Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich aus Österreich auswandere?
Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich aus Österreich auswandere? Vor allem eine Kranken …
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Kurz gesagt
Nach der Rückkehr nach Österreich sind Sie mit einer Arbeit sofort bei der Gesundheitskasse pflichtversichert. Ohne Arbeit bleibt die Mitversicherung beim Partner oder die Selbstversicherung um 565,25 Euro im Monat, mit sechs Monaten Wartezeit, wenn Sie vorher nicht versichert waren. Welche Versicherungen brauche ich noch? Eine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht, klein ab etwa 60 Euro im Jahr.
Beiträge und Prämien aus amtlichen und veröffentlichten Angaben, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Selbstversicherung bei der Gesundheitskasse | 565,25 Euro im Monat |
| Wartezeit Selbstversicherung ohne Vorversicherung | 6 Monate |
| Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht | etwa 60 bis 80 Euro im Jahr |
| Einfache Privathaftpflicht, Einzelperson | ab etwa 23 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026, aus amtlichen und öffentlich genannten Angaben.
Die Summen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;
welche Polizzen Sie nach der Rückkehr brauchen, stellen wir mit Ihnen zusammen.
Rechenbeispiel
Er tritt sofort eine Stelle an, sie sucht noch Arbeit.
| Er: Pflichtversicherung über die Arbeit | ab dem ersten Arbeitstag |
| Sie: Mitversicherung als Angehörige geprüft | sonst Selbstversicherung |
| Bei Selbstversicherung, Wartezeit | sechs Monate, private Überbrückung nötig |
| Haushalt mit Haftpflicht, 80 Quadratmeter | etwa 80 bis 150 Euro im Jahr |
Mit der Mitversicherung ist sie sofort geschützt; über die Selbstversicherung bräuchte sie sechs Monate eine private Lösung.
Treten Sie nach der Rückkehr nach Österreich eine Stelle an, sind Sie ab dem ersten Tag bei der Gesundheitskasse pflichtversichert, der Arbeitgeber meldet Sie an. Ist Ihr Ehepartner versichert, können Sie unter Voraussetzungen als Angehöriger mitversichert sein.
Bleibt nur die Selbstversicherung, brauchen Sie einen Wohnsitz in Österreich. Sie kostet 2026 monatlich 565,25 Euro und kann nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen herabgesetzt werden. Leistungen gibt es erst nach sechs Monaten, außer Sie waren vorher in Österreich, einem EU- oder EWR-Staat oder einem Abkommensstaat gesetzlich versichert und erfüllen die geforderten Zeiten.
| Ihre Lage bei der Rückkehr | Krankenversicherung | Worauf achten |
|---|---|---|
| Mit Arbeit | Pflichtversicherung | Arbeitgeber meldet an |
| Ohne Arbeit, Partner versichert | Mitversicherung als Angehöriger | Voraussetzungen bei der Kasse klären |
| Ohne Arbeit, aus der EU zurück | Selbstversicherung ohne Wartezeit | Versicherungszeiten aus dem EU-Land nachweisen |
| Ohne Arbeit, aus einem Land ohne Abkommen | Selbstversicherung, sechs Monate Wartezeit | Lücke privat überbrücken |
Wer aus einem Land ohne Abkommen zurückkommt und sich selbst versichert, steht bis zu sechs Monate ohne Leistungen da. Behalten Sie in dieser Zeit Ihre internationale Krankenversicherung, oder schließen Sie eine befristete private Versicherung ab.
Hatten Sie vor dem Wegzug eine Sonderklasse oder einen Wahlarzttarif als Anwartschaft ruhen lassen, aktivieren Sie ihn jetzt ohne neue Gesundheitsprüfung. Die Anwartschaft ersetzt aber nicht die Grundversicherung bei der Gesundheitskasse.
Eine kleine Haushaltsversicherung mit eingeschlossener Privathaftpflicht kostet etwa 60 bis 80 Euro im Jahr, eine eigene Privathaftpflicht ab etwa 23 Euro. Beides sollte ab dem Einzug laufen.
Fürs Auto legen Sie die Bonus-Malus-Bestätigung aus der Zeit vor dem Wegzug vor. Ob und wie ein Versicherer Zeiten im Ausland anrechnet, entscheidet er selbst, fragen Sie danach.
Lassen Sie sich nach der Rückkehr nach Österreich einen Versicherungsdatenauszug geben und melden Sie Zeiten im Ausland bei der Pensionsversicherung. Zeiten aus EU-Ländern und Abkommensstaaten können für Ihren Pensionsanspruch eine Rolle spielen.
Hatten Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Rückkehr ein guter Zeitpunkt, eine abzuschließen, solange Sie gesund sind.
Waren Sie nur kurz weg und haben den Hauptwohnsitz in Österreich behalten, laufen Haushalt und Haftpflicht oft weiter. Dann prüfen Sie nur, ob die Summen noch passen.
Wer sofort eine Stelle antritt, muss sich um die Krankenversicherung nicht selbst kümmern.
Fragen und Antworten
Nein.
Sie entfällt,
wenn Sie vorher in Österreich, einem EU- oder EWR-Staat oder einem Abkommensstaat gesetzlich
versichert waren.
Ja, auf Antrag nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Herabsetzung ist alle zwei Jahre neu zu beantragen.
Unter Voraussetzungen ja.
Für Angehörige fällt je nach Lage ein Zusatzbeitrag an, bei Kindererziehung entfällt er.
Das entscheidet der Versicherer.
Bringen Sie die Bestätigung aus der Zeit vor dem Wegzug mit.
Zusatztarife, Rechtsschutz und Unfallversicherung, bis Ihre Lage klar ist.
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