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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Kann man in Österreich einen Flug ins All versichern?

Kurz gesagt

Einen Flug ins All kann man in Österreich nur teilweise versichern. Betreiber von Satelliten brauchen nach dem Weltraumgesetz eine Haftpflicht über mindestens 60 Millionen Euro je Versicherungsfall. Für Weltraumtouristen gibt es keine Standardpolizze: Ein suborbitaler Flug kostet 750.000 US-Dollar, und ob Ihre Unfall- oder Ablebensversicherung zahlt, entscheiden deren Bedingungen.

Kann man in Österreich einen Flug ins All versichern?

Was es kostet

Preise und Pflichtsummen rund um den Raumflug, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Ticket suborbitaler Flug bei einem US-Anbieter, je Platz750.000 US-Dollar
Platz auf einer privaten Mission zur Raumstation, 2025, laut Presserund 70 Millionen US-Dollar
Weltweite Bruttoprämie für Satelliten und Starts, 2025etwa 550 bis 600 Millionen US-Dollar im Jahr
Pflichtsumme Haftpflicht für Betreiber nach Weltraumgesetzmindestens 60 Millionen Euro je Versicherungsfall

Ticketpreise sind veröffentlichte Angaben von Anbietern und Presse.

Eine feste Prämie für die Absicherung eines einzelnen Raumflugs gibt es nicht;

Zusatzdeckung ist Richtwert aus der Angebotspraxis und wird einzeln gerechnet.

Norman Nammert prüft als Versicherungsmakler, was Ihre bestehenden Polizzen abdecken.

Rechenbeispiel

Kleinsatellit einer österreichischen Hochschule

So greift das Weltraumgesetz bei einem Forschungssatelliten, im Unterschied zum Touristenflug.

Grundsatz nach § 4 Absatz 4Haftpflicht mindestens 60 Millionen Euro
Forschung und Ausbildunggelten als öffentliches Interesse, Summe kann sinken
Befreiungper Bescheid möglich
Weltraumtouristkeine Pflicht, eigene Polizzen prüfen

Für Betreiber gibt das Gesetz die Summe vor. Als Passagier sind Sie selbst dafür zuständig, Ihre Unfall- und Ablebensversicherung vor dem Flug zu klären.

Was das österreichische Weltraumgesetz verlangt

Österreich hat seit 2011 ein eigenes Weltraumgesetz. Wer als Betreiber eine Weltraumaktivität genehmigen lässt, etwa einen Kleinsatelliten einer Universität oder eines Unternehmens, muss nach § 4 Absatz 4 eine Haftpflichtversicherung über mindestens 60 Millionen Euro je Versicherungsfall abschließen.

Das Ministerium kann die Summe senken oder ganz darauf verzichten, etwa bei Aktivitäten für Wissenschaft, Forschung oder Ausbildung. Zahlt die Republik nach Völkerrecht für einen Schaden aus der Raumfahrt, kann sie nach § 11 beim Betreiber Rückgriff nehmen.

Ein Flug ins All als Privatperson

Das Weltraumgesetz regelt Betreiber, nicht Passagiere. Wer als Tourist ins All fliegt, kauft ein Ticket bei einem ausländischen Anbieter: Ein US-Unternehmen verlangt seit März 2026 für einen suborbitalen Flug 750.000 US-Dollar, ein Platz auf einer privaten Mission zur Raumstation kostete 2025 laut Presse rund 70 Millionen US-Dollar.

In den USA muss der Anbieter Sie nach Bundesrecht schriftlich über die Risiken aufklären und darauf hinweisen, dass die Regierung das Fahrzeug nicht als sicher zertifiziert hat. Sie bestätigen mit Unterschrift, dass Sie freiwillig mitfliegen.

Unfall- und Ablebensversicherung beim Raumflug

Ob Ihre Unfallpolizze bei einem Flug ins All zahlt, steht im Luftfahrtabschnitt Ihrer Bedingungen. Die deutschen Musterbedingungen etwa schließen Unfälle als Pilot oder Besatzung aus, Fluggäste aber nicht; einzelne Bedingungswerke nennen die Benutzung von Raumfahrzeugen ausdrücklich als Ausschluss.

Bei der Ablebensversicherung zählen die Bedingungen zu gefährlichen Unternehmungen und Ihre Angaben im Antrag. Fragen Sie den Versicherer vor dem Raumflug schriftlich und bewahren Sie die Antwort auf.

Der Markt für Raumfahrtversicherung

Versichert werden in der Raumfahrt vor allem Satelliten beim Start und im Orbit. Für 2025 rechnete ein Fachdienst weltweit mit 550 bis 600 Millionen US-Dollar Bruttoprämie und einer Kapazität von etwa 600 Millionen US-Dollar; 2023 machte der Markt über 1 Milliarde US-Dollar Verlust.

Für einen einzelnen Weltraumtouristen gibt es in diesem Markt keine fertige Polizze. Deckung für einen Flug ins All wird nur auf Anfrage und nach Einzelprüfung gezeichnet.

Wann Sie keine Raumfahrtversicherung brauchen

Wer nicht selbst fliegt oder Satelliten betreibt, braucht keine Raumfahrtversicherung. Fällt Weltraumschrott auf Ihr Haus, ist das ein Fall für Eigenheim- oder Haushaltsversicherung, sofern diese den Absturz von Luftfahrzeugen oder Teilen davon einschließt.

Planen Sie tatsächlich einen Raumflug, prüfen Sie alle bestehenden Polizzen: Unfall, Ableben, Berufsunfähigkeit und Reisekranken für Training und Startort.

Schritt für Schritt

  1. Ticketvertrag auf Rücktritt, Verschiebung und Haftungsverzicht lesen.
  2. Unfallpolizze auf Ausschlüsse für Luft- und Raumfahrzeuge prüfen.
  3. Ablebensversicherung auf gefährliche Unternehmungen prüfen.
  4. Versicherer schriftlich fragen, ob der Flug gedeckt ist.
  5. Bei Lücken Zusatzdeckung anfragen lassen.

Checkliste

  • Schriftliche Zusage der Unfallversicherung
  • Schriftliche Zusage der Ablebensversicherung
  • Reisekrankenschutz für Training und Startort
  • Rücktrittsregeln des Tickets bekannt

Häufige Fehler

  • Glauben, das Weltraumgesetz schütze Passagiere
  • Den Raumflug im Antrag verschweigen
  • Erst nach der Buchung an Polizzen denken

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann man als Österreicher einen Raumflug buchen?

Ja, bei ausländischen Anbietern.

Das österreichische Weltraumgesetz regelt dabei nur Betreiber mit Genehmigung in Österreich,

nicht Ihren Flug als Passagier.

Wer haftet, wenn ein Satellit abstürzt?

Nach dem Weltraumhaftungsübereinkommen der Vereinten Nationen haftet der Startstaat ohne

Verschulden für Schäden auf der Erde.

Österreich kann sich nach § 11 Weltraumgesetz beim Betreiber schadlos halten.

Muss ein Satellitenbetreiber immer 60 Millionen Euro versichern?

Nein.

Das Ministerium kann je nach Risiko und Finanzkraft eine niedrigere Summe festsetzen oder befreien.

Gibt es eine Raumflugversicherung für Privatleute?

Einen Standardtarif gibt es nicht.

Deckung für einen einzelnen Flug ins All gibt es nur auf Anfrage.

Wer prüft meine Polizzen?

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler.

Die Courtage zahlt der Versicherer.

Quellen

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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