenvertrag fragen.
  2. Summe festlegen, meist bis zu drei Jahresgehälter.
  3. Wartezeit und Dauer der Monatsrente vergleichen.
  4. Ausschlüsse für psychische Erkrankungen und Vorerkrankungen prüfen.
  5. Gesundheitsfragen vollständig beantworten.
  6. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abstimmen.

Checkliste

  • Leistung bei vorübergehendem und dauerhaftem Entzug
  • Psychische Erkrankungen geregelt
  • Altersgrenzen und Summenkürzung bekannt
  • Leistungsbeginn nach 90 oder 180 Tagen
  • Summe passt zum Gehalt und zum Gruppenvertrag

Häufige Fehler

  • Nur auf die Berufsunfähigkeitsversicherung vertrauen
  • Vorerkrankungen im Antrag verschweigen
  • Gruppenvertrag des Arbeitgebers für ausreichend halten, ohne die Summe zu kennen
  • Erst kurz vor 60 abschließen, wenn die Höchstsumme schon sinkt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was kostet eine Loss-of-Licence-Versicherung in Österreich?

Als Richtwert etwa 750 bis 3.500 Euro Prämie im Jahr für 150.000 Euro Summe,

je nach Alter und Umfang.

Gruppenverträge sind oft günstiger.

Wer entscheidet über den Entzug des Tauglichkeitszeugnisses?

Fliegerärzte und die Austro Control.

Für die Versicherung zählt das Datum, an dem der Entzug oder die Untauglichkeit bescheinigt wird.

Brauche ich als Hobbypilot so eine Versicherung?

Meist nicht, weil kein Einkommen wegfällt.

Wichtiger sind Luftfahrthaftpflicht und Unfallversicherung.

Zahlt die Versicherung bei Erreichen der Altersgrenze?

Nein.

Versichert ist nur der Verlust durch Unfall oder Krankheit.

Gibt es eine Lösung für Flugschüler?

Ja, die Trainingskostenversicherung.

Sie ersetzt bezahlte Ausbildungskosten,

wenn das Tauglichkeitszeugnis vor dem Abschluss entzogen wird.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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