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Forderungsausfalldeckung (Ausfalldeckung)
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Haftpflicht
Die Ausfalldeckung greift, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher nicht zahlen kann. Das ist auf Seen und an der Adria keine Seltenheit: Manche Boote fahren ohne ausreichende Haftpflicht, und nicht jeder Verursacher hat die Mittel. Mit der Ausfalldeckung zahlt Ihre eigene Haftpflicht so, als hätte der andere eine Polizze zu Ihren Bedingungen. Beispiel: Ein unversichertes Mietboot beschädigt Ihr Boot am Steg, der Fahrer ist nicht greifbar.
Bei uns: In Basis PLUS und Premium ist die Ausfalldeckung Teil der Wassersport-Haftpflicht, Ziffer A-12: Sie werden gestellt, als hätte der Verursacher eine Haftpflicht zu Ihren Bedingungen, wenn Ihre berechtigte Forderung gegen ihn nicht durchsetzbar ist und mindestens 2.500 Euro beträgt. Im Tarif Basis ist keine Ausfalldeckung enthalten.
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.