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Rückführung, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Schaden
Rückführung meint, das Boot von dort heimzubringen, wo ein Schaden es liegen gelassen hat. Für Eigner, die ihr Boot in der Adria oder auf einem oberitalienischen See liegen haben, ist das der Normalfall: Die Werft vor Ort bekommt das Teil nicht rechtzeitig, und dann braucht es Kran, Hänger, Papiere und manchmal einen Skipper, der auf eigenem Kiel zurückfährt. Die Polizze regelt das selten in der Kaskodeckung, sondern in einer Assistance, und sie knüpft die Kosten an eine Frist, in der das Boot nicht fahrbereit wird, und an eine Reparatur, die billiger bleibt als ein gleichwertiges gebrauchtes Boot.
Bei uns: Nur im Premium, über die Assistance-Zusatzbedingungen: Der Transport an den Heimathafen oder ständigen Liegeplatz wird organisiert, die Kosten tragen wir bis 5.000 Euro je Ereignis, wenn das Boot am Schadenort nicht binnen 3 Wochen fahrbereit wird und die Reparatur nicht mehr kostet als ein gleichwertiges gebrauchtes Boot (A-3.3.9). Basis und Basis PLUS kennen die Leistung nicht.
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Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.