Berufshaftpflicht
Die Medienhaftpflicht deckt Ansprüche wegen Inhalten, also Mediengesetz, Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht, samt Verfahrenskosten.
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Ein Satz im falschen Ton, ein Foto ohne Freigabe, ein Name, der nicht genannt werden durfte: In Österreich reicht das für einen Entschädigungsantrag nach dem Mediengesetz, und der richtet sich gegen den Medieninhaber, auch ohne Verschulden. Hier steht, welche Versicherung Verlage, Redaktionen und freie Journalistinnen dagegen haben und was sonst noch zählt.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Eine Medienhaftpflicht übernimmt in der Regel Verfahrenskosten und Entschädigungen, die ein Gericht dem Medieninhaber auferlegt, etwa wegen übler Nachrede oder Bloßstellung. Strafen selbst sind nicht versicherbar, und wer bewusst falsch berichtet, ist nicht gedeckt. Wichtig ist, dass die Polizze ausdrücklich Ansprüche nach dem österreichischen Mediengesetz und Online-Veröffentlichungen nennt.
Entschädigung nach dem Mediengesetz
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verletzung des Identitätsschutzes oder der Unschuldsvermutung: Betroffene können vom Medieninhaber eine Entschädigung verlangen, unabhängig davon, ob die Redaktion schuld ist.
Bilder und Zitate
Pressefotos ohne Lizenz, übernommene Grafiken, zu lange Zitate. Rechteinhaber durchsuchen Websites automatisiert und fordern Nachlizenzen.
Druckfehler mit Folgen
Falsche Anzeigen, vertauschte Preise, fehlende Beilagen: Anzeigenkunden verlangen Ersatz oder zahlen nicht.
Datenschutz
Abonnentendaten, Leserbriefe und Quellen sind sensibel. Ein Datenleck trifft Vertrauen und Recht zugleich.
Angriffe auf Redaktionen
Medienhäuser werden gezielt mit Schadsoftware und Überlastungsangriffen attackiert. Fällt das Redaktionssystem aus, erscheint keine Ausgabe.
Recherche vor Ort
Reporterinnen sind auf Demonstrationen, in Krisengebieten und bei Unglücken unterwegs. Unfälle und gestohlene Ausrüstung gehören dazu.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Medienhaftpflicht deckt Ansprüche wegen Inhalten, also Mediengesetz, Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht, samt Verfahrenskosten.
Dringend empfohlen
Für Personen- und Sachschäden in Redaktion, bei Veranstaltungen und Außenterminen.
Hilft bei Angriffen auf Redaktionssystem, Website und Abodatenbank, inklusive Wiederherstellung und Meldung an die Datenschutzbehörde.
Für Streit um Gegendarstellungen, mit Anzeigenkunden, Vermietern oder Mitarbeitenden, soweit nicht die Medienhaftpflicht zuständig ist.
Sinnvoll je nach Betrieb
Laptops, Kameras und Server der Redaktion gegen Bruch, Überspannung und Diebstahl, auch unterwegs.
Für Geschäftsführer einer Verlags-GmbH, die persönlich für Managementfehler haften, etwa bei Förderabrechnungen.
Für freie Reporter, die ohne die Absicherung einer Anstellung in riskante Lagen gehen.
Der Beitrag einer Medienhaftpflicht hängt von Auflage, Reichweite, Themen und Deckungssumme ab. Boulevard und investigative Formate kosten mehr als Fachzeitschriften.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Freie Journalistin, Texte für mehrere Medien, 250.000 Euro Deckung | etwa 400 bis 900 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Kleiner Fach- oder Regionalverlag mit Print und Online, 1 Mio. Euro | etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Verlag mit Abodatenbank und Webshop, 500.000 Euro | etwa 800 bis 2.200 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Redaktion mit bis zu zehn Personen, 3 Mio. Euro | etwa 200 bis 500 Euro im Jahr |
| D&O-Versicherung | Verlags-GmbH mit bis zu 3 Mio. Euro Umsatz, 1 Mio. Euro Deckung | etwa 700 bis 1.600 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Medienhaftpflicht einer freien Journalistin kostet im Jahr etwa so viel wie das Honorar für zwei längere Reportagen in einer Regionalzeitung.
