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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen Pfarrer und Kirchenbeschäftigte in Österreich?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen Pfarrer und Kirchenbeschäftigte in Österreich brauchen, hängt vom Status ab. Katholische Priester sind für die Seelsorge von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen, ihre Vorsorge regelt die Kirche. Angestellte Kirchenbeschäftigte sind normal versichert und brauchen zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab etwa 20 Euro im Monat.

Welche Versicherungen brauchen Pfarrer und Kirchenbeschäftigte in Österreich?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Berufsunfähigkeit, Büroberuf, 29 Jahre, 1.000 Euro Renteab etwa 20 Euro im Monat
Berufsunfähigkeit, 29 Jahre, 1.800 Euro Renteab etwa 57 Euro im Monat
Private Unfallversicherung, guter Schutzetwa 150 bis 300 Euro im Jahr
Sonderklasse mit Selbstbehalt, 25 bis 35 Jahreetwa 80 bis 99 Euro im Monat

Stand Oktober 2026, aus den genannten Quellen.

Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit und Tätigkeit ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Pastoralassistentin, 31 Jahre, Pfarre in Oberösterreich

Nach ASVG versichert, für Berufsunfähigkeit nur die gesetzliche Pension.

Berufsunfähigkeit, 1.500 Euro RenteRichtwert etwa 40 bis 65 Euro im Monat
Haushaltsversicherung mit Privathaftpflichtetwa 10 bis 20 Euro im Monat

Zusammen etwa 50 bis 85 Euro im Monat.

Priester: was die Kirche statt der Sozialversicherung trägt

Nach § 5 Abs. 1 Z 7 ASVG sind Priester der Katholischen Kirche für ihre Seelsorgetätigkeit und ihre sonstige geistliche Tätigkeit von der Vollversicherung ausgenommen, ebenso Angehörige von Orden und Kongregationen. Die Ausnahme gilt nicht, wenn sie in einem Dienstverhältnis zu einer anderen Stelle stehen.

Welche Kranken- und Altersvorsorge die Diözese bietet, regelt sie selbst. Lassen Sie sich das schriftlich geben, bevor Sie privat zusätzlich etwas abschließen. Für evangelische Pfarrer und andere Kirchen klären Sie den Status mit Ihrer Kirchenleitung.

Kirchenbeschäftigte: normale Dienstnehmer

Pastoralassistenten, Mesner, Kirchenmusiker und Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen sind Dienstnehmer und nach dem ASVG versichert. Ein Unfall im Dienst ist ein Arbeitsunfall. Die Berufsunfähigkeitspension zahlt für Angestellte erst unter der Hälfte der Arbeitsfähigkeit, deshalb kommt die private Absicherung zuerst.

RangVersicherungFür wen
1Berufsunfähigkeitangestellte Kirchenbeschäftigte
2Haushaltsversicherung mit Privathaftpflichtalle
3Ergänzung zur Vorsorge der DiözesePriester, nach Auskunft der Diözese
4Private Unfallversicherungalle, für die Freizeit

Haftung im Gemeindedienst

Fragen Sie Ihre Diözese oder Kirchenleitung, ob ein Sammelvertrag die dienstliche Haftpflicht der Mitarbeitenden einschließt. Gegenüber dem kirchlichen Dienstgeber gilt für Angestellte das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Eine eigene Diensthaftpflicht brauchen Sie nur, wenn kein Sammelvertrag besteht.

Was Pfarrer und Kirchenbeschäftigte meist nicht brauchen

Eine zweite Privathaftpflicht neben der Haushaltsversicherung zahlt doppelt. Wer nebenbei auf eigene Rechnung als Trauredner oder Kursleiter arbeitet, findet auf unseren Seiten zu den Betriebsarten den Schutz für Selbstständige.

Schritt für Schritt

  1. Status klären: Priester, Ordensangehöriger oder Dienstnehmer.
  2. Als Priester die Vorsorge der Diözese schriftlich erfragen.
  3. Als Angestellte eine Berufsunfähigkeitsversicherung anfragen.
  4. Sammelvertrag für die dienstliche Haftpflicht erfragen.

Checkliste

  • Status in der Sozialversicherung geklärt
  • Vorsorge der Diözese bekannt
  • Berufsunfähigkeit für Angestellte
  • Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht

Häufige Fehler

  • Als Priester doppelt versichern, ohne die Leistungen der Diözese zu kennen
  • Als Religionslehrer beim Staat die eigene ASVG-Pflicht übersehen
  • Eine eigene Diensthaftpflicht trotz Sammelvertrag zahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Sind katholische Priester in Österreich sozialversichert?

Für Seelsorge und geistliche Tätigkeit sind sie nach § 5 ASVG von der Vollversicherung

ausgenommen, außer sie stehen in einem Dienstverhältnis zu einer anderen Stelle.

Wie sind Pastoralassistenten versichert?

Als Dienstnehmer nach dem ASVG, wie andere Angestellte.

Brauchen Kirchenbeschäftigte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ja, weil die Berufsunfähigkeitspension erst unter der Hälfte der Arbeitsfähigkeit zahlt.

Wer haftet für Schäden im Gemeindedienst?

Gegenüber dem Dienstgeber gilt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz.

Ob ein Sammelvertrag besteht, weiß die Diözese.

Quellen

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