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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Fahrrad und E-Bike

Was muss ich nach einem Fahrradunfall in Österreich tun?

Kurz gesagt

Was ist nach einem Fahrradunfall in Österreich zu tun? Anhalten muss jeder, der mit dem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht, auch am Rad. Bei Verletzten leisten Sie Hilfe, rufen die Rettung 144 und verständigen sofort die Polizei 133. Bei reinem Sachschaden genügt es, einander Namen und Anschrift nachzuweisen. Ansprüche verjähren nach drei Jahren.

Was muss ich nach einem Fahrradunfall in Österreich tun?

Was es kostet

Was die Versicherungen kosten, die nach einem Fahrradunfall zahlen, veröffentlichte Jahresprämien in Österreich 2026.

BeispielRichtwert
Eigene Privathaftpflicht, Einzelpersonetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Private Unfallversicherung, guter Schutz für Erwachseneetwa 150 bis 300 Euro im Jahr
E-Bike um 3.000 Euro, Vollschutzetwa 90 bis 140 Euro im Jahr
Polizei bei reinem Sachschaden gerufen36 Euro Blaulichtsteuer

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Rechtsabbieger übersieht Radfahrer in Graz

Ein Auto biegt rechts ab und erfasst einen Radfahrer mit Helm auf dem Radweg. Er prellt sich die Schulter und ist zwei Wochen im Krankenstand.

Reparatur Fahrrad laut Kostenvoranschlag600 Euro
Helm und Kleidung250 Euro
Selbstbehalte, Fahrten zur Physiotherapie150 Euro
Schmerzengeld für eine Prellung mit zwei Wochen Schmerzenetwa 1.000 bis 2.000 Euro

Zusammen etwa 2.000 bis 3.000 Euro, gezahlt von der Kfz-Haftpflicht des Autos. Entscheidend sind Befund vom Unfalltag, Fotos und Zeugen.

Ihre Pflichten an der Unfallstelle

Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet jeden, dessen Verhalten mit dem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht. Das gilt auch für Radfahrer. Sie müssen sofort anhalten, Gefahren abwenden und an der Klärung des Sachverhalts mitwirken.

Wurde jemand verletzt, leisten Sie Erste Hilfe oder holen Sie Hilfe und verständigen Sie sofort die Polizei. Bei reinem Sachschaden, etwa einem zerkratzten Auto, reicht es, einander Namen und Anschrift nachzuweisen. Sonst müssen Sie die Polizei ohne unnötigen Aufschub verständigen.

Beweise sichern

Fotografieren Sie Unfallstelle, Rad, Fahrzeug, Radweg, Ampel und Ihre Verletzungen. Notieren Sie Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des anderen und Zeugen mit Telefonnummer.

Heben Sie Helm, Rad und kaputte Kleidung auf und gehen Sie noch am selben Tag zum Arzt oder ins Spital. Ein Befund vom Unfalltag ist die Grundlage für jedes Schmerzengeld.

BeweisWofür Sie ihn brauchen
Fotos von Unfallstelle und RadHergang und Schadenhöhe
Kennzeichen und VersicherungAnspruch an die Kfz-Haftpflicht des Autos
Zeugen mit Telefonnummerwenn der Hergang strittig wird
Ärztlicher Befund vom UnfalltagSchmerzengeld und Unfallversicherung
Rechnung von Rad und ZubehörWert von Rad, Helm und Kleidung

Wer zahlt was?

Hat Sie ein Auto angefahren, wenden Sie sich an dessen Kfz-Haftpflicht. Sie ersetzt Rad, Kleidung, Heilungskosten und Schmerzengeld, gekürzt um Ihren Anteil, wenn Sie mitverursacht haben.

Haben Sie selbst einen Fußgänger verletzt oder ein Auto beschädigt, zahlt Ihre Privathaftpflicht. In Österreich steckt sie meist in der Haushaltsversicherung. Den Schaden am eigenen Rad nach einem Sturz zahlt nur eine Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung mit Vollschutz.

Passiert der Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist es ein Wegunfall nach § 175 Abs. 2 ASVG. Dann leistet die AUVA Unfallheilbehandlung und Rehabilitation, bei bleibenden Folgen ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Versehrtenrente.