Richtwerte ohne 11 Prozent Versicherungssteuer, Stand September 2026, aus unserer Angebotspraxis;
für Medienhaftpflichten gibt es kaum öffentliche Tarifbeispiele.
Das genaue Angebot holen wir bei spezialisierten Versicherern für Sie ein.
01
Frei
Für: Freie Journalisten, Blogger mit Impressum, Autorinnen
Zusammen etwa 400 bis 900 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Redaktion
Für: Kleiner Verlag oder Onlinemedium mit angestellter Redaktion
Zusammen etwa 2.800 bis 6.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Verlagshaus
Für: Verlag mit Print, Online, Abos und Geschäftsführung
Zusammen etwa 5.500 bis 12.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die in Verlagen und Redaktionen wirklich passieren, alle an einem Montag nach Redaktionsschluss. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Ein Lokalpolitiker beantragt Entschädigung nach dem Mediengesetz wegen einer Formulierung im Wochenendkommentar.
Eine Bildagentur fordert Nachlizenzen für 14 Fotos im Onlinearchiv.
Eine Besucherin stürzt bei der Leserveranstaltung über eine lose Bodenplatte.
Das Redaktionssystem ist verschlüsselt, die Ausgabe von morgen hängt fest.
Ein Anzeigenkunde verweigert die Zahlung, weil seine Anzeige mit falscher Adresse erschienen ist, und klagt.
Bei einer Demonstration wird der Laptop eines Reporters beschädigt, die Kamera fällt zu Boden.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.
Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.
Spezialdeckungen, nicht Standard
Eine normale Betriebshaftpflicht deckt keine Inhaltsansprüche. Wir suchen Versicherer, die Medienhaftpflicht für den österreichischen Markt anbieten, und vergleichen deren Bedingungen.
Wir kennen Schadenbearbeitung von innen
In der Bootsversicherung bearbeiten wir Schäden selbst. Dieses Verständnis hilft, wenn es bei einem Medienverfahren um Kostenzusagen geht.
Alles an einer Stelle
Verlag, Redaktion, Fahrzeuge und die private Vorsorge der Inhaber laufen bei uns zusammen.
Unabhängig seit 1989
Ein deutscher Familienbetrieb, in Österreich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Wer die inhaltliche Gestaltung eines Mediums besorgt und dessen Veröffentlichung veranlasst,
also der Verlag, der Betreiber einer Nachrichtenseite oder auch eine Bloggerin mit eigenem Medium.
Er steht im Impressum.
Gesetzlich nicht.
Weil Sie selbst für Rechteverletzungen in Ihren Texten und Bildern haften können,
ist eine eigene Medienhaftpflicht sinnvoll.
Für freie Journalisten etwa 400 bis 900 Euro im Jahr,
für kleine Verlage mit Print und Online eher 1.500 bis 4.000 Euro,
jeweils ohne Versicherungssteuer.
Die Veröffentlichung selbst nicht, sie ist eine Pflicht des Mediums.
Die Kosten eines Verfahrens darum können über Medienhaftpflicht oder Rechtsschutz gedeckt sein.
Nur wenn Online- und Social-Media-Inhalte eingeschlossen sind.
Ältere Polizzen beziehen sich oft nur auf Druckwerke.
Sie zahlt Forensik, Wiederherstellung und Benachrichtigung bei einem Datenleck.
Den Schaden am Vertrauen kann sie nicht ersetzen, deshalb gehört Quellenschutz zur Technik.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind angekreuzt.
Ändern Sie, was nicht passt; wir vergleichen.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Wer zahlt, wenn eine ganze Auflage falsch gedruckt ist?

Reicht der Gruppenvertrag meiner WKO-Fachgruppe?

Sind nasse Bücher versichert, wenn beim Nachbarn oben ein Rohr bricht?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige (ÖNACE entspricht auf Klassenebene der
europäischen NACE):
Quelle: Destatis, Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2025. Alle Betriebsarten
Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.
Zur BootsversicherungIhr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
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