Zahlt die Unfallversicherung in Österreich bei Fallschirmspringen und Extremsport?
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Kurz gesagt
Einen Flug ins All kann man in Österreich nur teilweise versichern. Betreiber von Satelliten brauchen nach dem Weltraumgesetz eine Haftpflicht über mindestens 60 Millionen Euro je Versicherungsfall. Für Weltraumtouristen gibt es keine Standardpolizze: Ein suborbitaler Flug kostet 750.000 US-Dollar, und ob Ihre Unfall- oder Ablebensversicherung zahlt, entscheiden deren Bedingungen.
Preise und Pflichtsummen rund um den Raumflug, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ticket suborbitaler Flug bei einem US-Anbieter, je Platz | 750.000 US-Dollar |
| Platz auf einer privaten Mission zur Raumstation, 2025, laut Presse | rund 70 Millionen US-Dollar |
| Weltweite Bruttoprämie für Satelliten und Starts, 2025 | etwa 550 bis 600 Millionen US-Dollar im Jahr |
| Pflichtsumme Haftpflicht für Betreiber nach Weltraumgesetz | mindestens 60 Millionen Euro je Versicherungsfall |
Ticketpreise sind veröffentlichte Angaben von Anbietern und Presse.
Eine feste Prämie für die Absicherung eines einzelnen Raumflugs gibt es nicht;
Zusatzdeckung ist Richtwert aus der Angebotspraxis und wird einzeln gerechnet.
Norman Nammert prüft als Versicherungsmakler, was Ihre bestehenden Polizzen abdecken.
Rechenbeispiel
So greift das Weltraumgesetz bei einem Forschungssatelliten, im Unterschied zum Touristenflug.
| Grundsatz nach § 4 Absatz 4 | Haftpflicht mindestens 60 Millionen Euro |
| Forschung und Ausbildung | gelten als öffentliches Interesse, Summe kann sinken |
| Befreiung | per Bescheid möglich |
| Weltraumtourist | keine Pflicht, eigene Polizzen prüfen |
Für Betreiber gibt das Gesetz die Summe vor. Als Passagier sind Sie selbst dafür zuständig, Ihre Unfall- und Ablebensversicherung vor dem Flug zu klären.
Österreich hat seit 2011 ein eigenes Weltraumgesetz. Wer als Betreiber eine Weltraumaktivität genehmigen lässt, etwa einen Kleinsatelliten einer Universität oder eines Unternehmens, muss nach § 4 Absatz 4 eine Haftpflichtversicherung über mindestens 60 Millionen Euro je Versicherungsfall abschließen.
Das Ministerium kann die Summe senken oder ganz darauf verzichten, etwa bei Aktivitäten für Wissenschaft, Forschung oder Ausbildung. Zahlt die Republik nach Völkerrecht für einen Schaden aus der Raumfahrt, kann sie nach § 11 beim Betreiber Rückgriff nehmen.
Das Weltraumgesetz regelt Betreiber, nicht Passagiere. Wer als Tourist ins All fliegt, kauft ein Ticket bei einem ausländischen Anbieter: Ein US-Unternehmen verlangt seit März 2026 für einen suborbitalen Flug 750.000 US-Dollar, ein Platz auf einer privaten Mission zur Raumstation kostete 2025 laut Presse rund 70 Millionen US-Dollar.
In den USA muss der Anbieter Sie nach Bundesrecht schriftlich über die Risiken aufklären und darauf hinweisen, dass die Regierung das Fahrzeug nicht als sicher zertifiziert hat. Sie bestätigen mit Unterschrift, dass Sie freiwillig mitfliegen.
Ob Ihre Unfallpolizze bei einem Flug ins All zahlt, steht im Luftfahrtabschnitt Ihrer Bedingungen. Die deutschen Musterbedingungen etwa schließen Unfälle als Pilot oder Besatzung aus, Fluggäste aber nicht; einzelne Bedingungswerke nennen die Benutzung von Raumfahrzeugen ausdrücklich als Ausschluss.
Bei der Ablebensversicherung zählen die Bedingungen zu gefährlichen Unternehmungen und Ihre Angaben im Antrag. Fragen Sie den Versicherer vor dem Raumflug schriftlich und bewahren Sie die Antwort auf.
Versichert werden in der Raumfahrt vor allem Satelliten beim Start und im Orbit. Für 2025 rechnete ein Fachdienst weltweit mit 550 bis 600 Millionen US-Dollar Bruttoprämie und einer Kapazität von etwa 600 Millionen US-Dollar; 2023 machte der Markt über 1 Milliarde US-Dollar Verlust.
Für einen einzelnen Weltraumtouristen gibt es in diesem Markt keine fertige Polizze. Deckung für einen Flug ins All wird nur auf Anfrage und nach Einzelprüfung gezeichnet.
Wer nicht selbst fliegt oder Satelliten betreibt, braucht keine Raumfahrtversicherung. Fällt Weltraumschrott auf Ihr Haus, ist das ein Fall für Eigenheim- oder Haushaltsversicherung, sofern diese den Absturz von Luftfahrzeugen oder Teilen davon einschließt.
Planen Sie tatsächlich einen Raumflug, prüfen Sie alle bestehenden Polizzen: Unfall, Ableben, Berufsunfähigkeit und Reisekranken für Training und Startort.
Fragen und Antworten
Ja, bei ausländischen Anbietern.
Das österreichische Weltraumgesetz regelt dabei nur Betreiber mit Genehmigung in Österreich,
nicht Ihren Flug als Passagier.
Nach dem Weltraumhaftungsübereinkommen der Vereinten Nationen haftet der Startstaat ohne
Verschulden für Schäden auf der Erde.
Österreich kann sich nach § 11 Weltraumgesetz beim Betreiber schadlos halten.
Nein.
Das Ministerium kann je nach Risiko und Finanzkraft eine niedrigere Summe festsetzen oder befreien.
Einen Standardtarif gibt es nicht.
Deckung für einen einzelnen Flug ins All gibt es nur auf Anfrage.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler.
Die Courtage zahlt der Versicherer.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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