Betriebshaftpflicht
Deckt Personenschäden von Gästen aus Anlage, Fahrgeschäft und Aufsicht; die Summe sollte mindestens 5 Mio. Euro betragen, bei Fahrgeschäften eher mehr.
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Wer Menschen in die Höhe, ins Wasser oder auf ein Fahrgeschäft schickt, verkauft Nervenkitzel und haftet für jede Sekunde davon. In Österreich regeln die Veranstaltungsgesetze der Länder, was Sie brauchen, und die Bezirkshauptmannschaft sieht sich Anlage und Nachweise genau an. Hier steht, welche Versicherungen einen Park, eine Halle oder ein Fahrgeschäft wirklich tragen.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Nicht automatisch. Sie haften, wenn Ihnen ein Fehler nachgewiesen wird, etwa eine mangelhafte Einweisung, abgenutztes Material oder fehlende Aufsicht. Unterschriebene Hallenordnungen helfen, schließen die Haftung für Personenschäden bei Verschulden aber nicht aus. Die Betriebshaftpflicht prüft den Anspruch, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
Ein falsch eingehängter Karabiner, ein nicht geprüftes Seil, eine Lücke in der Bodenmatte. Stürze in Hochseilgärten und Kletterhallen enden oft mit Wirbelbrüchen.
Hydraulik, Bremsen und Bügel werden nach ÖNORM EN 13814 geprüft. Fällt trotzdem ein Teil aus, betrifft es viele Gäste gleichzeitig.
Zwei Kinder auf einem Feld, ein Salto zu viel. Trampolinparks melden viele Knöchel- und Nackenverletzungen, die Eltern fordern schnell Schmerzensgeld.
Sturm reißt Planen und Dekorationen ab, Hagel zerstört Fahrzeuge und Beleuchtung. Parks im Freien sind dem Wetter voll ausgesetzt.
Ein Maschinenschaden im Juli oder eine behördliche Sperre nach einem Unfall kostet Wochen der besten Umsatzzeit.
Buchung, Kassa und Drehkreuze laufen digital. Fällt das System aus oder wird gehackt, bleibt der Eingang zu.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Deckt Personenschäden von Gästen aus Anlage, Fahrgeschäft und Aufsicht; die Summe sollte mindestens 5 Mio. Euro betragen, bei Fahrgeschäften eher mehr.
Dringend empfohlen
Ersetzt Reparaturen an Fahrgeschäften, Liften und Hydraulik nach Bedienfehlern oder Materialbruch, die keine Feuerversicherung zahlt.
Zahlt Löhne, Pacht und entgangenen Gewinn, wenn die Anlage nach einem Sach- oder Maschinenschaden in der Saison stillsteht.
Für Klettergriffe, Matten, Kassen, Gastronomie und Dekoration gegen Feuer, Sturm, Einbruch und Leitungswasser.
Für Halle, Überdachungen und eigene Bauten, besonders mit Sturm und Hagel, weil große Dachflächen stark gefährdet sind.
Sinnvoll je nach Betrieb
Hilft, wenn das Ticketsystem verschlüsselt ist oder Kundendaten aus dem Onlineshop abfließen.
Für Schausteller mit Zugmaschinen und Anhängern, die mehrere Kirtage und Märkte im Jahr anfahren.
Sichert Saisonkräfte und Instruktoren auch in der Freizeit ab, weil die AUVA nur Arbeitsunfälle trägt.
Freizeitbetriebe zahlen deutlich mehr als andere Betriebe gleicher Größe, weil ein einziger Unfall sehr teuer werden kann. Entscheidend sind Art der Attraktionen, Besucherzahl, Umsatz und ob Sie eigene Prüfprotokolle vorlegen können.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Boulderhalle mit bis zu 60.000 Besuchen im Jahr, 5 Mio. Euro Summe | etwa 1.200 bis 3.000 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Schausteller mit einem Kinderkarussell auf Kirtagen | etwa 500 bis 1.200 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Einzelveranstaltung im Freien, eintägig, Plusvariante eines österreichischen Versicherers | ab etwa 30 Euro je Veranstaltung |
| Maschinenbruch | Fahrgeschäft mit Neuwert 400.000 Euro | etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr |
| Betriebsunterbrechung | Ertragsausfall bis zwölf Monate bei 800.000 Euro Umsatz | etwa 800 bis 2.000 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Betriebshaftpflicht einer kleinen Boulderhalle kostet im Jahr etwa so viel wie 100 bis 200 Tageseintritte zu je 15 Euro.
