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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebliche Krankenversicherung

Ab wie vielen Mitarbeitern gibt es eine Gruppenkrankenversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Eine Gruppenkrankenversicherung gibt es in Österreich ab etwa 5 Mitarbeitern: Das veröffentlichte Regelwerk eines Krankenversicherers nennt 5 als Untergrenze, für Mischmodelle 10. Wie vielen Mitarbeitern Sie dort den vollen Gruppenrabatt von 20 Prozent verschaffen, hängt an der Schwelle von 20 Teilnehmern. In kleinen Gruppen stellt der Krankenversicherer oft noch Gesundheitsfragen.

Ab wie vielen Mitarbeitern gibt es eine Gruppenkrankenversicherung in Österreich?

Was es kostet

Veröffentlichte Regeln zu Mindestgröße und Rabatt in Österreich sowie Prämien im Normaltarif als Ausgangspunkt.

BeispielRichtwert
Untergrenze für einen Gruppenvertrag5 Teilnehmer
Untergrenze Mischmodell10 Teilnehmer
Rabatt bei 5 bis 19 Teilnehmernetwa 10 Prozent
Rabatt ab 20 Teilnehmernetwa 20 Prozent
Sonderklasse 30-Jährige, Normaltarifetwa 47 bis 160 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Underwriting-Regeln und Tarifbeispielen.

Andere Krankenversicherer setzen eigene Grenzen;

die genauen Bedingungen stehen erst im Angebot fest.

Rechenbeispiel

Installateurbetrieb in Tirol, 12 Dienstnehmer

Der Chef will allen eine Sonderklasse zahlen. Zwei Mitarbeiter haben bekannte Rückenprobleme.

Teilnehmer12
Gruppenvertrag möglichja, ab 5
Rabattetwa 10 Prozent
Gesundheitsprüfungja, Ausschlüsse für die Rückenleiden möglich

Die Gruppe kommt zustande, aber die zwei Mitarbeiter könnten für ihr Rückenleiden keinen Schutz bekommen. Ab 20 Teilnehmern würden Rabatt und Annahme günstiger.

Drei Modelle, drei Untergrenzen

Österreichische Krankenversicherer unterscheiden, wer die Prämie zahlt. Zahlt der Dienstgeber alles, wird eine ganze, sachlich beschriebene Gruppe versichert; ein Ausstieg ist meist nur mit bestehender Privatversicherung möglich. Zahlt der Dienstgeber mindestens die Hälfte, spricht man vom Mischmodell. Zahlen die Mitarbeiter allein, ist es ein Rahmenvertrag.

Die Gruppenkrankenversicherung startet je nach Modell bei unterschiedlichen Zahlen. Ein veröffentlichtes Regelwerk nennt 5 Teilnehmer als Untergrenze und 10 für Mischmodelle. Ab 20 Teilnehmern gibt es den höheren Rabatt.

GruppengrößeWas Sie üblicherweise bekommen
unter 5keine Gruppe, nur Einzelverträge mit voller Gesundheitsprüfung
5 bis 9Gruppe möglich, Rabatt etwa 10 Prozent, normale Risikoprüfung
10 bis 19auch Mischmodelle, Rabatt etwa 10 Prozent
ab 20Rabatt etwa 20 Prozent, Gesundheitsprüfung teils eingeschränkt

Gesundheitsfragen hängen an der Gruppengröße

Anders als viele deutsche Budgettarife verzichtet die Gruppenkrankenversicherung in Österreich nicht automatisch auf die Gesundheitsprüfung. In kleineren Gruppen prüft der Krankenversicherer jeden Mitarbeiter wie im Einzeltarif; Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen oder Ablehnung führen.

In größeren dienstgeberfinanzierten Gruppen werden Zuschläge oft nicht verrechnet, solange das Dienstverhältnis besteht. Erst sehr große Gruppen erreichen eine Annahme ohne Prüfung. Fragen Sie im Angebot genau nach, welche Regel für Ihre Kopfzahl gilt.

Wer in die Gruppe gehört

Wie vielen Mitarbeitern Sie die Gruppenkrankenversicherung zahlen, entscheiden Sie selbst, aber nach sachlichen Merkmalen: alle Angestellten, alle Arbeiter, eine Abteilung oder Führungskräfte. Das verlangt auch das Steuerrecht, damit die 300 Euro Zukunftssicherung steuerfrei bleiben.

Neue Mitarbeiter kommen meist nach Probezeit oder Dienstantritt hinzu. Im Mischmodell müssen sie das Angebot oft innerhalb von zwei Monaten annehmen, sonst gelten für sie später die normalen Bedingungen.

Für Kleinstbetriebe: was unter fünf geht

Mit zwei oder drei Mitarbeitern gibt es keine Gruppenkrankenversicherung im engeren Sinn. Möglich sind Einzelverträge, die der Dienstgeber bezahlt; dann gilt die volle Gesundheitsprüfung, und die 300 Euro bleiben steuerfrei, wenn alle Dienstnehmer oder eine bestimmte Gruppe sie bekommen.

Für manche Berufe gibt es Gruppenverträge über die Wirtschaftskammer oder die Berufsvertretung, denen auch Einzelunternehmer beitreten können. Diese Prämien zahlt dann meist jeder selbst.

Schritt für Schritt

  1. Zählen, wie viele Dienstnehmer in die sachlich bestimmte Gruppe fallen.
  2. Finanzierungsmodell wählen: Dienstgeber allein, Mischmodell oder Rahmenvertrag.
  3. Beim Angebot die Regel zur Gesundheitsprüfung für genau diese Gruppengröße erfragen.
  4. Klären, was passiert, wenn die Gruppe unter die Untergrenze fällt.
  5. Freiwilligkeit und Gruppenabgrenzung schriftlich festhalten.

Checkliste

  • Teilnehmerzahl erreicht die Untergrenze des gewählten Modells
  • Gruppe nach sachlichen Merkmalen abgegrenzt
  • Regel zur Gesundheitsprüfung schriftlich im Angebot
  • Rabattstufen und Folgen bei schrumpfender Gruppe bekannt
  • Frist für neue Mitarbeiter zur Annahme festgelegt

Häufige Fehler

  • Davon ausgehen, dass es in Gruppen nie Gesundheitsfragen gibt
  • Rabatt ab 20 einplanen, obwohl die Gruppe kleiner bleibt
  • Vergessen, dass die Gruppe gekündigt werden kann, wenn sie dauerhaft unter die Grenze fällt
  • Einzelne Mitarbeiter ohne sachliches Merkmal auswählen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ein Einzelunternehmer sich selbst über eine Gruppe versichern?

Über den eigenen Betrieb nicht, weil die Zukunftssicherung Dienstnehmer betrifft.

Über Gruppenverträge der Kammer oder Berufsvertretung ist es teils möglich, auf eigene Kosten.

Zählen Lehrlinge und Teilzeitkräfte mit?

Ja, wenn sie zur festgelegten Gruppe gehören.

Jede versicherte Person zählt als ein Teilnehmer.

Was passiert bei einem Austritt?

Der Mitarbeiter scheidet aus der Gruppe aus.

Gute Verträge erlauben die Weiterführung als Einzelpolizze, dann zum Normaltarif.

Dürfen Mitarbeiter ablehnen?

Im dienstgeberfinanzierten Modell meist nur, wenn sie schon privat versichert sind.

Im Mischmodell ist die Teilnahme freiwillig.

Können Angehörige die Gruppe vergrößern?

Angehörige werden oft zu gleichen Konditionen mitversichert.

Ob sie für die Untergrenze zählen, regelt der jeweilige Vertrag.

Quellen

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