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Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u.…: Anschrift, Leistung, Beschwerden
Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse hat ihren Sitz in München in Deutschland. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin führt das Unternehmen als Pensionskasse unter der Registernummer 2222. Hier steht, wohin Ihre Kündigung geht, was im Leistungsfall zu tun ist und wie oft sich Kundinnen und Kunden bei der Aufsicht beschwert haben.
Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse kündigen
Eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds lässt sich in aller Regel nicht kündigen und auszahlen: Das Geld ist für die Rente gebunden. Möglich sind, je nach Vertrag, Beiträge auszusetzen oder den Vertrag beim Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Ansprechpartner ist zuerst Ihr Arbeitgeber.
Die Kündigung geht an die Anschrift, die in Ihrer Polizze steht. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische PensionskasseBavariaring 23
80336 München
Deutschland
Leistung beantragen bei Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse
- Melden Sie den Leistungsfall dem Versicherer mit der Polizzennummer, im Todesfall unverzüglich.
- Im Todesfall braucht der Versicherer in der Regel die Sterbeurkunde und die Polizze; wer bezugsberechtigt ist, steht im Vertrag.
- Bei Berufsunfähigkeit gehören ärztliche Unterlagen und eine Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit dazu.
- Fragen Sie nach, welche Unterlagen noch fehlen, und notieren Sie, wann Sie was geschickt haben.
Die Rufnummer und die Anschrift für Schäden stehen in Ihrer Polizze. Fehlen sie dort, nehmen Sie die Anschrift des Sitzes oben.
Beschwerden über Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse bei der BaFin
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse nicht vor. Die Statistik führt nur Unternehmen auf, über die in einer der acht erfassten Sparten mindestens eine Beschwerde abschließend bearbeitet wurde.
Was Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse versichern darf
Die BaFin führt für das Unternehmen 2 Sparten nach Anlage 1 zum deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz, für die eine Erlaubnis besteht:
- 19 Leben
- 24 Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen
Streit mit Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse: Schlichtung und Beschwerde
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle.
Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren, Verbrauchertelefon +49 800 2 100 500, werktags von 8 bis 18 Uhr. Wer in Österreich wohnt, kann sich auch an die Beschwerdestelle des Sozialministeriums wenden.
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Häufige Fragen
Wohin schicke ich die Kündigung an Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse?
An die Anschrift in Ihrer Polizze. Steht dort keine eigene, an den Sitz: Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse, Bavariaring 23, 80336 München. Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.
Wie viele Beschwerden gab es über Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse?
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse nicht vor.
Wer beaufsichtigt Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie führt das Unternehmen als Pensionskasse unter der Registernummer 2222.
Wer vermittelt bei Streit mit Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse?
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle. Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren, Verbrauchertelefon +49 800 2 100 500, werktags von 8 bis 18 Uhr. Wer in Österreich wohnt, kann sich auch an die Beschwerdestelle des Sozialministeriums wenden.
Quellen
- BaFin-Unternehmensdatenbank: Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des…
- BaFin-Beschwerdestatistik 2025
- BaFin-Beschwerdestatistik 2024
- BaFin-Beschwerdestatistik 2023
Stand: 15. Oktober 2026 · Alle Versicherer · Beschwerden im Vergleich