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SHB Allgemeine Versicherung VVaG: kündigen, Schaden melden, Beschwerden
SHB Allgemeine Versicherung VVaG hat ihren Sitz in Königswinter in Deutschland. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5008. Hier steht, wohin Ihre Kündigung geht, wie Sie einen Schaden melden und wie oft sich Kundinnen und Kunden bei der Aufsicht beschwert haben.
SHB Allgemeine Versicherung VVaG kündigen
Die Kündigung geht an die Anschrift, die in Ihrer Polizze steht. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
SHB Allgemeine Versicherung VVaGJohannes-Albers-Allee 2
53639 Königswinter
Deutschland
Schreiben Sie Ihre Polizzennummer, Ihren Namen und den gewünschten Termin hinein und lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen. Wohnen Sie in Österreich, können für Ihren Vertrag österreichische Regeln gelten; maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze.
Schaden melden bei SHB Allgemeine Versicherung VVaG
- Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, am besten am selben Tag. Die Bedingungen verlangen fast immer eine unverzügliche Meldung.
- Halten Sie den Schaden klein, soweit das zumutbar ist, und werfen Sie nichts weg, bevor der Versicherer es gesehen hat oder zustimmt.
- Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen. Bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus gehört die Anzeige bei der Polizei dazu.
- Halten Sie die Polizzennummer bereit. Die Schadennummer, die Sie danach bekommen, steht auf jedem weiteren Schreiben.
Die Rufnummer und die Anschrift für Schäden stehen in Ihrer Polizze. Fehlen sie dort, nehmen Sie die Anschrift des Sitzes oben.
Beschwerden über SHB Allgemeine Versicherung VVaG bei der BaFin
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt SHB Allgemeine Versicherung VVaG nicht vor. Die Statistik führt nur Unternehmen auf, über die in einer der acht erfassten Sparten mindestens eine Beschwerde abschließend bearbeitet wurde.
Was SHB Allgemeine Versicherung VVaG versichern darf
Die BaFin führt für das Unternehmen 5 Sparten nach Anlage 1 zum deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz, für die eine Erlaubnis besteht:
- 01 Unfall (Summenversicherung, Kostenversicherung, kombinierte Leistungen)
- 08 Feuer und Elementarschäden (Feuer, Explosion, Sturm, andere Elementarschäden außer Sturm)
- 09 Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
- 13 Allgemeine Haftpflicht
- 16 Verschiedene finanzielle Verluste (Gewinnausfall, laufende Unkosten allgemeiner Art, unvorhergesehene Geschäftsunkosten, nichtkommerzielle Geldverluste, sonstige finanzielle Verluste)
Streit mit SHB Allgemeine Versicherung VVaG: Schlichtung und Beschwerde
Zuständig ist die Schlichtungsstelle Ombudsmann für Versicherungen. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Geht es um einen Nachteil bis 10.000 Euro, ist die Entscheidung für den Versicherer bindend; für Sie ist sie es nie, der Weg zum Gericht bleibt offen. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt (§ 204 BGB).
Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren, Verbrauchertelefon +49 800 2 100 500, werktags von 8 bis 18 Uhr. Wer in Österreich wohnt, kann sich auch an die Beschwerdestelle des Sozialministeriums wenden.
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Häufige Fragen
Wohin schicke ich die Kündigung an SHB Allgemeine Versicherung VVaG?
An die Anschrift in Ihrer Polizze. Steht dort keine eigene, an den Sitz: SHB Allgemeine Versicherung VVaG, Johannes-Albers-Allee 2, 53639 Königswinter. Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.
Wie viele Beschwerden gab es über SHB Allgemeine Versicherung VVaG?
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt SHB Allgemeine Versicherung VVaG nicht vor.
Wer beaufsichtigt SHB Allgemeine Versicherung VVaG?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5008.
Wer vermittelt bei Streit mit SHB Allgemeine Versicherung VVaG?
Zuständig ist die Schlichtungsstelle Ombudsmann für Versicherungen. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Geht es um einen Nachteil bis 10.000 Euro, ist die Entscheidung für den Versicherer bindend; für Sie ist sie es nie, der Weg zum Gericht bleibt offen. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt (§ 204 BGB). Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren, Verbrauchertelefon +49 800 2 100 500, werktags von 8 bis 18 Uhr. Wer in Österreich wohnt, kann sich auch an die Beschwerdestelle des Sozialministeriums wenden.
Quellen
- BaFin-Unternehmensdatenbank: SHB Allgemeine Versicherung VVaG
- BaFin-Beschwerdestatistik 2025
- BaFin-Beschwerdestatistik 2024
- BaFin-Beschwerdestatistik 2023
Stand: 15. Oktober 2026 · Alle Versicherer · Beschwerden im Vergleich