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Rettungskosten
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Schaden
Ausgaben, die Sie aufwenden, um einen Schaden abzuwenden oder kleiner zu halten. Nach dem Versicherungsvertragsrecht ersetzt der Versicherer sie, sobald der Versicherungsfall eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, davor grundsätzlich nicht. Deshalb zahlt am Markt niemand dafür, das Boot vorsorglich aus dem Wasser zu kranen, nur weil ein Sturm angekündigt ist.
Bei uns: Eine gesetzliche Regel und kein Tarifmerkmal. Melden Sie sich bei uns, bevor Sie größere Maßnahmen ergreifen, wir sagen Ihnen, was übernommen wird.
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Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.