Alles zur Versicherung: Betriebliche Krankenversicherung
Ist eine Gruppenkrankenversicherung für Mitarbeiter in Österreich steuerfrei?
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Kurz gesagt
Ja, bis 300 Euro im Jahr je Dienstnehmer ist eine Gruppenkrankenversicherung für Mitarbeiter in Österreich steuerfrei, als Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG. Der Dienstgeber muss sie allen Mitarbeitern oder einer bestimmten Gruppe zahlen. Die 300 Euro gelten für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung zusammen, der Teil darüber ist voll lohnsteuerpflichtig.
Monatsprämien privater Krankenversicherung in Österreich als Maßstab dafür, wie weit 300 Euro im Jahr reichen. Normaltarife, Gruppen erhalten Rabatt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Sonderklasse für 30-Jährige, Einzeltarif | etwa 47 bis 160 Euro im Monat |
| Erwachsene Sonderklasse, je nach Alter | etwa 55 bis 100 Euro im Monat |
| Privatarzttarif 80 Prozent, 30-Jährige | etwa 40 bis 145 Euro im Monat |
| Gruppenrabatt ab 20 Mitarbeitern | etwa 10 bis 20 Prozent |
| Steuerfreier Rahmen | 300 Euro im Jahr, rund 25 Euro im Monat |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Die Gruppenprämie steht erst im Angebot fest, auf Basis der Mitarbeiterliste.
Rechenbeispiel
Der Dienstgeber zahlt jedem Mitarbeiter einen Sonderklassetarif mit Selbstbehalt. Andere Zukunftssicherungen gibt es nicht.
| Gruppenprämie pro Mitarbeiter | etwa 50 Euro im Monat, 600 Euro im Jahr |
| Davon steuerfrei | 300 Euro |
| Als Sachbezug zu versteuern | 300 Euro im Jahr, 25 Euro im Monat |
| Kosten für den Betrieb, 15 Personen | etwa 9.000 Euro im Jahr plus Lohnnebenkosten auf den steuerpflichtigen Teil |
Jeder Mitarbeiter hat Sonderklasseschutz und versteuert nur 25 Euro im Monat zusätzlich. Die Prämie von 50 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Das Einkommensteuergesetz befreit Zuwendungen des Dienstgebers für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer bis 300 Euro im Jahr. Darunter fallen Versicherungen gegen Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod und Pensionsvorsorge. Eine Gruppenkrankenversicherung für Mitarbeiter gehört dazu.
Die Grenze gilt pro Dienstgeber. Wer zwei Dienstverhältnisse hat, kann die 300 Euro bei beiden bekommen, ohne dass das Finanzamt sie bei der Arbeitnehmerveranlagung zusammenzieht.
Eine Sonderklasseversicherung für einen 30-jährigen Erwachsenen kostet als Einzelvertrag etwa 47 bis 160 Euro im Monat. Auch mit Gruppenrabatt liegt das weit über 25 Euro im Monat. Der steuerfreie Betrag deckt bei der Gruppenkrankenversicherung also meist nur einen Teil.
Viele Dienstgeber nutzen die 300 Euro deshalb als steuerfreien Sockel. Was darüber liegt, wird als Sachbezug versteuert, oder die Mitarbeiter zahlen den Rest selbst zu den besseren Gruppenkonditionen.
| Jahresprämie pro Mitarbeiter | Steuerfrei | Steuerpflichtig |
|---|---|---|
| 240 Euro (ambulanter Baustein) | 240 Euro | 0 Euro |
| 300 Euro | 300 Euro | 0 Euro |
| 600 Euro (Sonderklasse mit Selbstbehalt) | 300 Euro | 300 Euro |
| 1.200 Euro (Sonderklasse ohne Selbstbehalt) | 300 Euro | 900 Euro |
| 300 Euro Unfall plus 300 Euro Kranken | 300 Euro | 300 Euro |
In Österreich ist der Betrag ein Freibetrag: Nur der Teil über 300 Euro wird versteuert, nicht die ganze Prämie. Das ist für die Gruppenkrankenversicherung günstiger als die deutsche Freigrenze, bei der ein Cent darüber alles steuerpflichtig macht.
Dafür ist der Rahmen kleiner und muss mit Lebens- oder Unfallversicherungen geteilt werden. Wer schon eine betriebliche Er- und Ablebensversicherung mit 300 Euro bezahlt, hat für die Krankenversicherung keinen steuerfreien Rest.
Finanzieren Mitarbeiter die Prämie, indem sie auf Gehalt verzichten, sprechen Steuerberater von Bezugsumwandlung. Sozialversicherungsfrei ist die Gruppenkrankenversicherung dann nicht, weil die Befreiung nach dem ASVG eine zusätzliche freiwillige Leistung verlangt.
Die Lohnsteuerbefreiung gilt nach Randzahl 81 der Lohnsteuerrichtlinien auch bei einer Bezugsumwandlung, wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind; das Finanzministerium hat das im Protokoll der Bundeslohnsteuertagung 2003 bestätigt. Gespart wird dann Lohnsteuer, nicht Sozialversicherung.
Fragen und Antworten
Ja,
der Teil über 300 Euro ist ein normaler Sachbezug,
auf den Lohnsteuer und Sozialversicherung anfallen.
Die Befreiung gilt für die Zukunftssicherung des Dienstnehmers.
Angehörige werden meist zu Gruppenkonditionen auf eigene Kosten mitversichert.
Nein.
Die 300 Euro sind ein Jahresbetrag, die Prämie darf auch jährlich oder halbjährlich fließen.
Ja, als Personalaufwand, sowohl der steuerfreie als auch der steuerpflichtige Teil.
Ja, wenn sie zur begünstigten Gruppe gehören.
Ein Ausschluss braucht einen sachlichen Grund.
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