Wie versichere ich in Österreich eine Schlange oder ein anderes exotisches Tier?
In Österreich haften Sie nach § 1320 ABGB für Ihr Tier, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie es …
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Kurz gesagt
Hobbyimker in Österreich brauchen vor allem eine Haftpflicht, denn als Halter haften Sie nach § 1320 ABGB, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie Ihre Bienen ordentlich verwahrt haben. Über den Österreichischen Imkerbund ist eine obligatorische Versicherung mit Betriebshaftpflicht, Völkerschutz und Rechtsschutz dabei; bis 50 Bienenvölker kostet sie 10 Euro im Jahr.
Was der Schutz für Hobbyimker in Österreich kostet, laut Österreichischem Imkerbund.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Obligatorische Versicherung, bis 50 Bienenvölker | 10 Euro im Jahr |
| Obligatorische Versicherung, 51 bis 100 Bienenvölker | 25 Euro im Jahr |
| Zusatzversicherung feste Aufstellung, 2.000 Euro Summe | 12 Euro im Jahr |
| Zusatzversicherung Wanderung, 2.000 Euro Summe | 16 Euro im Jahr |
| Eigene Imkerhaftpflicht ohne Verein, bis 10 Völker | etwa 30 bis 80 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Die Prämien der Zusatzversicherung sind aus den Sätzen des Imkerbunds gerechnet.
Die eigene Imkerhaftpflicht und das Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So ist die Imkerei über den Imkerbund abgesichert und was nach einem Marderschaden gezahlt wird.
| Obligatorische Versicherung, bis 50 Völker | 10 Euro im Jahr |
| Zusatzversicherung Bienenhütte mit Ausstattung, 3.000 Euro | 18 Euro im Jahr |
| Marder zerstört 2 Völker | 2 × 125 Euro |
| Haftpflicht bei Stichunfall eines Spaziergängers | über die Betriebshaftpflicht |
Für 28 Euro im Jahr sind Haftpflicht, Völker und Bienenhütte versichert. Nach dem Marderschaden erhalten Sie 250 Euro, wenn Sie die beschädigten Beuten mit Fotos belegen.
Nach § 1320 ABGB ist der Halter eines Tieres für Schäden verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Bei einem Stich mit allergischem Schock oder einem Unfall durch aufgeschreckte Bienen müssen Sie also Ihre Sorgfalt nachweisen.
Personenschäden können schnell teuer werden. Ob Ihre private Haftpflicht in der Haushaltsversicherung Bienen einschließt, steht in der Polizze; ohne ausdrückliche Nennung sollten Sie nicht damit rechnen.
| Risiko | Schutz über den Imkerbund | Hinweis |
|---|---|---|
| Schäden an Dritten durch Bienen | Betriebshaftpflicht | gilt auch für Haltung, Zucht und Handel mit Honig |
| Brand, Sturm, Hagel, Hochwasser, Lawine | Sachschutz für Bienenvölker | Höchstentschädigung bis 150 Euro bei Totalschaden |
| Einbruch, Vandalismus, Bären, Vergiftung | Sachschutz für Bienenvölker | bei Vergiftung auch durch Pflanzenschutzmittel |
| Specht oder Marder | 125 Euro je Volk | höchstens zehn Völker im Versicherungsjahr |
| Transport in Österreich und Bayern | Transportversicherung | höchstens 1.000 Euro je Schaden |
| Fest, Zeltfest, Hüttenfest | nicht gedeckt | eigene Veranstaltungshaftpflicht nötig |
Für Imkerinnen und Imker aus Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien läuft die obligatorische Versicherung automatisch über den Österreichischen Imkerbund. Die Prämie wird über den Landesverband eingehoben.
Im Burgenland, in Oberösterreich und in Tirol haben die Landesverbände eigene Vertragspartner. Dort klären Sie Umfang und Prämie direkt beim Landesverband.
Schulbesuche und Standschauen sind mitversichert. Für größere Feste wie Zelt-, Scheunen- oder Hüttenfeste brauchen Sie eine eigene Veranstaltungshaftpflicht.
Die Amerikanische Faulbrut ist unter Voraussetzungen mitversichert. Muss ein Bienenvolk vernichtet werden, ersetzt die Versicherung 125 Euro je Volk; für die Sanierung 62,50 Euro je Volk, höchstens für 15 Völker je Schadenfall.
Der Bescheid der Behörde über die Sperre muss der Schadenmeldung beiliegen. Ohne diesen Bescheid gibt es für Faulbrut keine Entschädigung.
Bienenhaus, Pultständer, Ausstattung und Wanderwagen sind im Pflichtpaket nicht als Sachwerte versichert. Dafür gibt es zwei Varianten der Zusatzversicherung, die zum Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert entschädigen.
Variante 1 für feste Aufstellung kostet 6 Euro für 1.000 Euro Summe und 3 Euro je weitere 500 Euro. Variante 2 für Wanderung kostet 8 Euro für 1.000 Euro Summe und 4 Euro je weitere 500 Euro.
Nach § 384 ABGB dürfen Sie Ihren Bienenschwarm auf fremdem Grund verfolgen, müssen dem Grundbesitzer aber einen verursachten Schaden ersetzen. Verfolgen Sie den Schwarm zwei Tage lang nicht, darf ihn auf seinem Grund der Grundbesitzer einfangen.
Sind Sie Mitglied in einem Verein mit obligatorischer Versicherung, ist eine zusätzliche Imkerhaftpflicht meist doppelt. Eine eigene Polizze brauchen Sie, wenn Sie ohne Verein imkern oder viele Völker bewirtschaften und höhere Werte absichern wollen.
Fragen und Antworten
Eine Haftpflicht für die Bienen.
Über die obligatorische Versicherung des Imkerbunds kostet sie bis 50 Völker 10 Euro im Jahr.
Nach § 1320 ABGB haften Sie nicht,
wenn Sie beweisen, dass Sie für die erforderliche Verwahrung gesorgt haben.
Die Beweislast liegt aber bei Ihnen.
Nein, Oberösterreich, Burgenland und Tirol haben eigene Vertragspartner.
Fragen Sie dort beim Landesverband nach.
Unter Voraussetzungen 125 Euro je vernichtetem Volk oder 62,50 Euro je saniertem Volk,
höchstens für 15 Völker je Schadenfall.
Ja, innerhalb Österreichs und Bayerns mit jedem geeigneten Fahrzeug, bis 1.000 Euro je Schadenfall.
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