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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauche ich nach der Rückkehr nach Österreich?

Kurz gesagt

Nach der Rückkehr nach Österreich sind Sie mit einer Arbeit sofort bei der Gesundheitskasse pflichtversichert. Ohne Arbeit bleibt die Mitversicherung beim Partner oder die Selbstversicherung um 565,25 Euro im Monat, mit sechs Monaten Wartezeit, wenn Sie vorher nicht versichert waren. Welche Versicherungen brauche ich noch? Eine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht, klein ab etwa 60 Euro im Jahr.

Welche Versicherungen brauche ich nach der Rückkehr nach Österreich?

Was es kostet

Beiträge und Prämien aus amtlichen und veröffentlichten Angaben, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Selbstversicherung bei der Gesundheitskasse565,25 Euro im Monat
Wartezeit Selbstversicherung ohne Vorversicherung6 Monate
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr
Einfache Privathaftpflicht, Einzelpersonab etwa 23 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026, aus amtlichen und öffentlich genannten Angaben.

Die Summen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;

welche Polizzen Sie nach der Rückkehr brauchen, stellen wir mit Ihnen zusammen.

Rechenbeispiel

Paar, 40 und 37, nach drei Jahren in Dubai zurück in Linz

Er tritt sofort eine Stelle an, sie sucht noch Arbeit.

Er: Pflichtversicherung über die Arbeitab dem ersten Arbeitstag
Sie: Mitversicherung als Angehörige geprüftsonst Selbstversicherung
Bei Selbstversicherung, Wartezeitsechs Monate, private Überbrückung nötig
Haushalt mit Haftpflicht, 80 Quadratmeteretwa 80 bis 150 Euro im Jahr

Mit der Mitversicherung ist sie sofort geschützt; über die Selbstversicherung bräuchte sie sechs Monate eine private Lösung.

Krankenversicherung nach der Rückkehr

Treten Sie nach der Rückkehr nach Österreich eine Stelle an, sind Sie ab dem ersten Tag bei der Gesundheitskasse pflichtversichert, der Arbeitgeber meldet Sie an. Ist Ihr Ehepartner versichert, können Sie unter Voraussetzungen als Angehöriger mitversichert sein.

Bleibt nur die Selbstversicherung, brauchen Sie einen Wohnsitz in Österreich. Sie kostet 2026 monatlich 565,25 Euro und kann nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen herabgesetzt werden. Leistungen gibt es erst nach sechs Monaten, außer Sie waren vorher in Österreich, einem EU- oder EWR-Staat oder einem Abkommensstaat gesetzlich versichert und erfüllen die geforderten Zeiten.

Ihre Lage bei der RückkehrKrankenversicherungWorauf achten
Mit ArbeitPflichtversicherungArbeitgeber meldet an
Ohne Arbeit, Partner versichertMitversicherung als AngehörigerVoraussetzungen bei der Kasse klären
Ohne Arbeit, aus der EU zurückSelbstversicherung ohne WartezeitVersicherungszeiten aus dem EU-Land nachweisen
Ohne Arbeit, aus einem Land ohne AbkommenSelbstversicherung, sechs Monate WartezeitLücke privat überbrücken

Die Wartezeit überbrücken

Wer aus einem Land ohne Abkommen zurückkommt und sich selbst versichert, steht bis zu sechs Monate ohne Leistungen da. Behalten Sie in dieser Zeit Ihre internationale Krankenversicherung, oder schließen Sie eine befristete private Versicherung ab.

Hatten Sie vor dem Wegzug eine Sonderklasse oder einen Wahlarzttarif als Anwartschaft ruhen lassen, aktivieren Sie ihn jetzt ohne neue Gesundheitsprüfung. Die Anwartschaft ersetzt aber nicht die Grundversicherung bei der Gesundheitskasse.

Haushalt, Haftpflicht und Auto neu einrichten

Eine kleine Haushaltsversicherung mit eingeschlossener Privathaftpflicht kostet etwa 60 bis 80 Euro im Jahr, eine eigene Privathaftpflicht ab etwa 23 Euro. Beides sollte ab dem Einzug laufen.

Fürs Auto legen Sie die Bonus-Malus-Bestätigung aus der Zeit vor dem Wegzug vor. Ob und wie ein Versicherer Zeiten im Ausland anrechnet, entscheidet er selbst, fragen Sie danach.

Pension und Berufsunfähigkeit

Lassen Sie sich nach der Rückkehr nach Österreich einen Versicherungsdatenauszug geben und melden Sie Zeiten im Ausland bei der Pensionsversicherung. Zeiten aus EU-Ländern und Abkommensstaaten können für Ihren Pensionsanspruch eine Rolle spielen.

Hatten Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Rückkehr ein guter Zeitpunkt, eine abzuschließen, solange Sie gesund sind.

Wann Sie nach der Rückkehr nichts neu brauchen

Waren Sie nur kurz weg und haben den Hauptwohnsitz in Österreich behalten, laufen Haushalt und Haftpflicht oft weiter. Dann prüfen Sie nur, ob die Summen noch passen.

Wer sofort eine Stelle antritt, muss sich um die Krankenversicherung nicht selbst kümmern.

Schritt für Schritt

  1. Hauptwohnsitz anmelden.
  2. Krankenversicherung klären: Arbeit, Mitversicherung oder Selbstversicherung.
  3. Bei Wartezeit die private Krankenversicherung aus dem Ausland weiterlaufen lassen.
  4. Haushalt mit Haftpflicht ab Einzug abschließen.
  5. Bonus-Malus-Bestätigung beim Kfz-Versicherer vorlegen.

Checkliste

  • Krankenversicherung ab dem Tag der Rückkehr
  • Wartezeit geprüft und überbrückt
  • Anwartschaft reaktiviert
  • Haushalt mit Haftpflicht ab Einzug
  • Versicherungszeiten aus dem Ausland gemeldet

Häufige Fehler

  • Die internationale Krankenversicherung kündigen, bevor die Wartezeit vorbei ist
  • Nachweise über Versicherungszeiten aus dem EU-Land nicht mitbringen
  • Ohne Haftpflicht in die neue Wohnung ziehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es bei der Selbstversicherung immer eine Wartezeit?

Nein.

Sie entfällt,

wenn Sie vorher in Österreich, einem EU- oder EWR-Staat oder einem Abkommensstaat gesetzlich

versichert waren.

Kann ich die Prämie der Selbstversicherung senken?

Ja, auf Antrag nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.

Die Herabsetzung ist alle zwei Jahre neu zu beantragen.

Kann ich beim Ehepartner mitversichert werden?

Unter Voraussetzungen ja.

Für Angehörige fällt je nach Lage ein Zusatzbeitrag an, bei Kindererziehung entfällt er.

Wird meine Bonus-Malus-Stufe nach Jahren im Ausland anerkannt?

Das entscheidet der Versicherer.

Bringen Sie die Bestätigung aus der Zeit vor dem Wegzug mit.

Welche Versicherungen können warten?

Zusatztarife, Rechtsschutz und Unfallversicherung, bis Ihre Lage klar ist.

Quellen

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