Brauche ich in Österreich eine Versicherung für meine Brustvergrößerung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, für eine ästhetische Brustvergrößerung aber sinnvoll …
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Kurz gesagt
In Österreich zahlt die soziale Krankenversicherung weder die ästhetische Operation noch Folgekosten durch Komplikationen. Eine Folgekostenversicherung für Schönheits-OPs bringt Ihnen genau diesen Schutz: Sie trägt die Behandlung von Nachblutung, Infektion oder Implantatproblemen. Für ein Jahr kostet sie je nach Eingriff etwa 69 bis 429 Euro als Einmalprämie.
Einmalprämien für ein Jahr Schutz aus einem veröffentlichten Tarif für Österreich, jeweils Basis und Premium.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Lidstraffung | etwa 69 bis 99 Euro |
| Bauchdeckenstraffung | etwa 169 bis 249 Euro |
| Brustvergrößerung mit Implantat | etwa 289 bis 429 Euro |
| Kosten einer Korrekturoperation nach Bluterguss am Implantat | etwa 7.000 Euro |
Richtwerte aus einem veröffentlichten Tarif und dessen Fallbeispielen, Stand Oktober 2026.
Andere Anbieter rechnen anders; Ihre Prämie hängt von Eingriff, Laufzeit und Tarif ab.
Rechenbeispiel
Am Abend nach der Operation blutet die Wunde nach und muss in einer zweiten Operation versorgt werden.
| Folgekostenversicherung, ein Jahr, Basis | etwa 169 Euro einmalig |
| Notoperation wegen Nachblutung | etwa 2.000 Euro |
| Beitrag der Sozialversicherung | keiner, Folgekosten ästhetischer OPs sind ausgenommen |
Mit Police übernimmt der Versicherer die rund 2.000 Euro bis zur vereinbarten Grenze; ohne Police bezahlen Sie sie selbst.
Laut dem öffentlichen Gesundheitsportal des Bundes übernimmt die soziale Krankenversicherung die Kosten ästhetischer Operationen nicht, und zwar auch nicht mögliche Folgekosten durch Nebenwirkungen oder Komplikationen. Sie tragen beides selbst.
Anders ist es, wenn eine medizinische Indikation besteht, etwa Wirbelsäulenbeschwerden durch sehr große Brüste. Dann gelten die normalen Regeln der Krankenbehandlung, und die Kasse kann sich nach Prüfung im Einzelfall beteiligen.
Versichert sind medizinisch notwendige Behandlungen von Komplikationen: Nachblutungen, Thrombosen, Infektionen, Wundheilungsstörungen, bei Brustoperationen auch Kapselfibrose, Verrutschen des Implantats oder Blutergüsse. Manche Tarife ersetzen zusätzlich ein Implantat, das durch einen Unfall beschädigt wird.
Die Leistung hat zwei Grenzen: einen Betrag für Behandlungen in Privatkliniken und einen höheren Betrag für Forderungen der Krankenkasse. Bei veröffentlichten Tarifen liegen sie bei 10.000 bis 15.000 Euro und 100.000 bis 150.000 Euro.
| Fall nach der Schönheits-OP | Folgekostenversicherung |
|---|---|
| Nachblutung nach Bauchdeckenstraffung | ja |
| Bluterguss mit verrutschtem Implantat | ja |
| Infektion nach Nasenkorrektur | ja, auch Medikamente |
| Behandlungsfehler | nein, Sache der Arzthaftung |
| Taubheitsgefühl | nein |
In Österreich regelt ein eigenes Bundesgesetz ästhetische Behandlungen und Operationen. Ein ausführliches Aufklärungsgespräch ist Pflicht und kann nicht abgelehnt werden, die Einwilligung muss schriftlich erfolgen, und Ärzte müssen einen Operationspass anlegen.
Unter 16 Jahren sind ästhetische Operationen verboten, zwischen 16 und 18 ist eine psychologische Beratung vorgeschrieben. Auf Wunsch muss ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt werden. Ärztinnen und Ärzte haften nicht für den Erfolg, sondern für fachgerechtes Vorgehen.
Liegt eine medizinische Indikation vor und beteiligt sich die Kasse, brauchen Sie die Folgekostenversicherung nicht. Bei kleinen Eingriffen mit geringem Risiko stellen Sie die Prämie dem möglichen Schaden gegenüber.
Wer im Ausland operiert wird, hat bei Komplikationen meist höhere Kosten und Wege. Die österreichischen Patientenanwaltschaften können dort nicht helfen. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Vergütung zahlt der Versicherer, für Sie ist das kostenlos.
Fragen und Antworten
Nein.
Laut Gesundheitsportal des Bundes übernimmt die soziale Krankenversicherung auch Folgekosten durch
Komplikationen ästhetischer Operationen nicht.
Nach einem veröffentlichten Tarif etwa 69 bis 429 Euro als Einmalprämie für ein Jahr,
je nach Eingriff.
Ab 16 Jahren, bis 18 nur mit Zustimmung der Eltern und nach psychologischer Beratung.
Nein.
Für Fehler haftet der Arzt; die Folgekostenversicherung ist für Komplikationen ohne Fehler gedacht.
Nur wenn eine Korrektur wegen einer medizinischen Komplikation nötig ist.
Reine Unzufriedenheit ist nicht versichert, manche Anbieter verkaufen dafür eine Zusatzoption.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Brauche ich in Österreich eine Versicherung für meine Brustvergrößerung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, für eine ästhetische Brustvergrößerung aber sinnvoll …
Bin ich bei einer Schönheitsoperation in der Türkei versichert?
Bei einer Schönheitsoperation in der Türkei sind Sie für den Eingriff nicht versichert. Die R …
Zahlt die Krankenkasse in Österreich Komplikationen nach Tattoo oder Piercing?
Ja, die Krankenkasse in Österreich zahlt die Behandlung von Komplikationen nach Tattoo oder P …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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