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Repräsentant
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Obliegenheiten
Ein Repräsentant ist mehr als ein Gast am Ruder. So nennt man jemanden, der die Obhut über das Boot mit Wissen des Eigentümers wie über ein eigenes ausübt: den Bekannten, der die Yacht am Attersee über den Winter betreut, den Verwalter einer Charterflotte, die Lebenspartnerin, der das Boot eine ganze Saison lang überlassen bleibt. Ein Versäumnis dieser Person zählt wie ein eigenes. Beispiel vom Wasser: Beim Slippen bleibt das Seeventil offen, in der Früh steht das Wasser in der Bilge, und die Frage lautet nicht, wer am Kai stand, sondern wer die Obhut hatte. Eine kurze Aushilfe an Bord macht dagegen keinen Repräsentanten.
Bei uns: Gleiche Reichweite in allen drei Kaskotarifen: Die Pflichten gelten sinngemäß auch für jene Personen, denen Sie Ihr Boot zum Gebrauch überlassen, in Basis und Basis PLUS nach Ziffer B-3.2.8, im Premium nach Ziffer B-3.2.7. Vorsätzliche Verletzung kostet den Schutz, bei grober Fahrlässigkeit kürzen wir die Entschädigung nach dem Verschulden (Ziffer B-3.3).
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.