Berufshaftpflicht
Gesetzlich vorgeschrieben: deckt Behandlungsfehler, Aufklärungsmängel und reine Vermögensschäden, mit Vertretungen, Ordinationspersonal und Erster Hilfe.
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Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist die Berufshaftpflicht in Österreich keine Frage des Wollens, sondern Voraussetzung für die Berufsausübung. Offen bleibt, wie gut sie ist: ob die Summe für eine Geburtsschädigung reicht, ob Vertretungen und Wahlarzttätigkeit mitversichert sind, und was passiert, wenn Ultraschall und Patientendaten an einem Tag ausfallen.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für viele Fächer nicht auf Dauer. Die 2 Mio. Euro gelten je Versicherungsfall, im Jahr muss der Vertrag bei Einzelordinationen mindestens das Dreifache und bei einer Gruppenpraxis in GmbH-Form das Fünffache leisten. Bei einem Kind mit lebenslangen Folgen summieren sich Pflege, Verdienstentgang und Rente aber leicht über 2 Mio. Euro. Höhere Summen kosten meist nur einen überschaubaren Aufpreis.
Eine übersehene Diagnose, eine Komplikation bei einem Eingriff, eine falsche Dosierung: Die Ansprüche kommen oft erst Jahre später und sind hoch.
Viele Verfahren drehen sich nicht um den Fehler, sondern um die Frage, ob richtig und nachweisbar aufgeklärt wurde.
Ultraschall, Röntgen und Labor kosten zehntausende Euro. Fällt ein Gerät aus, fehlen Leistungen und Einnahmen.
E-Card-System, ELGA-Anbindung, Befunde: Ein Angriff auf die Ordinations-EDV legt die Arbeit lahm und löst Meldepflichten nach der DSGVO aus.
Ältere Patienten, nasse Böden im Winter, eine Stufe beim Eingang: Auch das ist Haftung, aber aus dem Betrieb, nicht aus der Behandlung.
Eine Einzelordination ohne die Ärztin ist geschlossen. Miete, Personal und Leasing laufen weiter, die Honorare nicht.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Gesetzlich vorgeschrieben: deckt Behandlungsfehler, Aufklärungsmängel und reine Vermögensschäden, mit Vertretungen, Ordinationspersonal und Erster Hilfe.
Dringend empfohlen
Für Schäden aus dem Ordinationsbetrieb, etwa einen Sturz im Wartezimmer; bei vielen Ärztetarifen schon enthalten, sonst ergänzen.
Ersetzt Einrichtung, Instrumente und Medikamentenvorrat nach Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch.
Sichert Ultraschall, EKG, Röntgen und EDV gegen Defekt, Überspannung und Bedienfehler.
Hilft bei einem Angriff auf Patientendaten, mit Forensik, Wiederherstellung, Datenschutzmeldung und Ertragsausfall.
Als Praxisausfallversicherung zahlt sie laufende Kosten, wenn die Ordination nach einem Schaden oder Ihrer Erkrankung geschlossen ist.
Sinnvoll je nach Betrieb
Ergänzt die Leistungen des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer, die für den Lebensstandard oft nicht reichen.
Ein Straf- und Disziplinarrechtsschutz trägt Anwaltskosten, wenn gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird; die Haftpflicht zahlt das nicht.
Die Prämie der Berufshaftpflicht hängt vor allem am Fach. Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde und Psychiatrie liegen am unteren Ende, operative Fächer, Gynäkologie mit Geburtshilfe und Orthopädie deutlich darüber.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde oder Psychiatrie, 4 bis 5 Mio. Euro Summe | etwa 200 bis 350 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Konservativ tätige Fachordination, zum Beispiel Innere Medizin | etwa 350 bis 900 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Operative Fächer, Orthopädie oder Gynäkologie | etwa 1.500 bis mehrere tausend Euro im Jahr |
| Betriebsinhalt | Ordinationseinrichtung und Instrumente im Wert von 80.000 Euro | etwa 200 bis 500 Euro im Jahr |
| Elektronikversicherung | Ultraschall, EKG und EDV im Wert von 60.000 Euro | etwa 500 bis 1.100 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Einzelordination mit ELGA-Anbindung und drei Arbeitsplätzen | etwa 400 bis 900 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Pflicht-Berufshaftpflicht einer Allgemeinmedizinerin kostet im Jahr ungefähr so viel wie zwei bis drei Erstordinationen bei einer Wahlärztin.
