Zahlt die Versicherung in Österreich bei Krieg?
In Österreich zahlt die Versicherung bei Krieg für Sachschäden in der Regel nicht: Haushalt u …
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Kurz gesagt
Ja, eine Versicherung gegen Entführung und Lösegeld gibt es als Kidnap-and-Ransom-Polizze. Wenige international tätige Spezialversicherer bieten sie im deutschsprachigen Raum diskret an, vor allem Unternehmen mit Mitarbeitern in Risikoländern und vermögenden Privatpersonen. Prämien beginnen bei einigen Hundert Euro im Jahr und reichen für Konzerne in sechsstellige Höhe.
Prämien werden einzeln kalkuliert. Veröffentlicht sind nur wenige Werte.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privatperson mit geringem Risiko (Bericht 2026) | ab etwa 500 US-Dollar im Jahr |
| Mittelständische Firma mit wenigen Reisenden in Risikoländer (Richtwert) | etwa 3.000 bis 8.000 Euro im Jahr |
| Topmanager mit Reisen in Hochrisikoländer (Bericht 2026) | mehrere 100.000 US-Dollar im Jahr |
Werte aus einem veröffentlichten Bericht, Jahr in Klammern.
Der Wert für Firmen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihre Prämie hängt von Zielländern, Zahl der Reisenden und Schutzkonzept ab.
Rechenbeispiel
Die Techniker montieren Anlagen in Ländern mit erhöhtem Entführungsrisiko. Die Firma prüft eine Jahrespolizze.
| Versicherte Personen | alle Mitarbeiter weltweit |
| Versicherungssumme Lösegeld | 1.000.000 Euro je Fall |
| Krisenberater | ohne Obergrenze |
| Prämie | etwa 3.000 bis 8.000 Euro im Jahr |
Die Prämie ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ohne Polizze trägt die Firma Berater, Lösegeld und Ausfallkosten selbst.
Im Mittelpunkt steht der Krisenberater. Er wird im Ernstfall sofort entsandt, baut die Kommunikation auf, berät bei Verhandlungen, hält Kontakt zu Behörden und betreut die Angehörigen. In veröffentlichten Bedingungen sind seine Kosten oft unbegrenzt gedeckt.
Im Rahmen der Versicherungssumme ersetzt die Polizze außerdem gezahltes Lösegeld, auch bei Verlust auf dem Transport, sowie Zusatzkosten wie Gehälter, Reisen, Dolmetscher und Therapie nach der Freilassung.
| Baustein | Inhalt |
|---|---|
| Krisenberater | Honorare und Reisekosten, oft ohne Obergrenze |
| Lösegeld | bis zur Versicherungssumme |
| Zusatzkosten | Gehälter, Reisen, Rechtsberatung, Therapie |
| Personenschaden | Kapitalleistung bei Tod oder Invalidität |
| Erweiterungen | Erpressung, Freiheitsberaubung, Produkterpressung |
In der österreichischen Rechtswissenschaft wird die Lösegeldversicherung vor allem unter dem Blickwinkel der guten Sitten diskutiert. Ein Beitrag in der Österreichischen Juristen-Zeitung von 2024 kommt zum Ergebnis, dass Cyber-Lösegeldversicherungen zulässig sind.
Derselbe Beitrag weist darauf hin, dass sich ein Opfer durch die Zahlung an eine kriminelle Vereinigung unter Umständen nach § 278 StGB strafbar machen kann. Auch deshalb ist professionelle Krisenberatung so wichtig. In Deutschland regelt die BaFin das Geschäft seit 01.04.2026 mit einem eigenen Rundschreiben samt Werbeverbot.
Sinnvoll ist sie für Unternehmen, deren Mitarbeiter in Länder mit erhöhtem Entführungsrisiko reisen oder dort stationiert sind, für Firmen mit Niederlassungen im Ausland und für Betriebe mit Erpressungsrisiko.
Für den Urlaub in sicheren Ländern brauchen Sie keine Lösegeldversicherung. Wichtiger sind dann Reiseversicherung und eine gute Vorbereitung.
Die Polizze verpflichtet Sie, ihr Bestehen geheim zu halten. Je weniger Menschen von der Lösegeldversicherung wissen, desto geringer das Risiko, dass sie Täter anlockt; selbst die versicherten Mitarbeiter erfahren oft nichts davon.
Bei Cybererpressung empfiehlt das Bundeskriminalamt Unternehmen, kein Lösegeld zu bezahlen, Beweise zu sichern und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Eine Zahlung garantiert weder die Entschlüsselung noch das Löschen gestohlener Daten.
Eine Lösegeldversicherung verhindert keine Entführung. Ihr Wert liegt in schneller, erfahrener Hilfe und darin, dass das Firmenvermögen geschützt bleibt.
Anfragen laufen diskret über spezialisierte Makler. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie entstehen keine Kosten.
Fragen und Antworten
Für Cyber-Lösegeld hält die österreichische Lehre sie für zulässig.
Für Entführungen wird die Frage über die guten Sitten diskutiert.
Klären Sie mit dem Anbieter, nach welchem Recht die Polizze läuft.
Versicherer und Kunden halten diese Verträge bewusst geheim, damit sie keine Täter anlocken.
Das Bundeskriminalamt rät davon ab und empfiehlt Anzeige bei der Polizei.
Ja, vor allem bekannte oder vermögende Personen.
Für normale Reisen ist das nicht nötig.
Oft nicht.
Je weniger davon wissen, desto besser für die Sicherheit.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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