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Slippen, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Kasko
Slippen bedeutet, das Boot über eine Rampe ins Wasser zu lassen oder herauszuholen, auf dem Trailer oder dem Slipwagen; im Hafen übernimmt das der Kran mit Gurten. Am Attersee oder am Neusiedler See gehört der Weg über die Rampe zum Saisonbeginn und zum Saisonende, also zweimal im Jahr. Genau dann trägt sich das Boot nicht selbst: ein falsch gelegter Gurt, eine verrutschte Pallung oder eine zu steile Rampe hinterlassen Schäden am Unterwasserschiff, am Kiel, am Ruder oder an der Welle. Ob die Polizze an Land und auf dem Anhänger gilt, steht im Geltungsbereich und nicht bei den versicherten Gefahren.
Bei uns: In allen drei Tarifen besteht der Schutz auch an Land, samt An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, sowie beim Transport mit geeigneten Transportmitteln (A-2.1.2, A-2.1.3). Die Gefahren trennen die Tarife: Basis nur Naturgewalten, Brand, Explosion und Diebstahl des ganzen Bootes (A-3.1), ab Basis PLUS auch der Unfall des Fahrzeugs (A-3.1.1). Nicht sachgerechte Verladung ist ausgeschlossen.
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Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.