LageWer zahlt
Auto hat Sie angefahrenKfz-Haftpflicht des Autos
Sie haben jemanden verletztIhre Privathaftpflicht, oft in der Haushaltsversicherung
Sturz allein, Schaden am Radnur eine Fahrradversicherung mit Vollschutz
Unfall auf dem ArbeitswegAUVA als gesetzliche Unfallversicherung
Bleibende Verletzung, egal wer schuld istprivate Unfallversicherung, wenn vorhanden

Helm und Mitverschulden

Kinder unter 12 Jahren müssen beim Radfahren, im Kindersitz und im Fahrradanhänger einen Helm tragen. Wer das Kind beaufsichtigt oder mitnimmt, muss dafür sorgen.

Für Erwachsene gibt es keine Helmpflicht, die Gerichte verlangen ihn aber teilweise trotzdem. Der Oberste Gerichtshof hat 2014 für sportlich fahrende Rennradfahrer eine Helmobliegenheit bejaht (2 Ob 99/14v). Im April 2025 wurde eine Entscheidung veröffentlicht, nach der E-Bike-Fahrer ohne Helm bei Kopfverletzungen nur einen Teil des Schmerzengeldes bekommen, auch wenn der andere schuld war.

Fristen und wann Sie nichts melden müssen

Schadenersatz und Schmerzengeld verjähren nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Schaden und Schädiger kennen. Warten Sie nicht bis zum Schluss: Die Versicherung braucht für Prüfung und Gutachten oft Monate.

Nach einem harmlosen Sturz allein ohne Verletzung und ohne fremden Schaden müssen Sie niemanden verständigen. Ihrer Fahrradversicherung melden Sie nur, was über dem Selbstbehalt liegt.

Schritt für Schritt

  1. Anhalten, Unfallstelle sichern, Verletzten helfen.
  2. Bei Verletzten Rettung 144 und sofort Polizei 133 verständigen.
  3. Bei reinem Sachschaden Name und Anschrift austauschen und nachweisen lassen.
  4. Fotos, Kennzeichen, Versicherung und Zeugen festhalten.
  5. Noch am selben Tag zum Arzt, bei einem Wegunfall den Arbeitgeber informieren.
  6. Schaden schriftlich bei der Kfz-Haftpflicht des Gegners oder Ihrer Haftpflicht melden.

Checkliste

  • Name und Anschrift des anderen, mit Ausweis geprüft
  • Kennzeichen und Versicherung des Autos
  • Fotos von Unfallstelle, Rad und Verletzungen
  • Zeugen mit Telefonnummer
  • Ärztlicher Befund vom Unfalltag
  • Rechnungen für Rad, Helm und Zubehör
  • Frist notiert: drei Jahre ab Kenntnis

Häufige Fehler

  • Weiterfahren, ohne Name und Anschrift nachzuweisen
  • Bei Verletzten die Polizei nicht verständigen
  • Mit dem E-Bike oder Rennrad ohne Helm fahren und auf volles Schmerzengeld vertrauen
  • Das Rad reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist
  • Am Unfallort die Schuld anerkennen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich nach einem Fahrradunfall die Polizei rufen?

Bei Verletzten ja, sofort.

Bei reinem Sachschaden nur, wenn Sie einander Namen und Anschrift nicht nachweisen.

Wer die Polizei trotzdem ruft, zahlt 36 Euro Blaulichtsteuer.

Gibt es in Österreich eine Helmpflicht am Rad?

Für Kinder unter 12 Jahren ja, auch im Kindersitz und im Anhänger.

Für Erwachsene nicht, ohne Helm kann aber das Schmerzengeld gekürzt werden.

Wer zahlt, wenn ich allein gestürzt bin?

Die Behandlung zahlt die Krankenversicherung, bleibende Folgen eine private Unfallversicherung.

Den Schaden am Rad zahlt nur eine Fahrradversicherung mit Vollschutz.

Zahlt meine Haushaltsversicherung, wenn ich jemanden anfahre?

Meist ja, weil die Privathaftpflicht in Österreich oft in der Haushaltsversicherung steckt.

Prüfen Sie die Summe in Ihrer Polizze.

Ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit anders?

Ja, das ist ein Wegunfall.

Die AUVA zahlt Unfallheilbehandlung und Rehabilitation,

bei bleibenden Folgen unter Umständen eine Versehrtenrente.

Wie lange habe ich Zeit für Schmerzengeld?

Drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Schaden und Schädiger kennen.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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