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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherung brauchen Hobbyimker in Österreich?

Kurz gesagt

Hobbyimker in Österreich brauchen vor allem eine Haftpflicht, denn als Halter haften Sie nach § 1320 ABGB, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie Ihre Bienen ordentlich verwahrt haben. Über den Österreichischen Imkerbund ist eine obligatorische Versicherung mit Betriebshaftpflicht, Völkerschutz und Rechtsschutz dabei; bis 50 Bienenvölker kostet sie 10 Euro im Jahr.

Welche Versicherung brauchen Hobbyimker in Österreich?

Was es kostet

Was der Schutz für Hobbyimker in Österreich kostet, laut Österreichischem Imkerbund.

BeispielRichtwert
Obligatorische Versicherung, bis 50 Bienenvölker10 Euro im Jahr
Obligatorische Versicherung, 51 bis 100 Bienenvölker25 Euro im Jahr
Zusatzversicherung feste Aufstellung, 2.000 Euro Summe12 Euro im Jahr
Zusatzversicherung Wanderung, 2.000 Euro Summe16 Euro im Jahr
Eigene Imkerhaftpflicht ohne Verein, bis 10 Völkeretwa 30 bis 80 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Die Prämien der Zusatzversicherung sind aus den Sätzen des Imkerbunds gerechnet.

Die eigene Imkerhaftpflicht und das Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Hobbyimker in der Steiermark mit 8 Völkern und Bienenhütte

So ist die Imkerei über den Imkerbund abgesichert und was nach einem Marderschaden gezahlt wird.

Obligatorische Versicherung, bis 50 Völker10 Euro im Jahr
Zusatzversicherung Bienenhütte mit Ausstattung, 3.000 Euro18 Euro im Jahr
Marder zerstört 2 Völker2 × 125 Euro
Haftpflicht bei Stichunfall eines Spaziergängersüber die Betriebshaftpflicht

Für 28 Euro im Jahr sind Haftpflicht, Völker und Bienenhütte versichert. Nach dem Marderschaden erhalten Sie 250 Euro, wenn Sie die beschädigten Beuten mit Fotos belegen.

Warum Hobbyimker eine Haftpflicht brauchen

Nach § 1320 ABGB ist der Halter eines Tieres für Schäden verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Bei einem Stich mit allergischem Schock oder einem Unfall durch aufgeschreckte Bienen müssen Sie also Ihre Sorgfalt nachweisen.

Personenschäden können schnell teuer werden. Ob Ihre private Haftpflicht in der Haushaltsversicherung Bienen einschließt, steht in der Polizze; ohne ausdrückliche Nennung sollten Sie nicht damit rechnen.

RisikoSchutz über den ImkerbundHinweis
Schäden an Dritten durch BienenBetriebshaftpflichtgilt auch für Haltung, Zucht und Handel mit Honig
Brand, Sturm, Hagel, Hochwasser, LawineSachschutz für BienenvölkerHöchstentschädigung bis 150 Euro bei Totalschaden
Einbruch, Vandalismus, Bären, VergiftungSachschutz für Bienenvölkerbei Vergiftung auch durch Pflanzenschutzmittel
Specht oder Marder125 Euro je Volkhöchstens zehn Völker im Versicherungsjahr
Transport in Österreich und BayernTransportversicherunghöchstens 1.000 Euro je Schaden
Fest, Zeltfest, Hüttenfestnicht gedeckteigene Veranstaltungshaftpflicht nötig

Die obligatorische Versicherung des Imkerbunds

Für Imkerinnen und Imker aus Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien läuft die obligatorische Versicherung automatisch über den Österreichischen Imkerbund. Die Prämie wird über den Landesverband eingehoben.

Im Burgenland, in Oberösterreich und in Tirol haben die Landesverbände eigene Vertragspartner. Dort klären Sie Umfang und Prämie direkt beim Landesverband.

Schulbesuche und Standschauen sind mitversichert. Für größere Feste wie Zelt-, Scheunen- oder Hüttenfeste brauchen Sie eine eigene Veranstaltungshaftpflicht.