Richtwerte ohne 11 Prozent Versicherungssteuer, Stand September 2026. Die Einzelveranstaltung stammt aus einem öffentlichen Tarif, die anderen Spannen sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis. Freizeitanlagen werden immer einzeln kalkuliert; das Angebot holen wir mit Ihren Prüfberichten ein.
01
Für: Schausteller mit einem Fahrgeschäft oder kleine Boulderhalle
Zusammen etwa 900 bis 2.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Kletterhalle, Trampolinpark oder Hochseilgarten mit Angestellten
Zusammen etwa 3.000 bis 7.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Freizeitpark mit mehreren Fahrgeschäften, Gastronomie und Onlinetickets
Zusammen etwa 10.000 bis 30.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die in Parks und Hallen wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Ferientag im August. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Das Ticketsystem ist verschlüsselt, die Drehkreuze bleiben zu. Techniker und Gutscheine für die wartenden Familien.
Eine Jugendliche stürzt im Hochseilgarten, weil die Sicherung falsch eingehängt war. Wirbelbruch, lange Reha.
Die Hydraulik des Kettenkarussells verliert Druck. Die Anlage steht, der Hersteller braucht Ersatzteile aus Italien.
Das Karussell bleibt drei Wochen in der Hochsaison stehen.
Ein Gewittersturm reißt die Überdachung des Wartebereichs ab und beschädigt die Fassade.
Im Trampolinbereich prallen zwei Kinder zusammen, eines bricht sich das Sprunggelenk.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Viele Versicherer lehnen Fahrgeschäfte oder Hochseilgärten ab. Als Makler kennen wir die Häuser, die solche Risiken zeichnen, und legen Ihnen mehrere Angebote vor.
Als Assekuradeur für Boote regulieren wir Schäden selbst. Wir sagen Ihnen vorher, welche Prüfprotokolle ein Versicherer nach einem Sturz sehen will.
Wir planen Verlängerungen und Anpassungen vor der Saison, damit neue Attraktionen versichert sind, bevor der erste Gast kommt.
Wir sind ein deutscher Makler, in Österreich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig. Für Sie ist unsere Arbeit kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Die Bewilligung nach dem Veranstaltungsrecht Ihres Bundeslandes verlangt häufig einen Nachweis. Unabhängig davon ist eine Haftpflicht mit hoher Summe unverzichtbar, weil ein einziger schwerer Unfall Ihr Unternehmen übersteigen kann.
Nur sehr begrenzt. Für Personenschäden, die Sie verschuldet haben, können Sie die Haftung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen. Die Hallenordnung hilft, ersetzt aber keine Versicherung.
Die Betriebshaftpflicht beginnt bei etwa 1.200 Euro im Jahr. Mit Inhalt, Gebäude und Ertragsausfall liegt eine mittlere Halle meist zwischen 3.000 und 7.500 Euro.
Angestellte Instruktoren sind in der Betriebshaftpflicht mitversichert. Freie Mitarbeiter mit eigenem Gewerbe brauchen eine eigene Polizze, sonst kann der Versicherer bei ihnen Regress nehmen.
Eine behördliche Schließung ist in der normalen Betriebsunterbrechung nicht gedeckt, nur der Ausfall nach einem Sach- oder Maschinenschaden. Fragen Sie gezielt nach Erweiterungen.
Mit einer Maschinen- oder Inhaltsversicherung, die ausdrücklich wechselnde Standorte, Auf- und Abbau und den Transport einschließt.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Sind wir über den Dachverband nicht schon versichert?

Brauche ich für jede Veranstaltung eine eigene Versicherung?

Versichert mich überhaupt jemand?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige (ÖNACE entspricht auf Klassenebene der europäischen NACE):
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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