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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebliche Krankenversicherung

Ist eine Gruppenkrankenversicherung für Mitarbeiter in Österreich steuerfrei?

Kurz gesagt

Ja, bis 300 Euro im Jahr je Dienstnehmer ist eine Gruppenkrankenversicherung für Mitarbeiter in Österreich steuerfrei, als Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG. Der Dienstgeber muss sie allen Mitarbeitern oder einer bestimmten Gruppe zahlen. Die 300 Euro gelten für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung zusammen, der Teil darüber ist voll lohnsteuerpflichtig.

Ist eine Gruppenkrankenversicherung für Mitarbeiter in Österreich steuerfrei?

Was es kostet

Monatsprämien privater Krankenversicherung in Österreich als Maßstab dafür, wie weit 300 Euro im Jahr reichen. Normaltarife, Gruppen erhalten Rabatt.

BeispielRichtwert
Sonderklasse für 30-Jährige, Einzeltarifetwa 47 bis 160 Euro im Monat
Erwachsene Sonderklasse, je nach Alteretwa 55 bis 100 Euro im Monat
Privatarzttarif 80 Prozent, 30-Jährigeetwa 40 bis 145 Euro im Monat
Gruppenrabatt ab 20 Mitarbeiternetwa 10 bis 20 Prozent
Steuerfreier Rahmen300 Euro im Jahr, rund 25 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Die Gruppenprämie steht erst im Angebot fest, auf Basis der Mitarbeiterliste.

Rechenbeispiel

Tischlerei in der Steiermark, 15 Dienstnehmer

Der Dienstgeber zahlt jedem Mitarbeiter einen Sonderklassetarif mit Selbstbehalt. Andere Zukunftssicherungen gibt es nicht.

Gruppenprämie pro Mitarbeiteretwa 50 Euro im Monat, 600 Euro im Jahr
Davon steuerfrei300 Euro
Als Sachbezug zu versteuern300 Euro im Jahr, 25 Euro im Monat
Kosten für den Betrieb, 15 Personenetwa 9.000 Euro im Jahr plus Lohnnebenkosten auf den steuerpflichtigen Teil

Jeder Mitarbeiter hat Sonderklasseschutz und versteuert nur 25 Euro im Monat zusätzlich. Die Prämie von 50 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was die Zukunftssicherung abdeckt

Das Einkommensteuergesetz befreit Zuwendungen des Dienstgebers für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer bis 300 Euro im Jahr. Darunter fallen Versicherungen gegen Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod und Pensionsvorsorge. Eine Gruppenkrankenversicherung für Mitarbeiter gehört dazu.

Die Grenze gilt pro Dienstgeber. Wer zwei Dienstverhältnisse hat, kann die 300 Euro bei beiden bekommen, ohne dass das Finanzamt sie bei der Arbeitnehmerveranlagung zusammenzieht.

Warum 300 Euro für die Sonderklasse knapp sind

Eine Sonderklasseversicherung für einen 30-jährigen Erwachsenen kostet als Einzelvertrag etwa 47 bis 160 Euro im Monat. Auch mit Gruppenrabatt liegt das weit über 25 Euro im Monat. Der steuerfreie Betrag deckt bei der Gruppenkrankenversicherung also meist nur einen Teil.

Viele Dienstgeber nutzen die 300 Euro deshalb als steuerfreien Sockel. Was darüber liegt, wird als Sachbezug versteuert, oder die Mitarbeiter zahlen den Rest selbst zu den besseren Gruppenkonditionen.

Jahresprämie pro MitarbeiterSteuerfreiSteuerpflichtig
240 Euro (ambulanter Baustein)240 Euro0 Euro
300 Euro300 Euro0 Euro
600 Euro (Sonderklasse mit Selbstbehalt)300 Euro300 Euro
1.200 Euro (Sonderklasse ohne Selbstbehalt)300 Euro900 Euro
300 Euro Unfall plus 300 Euro Kranken300 Euro300 Euro

Der Unterschied zu Deutschland

In Österreich ist der Betrag ein Freibetrag: Nur der Teil über 300 Euro wird versteuert, nicht die ganze Prämie. Das ist für die Gruppenkrankenversicherung günstiger als die deutsche Freigrenze, bei der ein Cent darüber alles steuerpflichtig macht.

Dafür ist der Rahmen kleiner und muss mit Lebens- oder Unfallversicherungen geteilt werden. Wer schon eine betriebliche Er- und Ablebensversicherung mit 300 Euro bezahlt, hat für die Krankenversicherung keinen steuerfreien Rest.

Bezugsumwandlung: Lohnsteuer ja, Sozialversicherung nein

Finanzieren Mitarbeiter die Prämie, indem sie auf Gehalt verzichten, sprechen Steuerberater von Bezugsumwandlung. Sozialversicherungsfrei ist die Gruppenkrankenversicherung dann nicht, weil die Befreiung nach dem ASVG eine zusätzliche freiwillige Leistung verlangt.

Die Lohnsteuerbefreiung gilt nach Randzahl 81 der Lohnsteuerrichtlinien auch bei einer Bezugsumwandlung, wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind; das Finanzministerium hat das im Protokoll der Bundeslohnsteuertagung 2003 bestätigt. Gespart wird dann Lohnsteuer, nicht Sozialversicherung.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob die 300 Euro schon für Lebens-, Unfall- oder Pensionsvorsorge genutzt werden.
  2. Den versicherten Personenkreis sachlich festlegen, zum Beispiel alle Angestellten.
  3. Tarif wählen und klären, welcher Teil über 300 Euro liegt.
  4. Mit der Lohnverrechnung abstimmen, wie der steuerpflichtige Teil abgerechnet wird.
  5. Freiwilligkeit schriftlich festhalten, damit keine betriebliche Übung entsteht.

Checkliste

  • Prämie zusätzlich zum Gehalt, keine Bezugsumwandlung
  • Alle Dienstnehmer oder eine sachlich bestimmte Gruppe
  • 300-Euro-Rahmen nicht schon anderweitig verbraucht
  • Steuerpflichtiger Teil in der Lohnverrechnung eingeplant
  • Freiwilligkeitsvorbehalt im Dienstvertrag oder in der Betriebsvereinbarung

Häufige Fehler

  • Die 300 Euro doppelt verplanen, für Kranken- und Lebensversicherung zugleich
  • Bei Bezugsumwandlung die Sozialversicherungspflicht übersehen
  • Nur einzelne Mitarbeiter ohne sachliches Gruppenmerkmal versichern
  • Annehmen, die ganze Sonderklasseprämie sei steuerfrei

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist der Betrag über 300 Euro auch sozialversicherungspflichtig?

Ja,

der Teil über 300 Euro ist ein normaler Sachbezug,

auf den Lohnsteuer und Sozialversicherung anfallen.

Kann der Dienstgeber auch Angehörige steuerfrei versichern?

Die Befreiung gilt für die Zukunftssicherung des Dienstnehmers.

Angehörige werden meist zu Gruppenkonditionen auf eigene Kosten mitversichert.

Muss die Prämie monatlich gezahlt werden?

Nein.

Die 300 Euro sind ein Jahresbetrag, die Prämie darf auch jährlich oder halbjährlich fließen.

Ist die Prämie für den Betrieb absetzbar?

Ja, als Personalaufwand, sowohl der steuerfreie als auch der steuerpflichtige Teil.

Gilt das auch für Lehrlinge und Teilzeitkräfte?

Ja, wenn sie zur begünstigten Gruppe gehören.

Ein Ausschluss braucht einen sachlichen Grund.

Quellen

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