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Wassersport-Rechtsschutz
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Der Rechtsschutz trägt die Kosten des Verfahrens, nicht den eingeklagten Betrag selbst: Anwalt, Gericht, Sachverständige, Zeugen, Dolmetscher. Welche Streitigkeiten er überhaupt erfasst, steht als Leistungsart in der Polizze, und das ist nie jeder Konflikt. Beispiel: Beim Auslaufen aus dem Hafen rammt Ihnen ein anderes Boot das Heck, der Gegner bestreitet den Hergang und zahlt nur die halbe Werftrechnung. Ohne Rechtsschutz müssen Sie Gerichtsgebühren und Anwaltskosten vorstrecken und tragen sie, wenn Sie verlieren.
Bei uns: In allen drei Tarifen gelten Schadenersatz-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz samt telefonischer Rechtsberatung, beim Schadenersatz ohne begrenzte Versicherungssumme. Ab Basis PLUS kommt das Vertrags- und Sachenrecht dazu, also der Streit mit Werft oder Verkäufer. Premium nimmt Hafenplatz, Winterlager und Abstellplatz hinzu, dort erst nach drei Monaten Wartezeit.
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Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.