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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebsinhalt

Brauche ich als Kleinunternehmer in Österreich eine Betriebsinhaltsversicherung?

Kurz gesagt

Brauche ich als Kleinunternehmer in Österreich eine Betriebsinhaltsversicherung? Gesetzlich nein. Sinnvoll ist sie, sobald Sie ein Geschäftslokal mieten oder Einrichtung, Werkzeug und Ware mehr als etwa 5.000 bis 10.000 Euro wert sind. Kleine Büros zahlen grob 150 bis 300 Euro im Jahr. Wer als EPU nur mit Laptop zu Hause arbeitet, braucht sie meist nicht.

Brauche ich als Kleinunternehmer in Österreich eine Betriebsinhaltsversicherung?

Was es kostet

Für kleine Betriebe in Österreich gibt es keine veröffentlichten Prämienvergleiche. Die Spannen sind Richtwerte.

BeispielRichtwert
Kleines Büro oder Atelier, Summe bis 20.000 Euroetwa 150 bis 300 Euro im Jahr
Geschäftslokal oder kleine Werkstätte, 20.000 bis 60.000 Euroetwa 300 bis 650 Euro im Jahr
Salon mit 25.000 Euro Inhalt, Grundgefahrenetwa 250 bis 450 Euro im Jahr

Richtwerte aus der Angebotspraxis, gestützt auf einen deutschsprachigen Ratgeber mit Stand 2026,

der nicht ausdrücklich für Österreich rechnet.

Dazu kommt die Versicherungssteuer.

Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.

Rechenbeispiel

Friseursalon eines EPU nach einem Brand

Ein Kurzschluss im Föhn setzt nachts den kleinen Salon in Brand. Einrichtung und Produkte sind zerstört, der Salon ist sechs Wochen zu.

Einrichtung und Geräte (Neuwert)20.000 Euro
Produkte zum Einkaufspreis3.000 Euro
Aufräumung und Entsorgung2.000 Euro
Entgangener Ertrag in sechs Wochenetwa 7.000 Euro

Die Betriebsinhaltsversicherung ersetzt rund 25.000 Euro bei richtiger Summe. Die 7.000 Euro Ertragsausfall gibt es nur mit Betriebsunterbrechung.

Kleinunternehmer und EPU: der Begriff sagt wenig über den Bedarf

Kleinunternehmer ist in Österreich ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Für die Betriebsinhaltsversicherung zählt nicht der Umsatz, sondern was im Betrieb steht und was ein Brand oder Einbruch kosten würde.

Eine Friseurin mit gemietetem Salon, Stühlen, Waschbecken und Produkten kommt schnell auf 25.000 Euro Neuwert. Ein Übersetzer, der zu Hause mit einem Notebook arbeitet, hat vielleicht 2.000 Euro. Der Bedarf ist also ganz verschieden.

Wann die Haushaltsversicherung für Kleinunternehmer reicht

Die Haushaltsversicherung deckt Wohnung und privaten Hausrat. Beruflich genutzte Geräte in der Wohnung sind je nach Polizze nur eingeschränkt mitversichert, Waren und Geschäftsräume gar nicht. Fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich, was für Ihr Homeoffice gilt.

Wer als Kleinunternehmer Ware zu Hause lagert, etwa für einen Onlinehandel, braucht dafür eine Betriebsinhaltsversicherung. Die Haushaltsversicherung zahlt für Handelsware in der Regel nicht.

SituationWas passt
Notebook im HomeofficeHaushaltsversicherung nach Rückfrage, sonst Elektronikversicherung
Onlinehandel mit Ware im KellerBetriebsinhaltsversicherung
Gemietetes GeschäftslokalBetriebsinhaltsversicherung, meist als Bündelpolizze
Werkstätte mit MaschinenBetriebsinhaltsversicherung
Dienstleistung nur beim Kundenoft keine Betriebsinhaltsversicherung nötig

Wann Kleinunternehmer den Betriebsinhalt versichern sollten

Mit einem eigenen Geschäftslokal ist die Betriebsinhaltsversicherung für Kleinunternehmer kaum verzichtbar. Viele Bestandverträge verlangen sie, und die Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzt weder Einrichtung noch Ware.

Für ein EPU ist außerdem die Betriebsunterbrechung wichtig, weil niemand anderer den Betrieb weiterführen kann. In vielen Bündelpolizzen für kleine Betriebe lässt sie sich günstig dazunehmen.

Wann Sie als EPU keinen Betriebsinhalt versichern müssen

Wer beim Kunden arbeitet, kaum eigene Geräte hat und diese aus Rücklagen sofort ersetzen kann, braucht keine Betriebsinhaltsversicherung. Wichtiger ist dann meist die Betriebshaftpflicht, weil Schäden bei Kunden viel teurer werden können als ein gestohlenes Notebook.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wo Sie arbeiten: Wohnung, eigenes Lokal oder beim Kunden.
  2. Neuwert von Einrichtung, Geräten und Ware zusammenrechnen.
  3. Bestandvertrag auf eine Versicherungspflicht prüfen.
  4. Bei Arbeit zu Hause die Haushaltsversicherung schriftlich fragen.
  5. Bei eigenem Lokal eine Bündelpolizze mit Betriebsunterbrechung anfragen.

Checkliste

  • Berufliche Nutzung der Wohnung dem Versicherer gemeldet
  • Ware gesondert über Betriebsinhalt versichert
  • Geschäftslokal mit eigener Polizze
  • Betriebsunterbrechung für das EPU geprüft
  • Betriebshaftpflicht vorhanden

Häufige Fehler

  • Glauben, die Haushaltsversicherung deckt auch die Handelsware
  • Das gemietete Lokal ohne eigene Polizze betreiben
  • Betriebsunterbrechung beim EPU weglassen
  • Die Betriebshaftpflicht vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es für EPU eine Versicherungspflicht?

Für den Betriebsinhalt nicht.

Für einzelne Berufe schreibt das Berufsrecht eine Haftpflicht vor.

Deckt die Haushaltsversicherung mein Homeoffice?

Teilweise.

Beruflich genutzte Geräte nur eingeschränkt, Waren nicht.

Lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.

Lohnt sich das bei 5.000 Euro Inventar?

Nur wenn Sie den Betrag nicht sofort selbst aufbringen könnten.

Sonst ist die Prämie im Verhältnis hoch.

Was ist für Kleinunternehmer wichtiger, Inhalt oder Haftpflicht?

Meist die Betriebshaftpflicht, weil Schäden bei Dritten sehr teuer werden können.

Kann ich später aufstocken?

Ja.

Melden Sie neue Geräte und mehr Ware, sonst droht eine Kürzung nach § 56 VersVG.

Was kostet die Beratung?

Nichts.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Betriebsinhalt

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebsinhaltsversicherung

Zum Beispiel Bäckerei mit Kaffeehaus, Steuerberatungskanzlei, Kfz-Werkstätte

Zum Einkaufspreis, 0 wenn keine Waren

Zum Beispiel Hochwasser, Kundengut, Werkzeug im Fahrzeug, Betriebsunterbrechung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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