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Rettungskosten

Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Schaden

Ausgaben, die Sie aufwenden, um einen Schaden abzuwenden oder kleiner zu halten. Nach dem Versicherungsvertragsrecht ersetzt der Versicherer sie, sobald der Versicherungsfall eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, davor grundsätzlich nicht. Deshalb zahlt am Markt niemand dafür, das Boot vorsorglich aus dem Wasser zu kranen, nur weil ein Sturm angekündigt ist.

Bei uns: Eine gesetzliche Regel und kein Tarifmerkmal. Melden Sie sich bei uns, bevor Sie größere Maßnahmen ergreifen, wir sagen Ihnen, was übernommen wird.

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Ein Paar sitzt bei Sonnenuntergang lachend auf dem Bug eines kleinen Motorboots auf einem Waldsee

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