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Nachtklausel

Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Diebstahl

Eine Einschränkung, die den Kaskoschutz in der Nacht begrenzt, oft auf die Stunden zwischen 8 und 20 Uhr, oder die ihn an einen versperrten Abstellort knüpft. Im Alltag betrifft das vor allem Jetskis und Gespanne mit Bootsanhänger, die über Nacht auf einem Parkplatz stehen.

Bei uns: Sie findet sich in den Bedingungen bei der Jetski-Klausel und betrifft nur Jetskis: in Basis und Basis PLUS für die Zeit von 22 bis 8 Uhr, im Premium fällt sie weg. Für Boote und Yachten gibt es keine Nachtklausel.

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