Was bei Krankheiten der Bienenvölker gilt

Die Amerikanische Faulbrut ist unter Voraussetzungen mitversichert. Muss ein Bienenvolk vernichtet werden, ersetzt die Versicherung 125 Euro je Volk; für die Sanierung 62,50 Euro je Volk, höchstens für 15 Völker je Schadenfall.

Der Bescheid der Behörde über die Sperre muss der Schadenmeldung beiliegen. Ohne diesen Bescheid gibt es für Faulbrut keine Entschädigung.

Zusatzversicherung für Bienenhaus und Wanderung

Bienenhaus, Pultständer, Ausstattung und Wanderwagen sind im Pflichtpaket nicht als Sachwerte versichert. Dafür gibt es zwei Varianten der Zusatzversicherung, die zum Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert entschädigen.

Variante 1 für feste Aufstellung kostet 6 Euro für 1.000 Euro Summe und 3 Euro je weitere 500 Euro. Variante 2 für Wanderung kostet 8 Euro für 1.000 Euro Summe und 4 Euro je weitere 500 Euro.

Wenn ein Bienenschwarm auszieht

Nach § 384 ABGB dürfen Sie Ihren Bienenschwarm auf fremdem Grund verfolgen, müssen dem Grundbesitzer aber einen verursachten Schaden ersetzen. Verfolgen Sie den Schwarm zwei Tage lang nicht, darf ihn auf seinem Grund der Grundbesitzer einfangen.

Wann Sie keine eigene Imkerversicherung brauchen

Sind Sie Mitglied in einem Verein mit obligatorischer Versicherung, ist eine zusätzliche Imkerhaftpflicht meist doppelt. Eine eigene Polizze brauchen Sie, wenn Sie ohne Verein imkern oder viele Völker bewirtschaften und höhere Werte absichern wollen.

Schritt für Schritt

  1. Einem Imkerverein beitreten und klären, über welchen Vertrag Ihr Landesverband versichert.
  2. Jeden Bienenstand fotografieren, damit Schäden später belegbar sind.
  3. Bienenhütte und Wanderwagen bei Bedarf über die Zusatzversicherung absichern.
  4. Für Feste am Bienenstand eine Veranstaltungshaftpflicht abschließen.
  5. Ohne Verein eine Imkerhaftpflicht vergleichen lassen; Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer.

Checkliste

  • Obligatorische Versicherung über den Landesverband aktiv
  • Völkerzahl richtig gemeldet
  • Bienenhütte und Geräte über Zusatzversicherung gedeckt
  • Fotos aller Bienenstände vorhanden
  • Bescheid bei Faulbrut aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Haushaltsversicherung decke Bienen automatisch
  • Ein Fest am Bienenstand ohne Veranstaltungshaftpflicht ausrichten
  • Spechtschäden ohne Fotos der beschädigten Beute melden
  • Bei Faulbrut den Bescheid der Behörde nicht beilegen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Welche Versicherung brauchen Hobbyimker mit zwei Völkern?

Eine Haftpflicht für die Bienen.

Über die obligatorische Versicherung des Imkerbunds kostet sie bis 50 Völker 10 Euro im Jahr.

Hafte ich auch, wenn ich sorgfältig war?

Nach § 1320 ABGB haften Sie nicht,

wenn Sie beweisen, dass Sie für die erforderliche Verwahrung gesorgt haben.

Die Beweislast liegt aber bei Ihnen.

Gilt die Versicherung des Imkerbunds in Oberösterreich?

Nein, Oberösterreich, Burgenland und Tirol haben eigene Vertragspartner.

Fragen Sie dort beim Landesverband nach.

Was zahlt die Versicherung bei Faulbrut?

Unter Voraussetzungen 125 Euro je vernichtetem Volk oder 62,50 Euro je saniertem Volk,

höchstens für 15 Völker je Schadenfall.

Ist der Transport zum Wanderplatz versichert?

Ja, innerhalb Österreichs und Bayerns mit jedem geeigneten Fahrzeug, bis 1.000 Euro je Schadenfall.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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