Richtwerte ohne die 11 Prozent Versicherungssteuer, Stand September 2026. Die Spanne für Allgemeinmedizin stammt aus der genannten Quelle, die übrigen Beträge sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis. Die Ärztekammern bieten eigene Rahmenverträge an, die wir in jeden Vergleich einbeziehen.
01
Für: Allgemeinmedizin oder konservatives Fach, Einzelordination in Miete
Zusammen etwa 800 bis 1.700 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Fachordination mit Geräten, Assistenz und Kassenvertrag
Zusammen etwa 2.500 bis 5.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Gruppenpraxis oder operatives Fach mit Eingriffsraum
Zusammen etwa 6.000 bis 15.000 Euro im Jahr, je nach Fach
Dieses Paket anfragenSechs Schäden, die in österreichischen Ordinationen wirklich vorkommen, hier alle an einem Montag im Jänner. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Eine Patientin rutscht auf dem nassen Boden im Eingang aus und bricht sich den Oberschenkelhals.
Das Ultraschallgerät fällt nach einer Überspannung aus, der Schallkopf ist defekt.
Ein Anwalt meldet Ansprüche: Ein Tumor sei vor zwei Jahren übersehen worden. Gutachten, Verfahren, Vergleich.
Die Ordinations-EDV ist verschlüsselt, Befunde sind nicht abrufbar, Datenschutzbehörde und Patienten müssen informiert werden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einer Injektion. Sie brauchen einen Verteidiger.
Ein Wasserrohrbruch im Stockwerk darüber flutet Wartezimmer und Behandlungsraum. Zehn Tage keine Ordination.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Die Rahmenverträge der Ärztekammern sind oft gut, aber nicht immer die beste Wahl. Als Makler stellen wir sie den Angeboten anderer Versicherer gegenüber, Klausel für Klausel.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wir wissen, wie wichtig Dokumentation und frühe Meldung sind, und begleiten Sie, wenn ein Anspruch kommt.
NAMMERT ist in Österreich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig. Ihre Pflichtversicherung muss nach § 52d Ärztegesetz der Kammer gemeldet werden, das erledigt der Versicherer, wir behalten es im Blick.
Ordination, Privates und Vorsorge bei einem Ansprechpartner, erreichbar unter +49 3375 29 12 77. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte, also niedergelassene und Wohnsitzärzte, sowie Gruppenpraxen (§ 52d Ärztegesetz). Wer angestellt ist und nebenbei freiberuflich arbeitet, braucht für diese Tätigkeit ebenfalls einen Vertrag.
Mindestens 2 Mio. Euro je Versicherungsfall. Im Jahr muss der Versicherer mindestens das Dreifache leisten, bei Gruppenpraxen in GmbH-Form das Fünffache.
Etwa 200 bis 350 Euro im Jahr bei einer Summe von 4 bis 5 Mio. Euro, zuzüglich Versicherungssteuer. Fachärzte mit Eingriffen zahlen deutlich mehr.
Für die Tätigkeit im Dienst grundsätzlich über den Rechtsträger. Für Nebentätigkeiten, Vertretungen oder eine Wahlarztordination brauchen Sie einen eigenen Vertrag.
Ansprüche können Jahre später kommen. Die gesetzliche Pflichtversicherung darf die Nachhaftung nicht ausschließen oder zeitlich begrenzen. Prüfen Sie trotzdem vor dem Ruhestand, ob Ihr Vertrag das sauber regelt.
Das Handeln Ihres Personals ist Teil der ärztlichen Berufshaftpflicht. Bei Arbeitsunfällen, etwa einer Nadelstichverletzung, leistet die AUVA.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Zahlt die Berufshaftpflicht, wenn ein Implantat nicht einheilt?

Reicht die Versicherung über Physio Austria, oder brauche ich mehr?

Reicht die gesetzliche Mindestsumme von 2 Mio. Euro?
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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