Versicherungsmakler / Versicherer / Schaden- und Unfallversicherer
Notarversicherungsverein a.G.: kündigen, Schaden melden, Beschwerden
Notarversicherungsverein a.G. hat ihren Sitz in Köln in Deutschland. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5161. Hier steht, wohin Ihre Kündigung geht, wie Sie einen Schaden melden und wie oft sich Kundinnen und Kunden bei der Aufsicht beschwert haben.
Notarversicherungsverein a.G. kündigen
Die Kündigung geht an die Anschrift, die in Ihrer Polizze steht. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
Notarversicherungsverein a.G.Burgmauer 53
50667 Köln
Deutschland
Schreiben Sie Ihre Polizzennummer, Ihren Namen und den gewünschten Termin hinein und lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen. Wohnen Sie in Österreich, können für Ihren Vertrag österreichische Regeln gelten; maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze.
Schaden melden bei Notarversicherungsverein a.G.
- Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, am besten am selben Tag. Die Bedingungen verlangen fast immer eine unverzügliche Meldung.
- Halten Sie den Schaden klein, soweit das zumutbar ist, und werfen Sie nichts weg, bevor der Versicherer es gesehen hat oder zustimmt.
- Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen. Bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus gehört die Anzeige bei der Polizei dazu.
- Halten Sie die Polizzennummer bereit. Die Schadennummer, die Sie danach bekommen, steht auf jedem weiteren Schreiben.
- Zentrale laut Impressum: +49 221 16892968
Die Kontaktdaten stammen von der eigenen Website des Versicherers, geprüft am 15. Oktober 2026. Maßgeblich ist, was in Ihrem Vertrag steht.
Beschwerden über Notarversicherungsverein a.G. bei der BaFin
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Notarversicherungsverein a.G. nicht vor. Die Statistik führt nur Unternehmen auf, über die in einer der acht erfassten Sparten mindestens eine Beschwerde abschließend bearbeitet wurde.
Was Notarversicherungsverein a.G. versichern darf
Die BaFin führt für das Unternehmen diese Erlaubnis nach Anlage 1 zum deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz:
- 16 Verschiedene finanzielle Verluste (indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten)
Früher erlaubt, inzwischen beendet: 13 Allgemeine Haftpflicht
Streit mit Notarversicherungsverein a.G.: Schlichtung und Beschwerde
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle.
Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren, Verbrauchertelefon +49 800 2 100 500, werktags von 8 bis 18 Uhr. Wer in Österreich wohnt, kann sich auch an die Beschwerdestelle des Sozialministeriums wenden.
Vergleichen statt nur kündigen
Als Makler holen wir Angebote mehrerer Versicherer ein und sagen Ihnen, was der Wechsel bringt und was er kostet. Für Sie kostenlos.
Häufige Fragen
Wohin schicke ich die Kündigung an Notarversicherungsverein a.G.?
An die Anschrift in Ihrer Polizze. Steht dort keine eigene, an den Sitz: Notarversicherungsverein a.G., Burgmauer 53, 50667 Köln. Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.
Wie viele Beschwerden gab es über Notarversicherungsverein a.G.?
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Notarversicherungsverein a.G. nicht vor.
Wer beaufsichtigt Notarversicherungsverein a.G.?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie führt das Unternehmen als Schaden- und Unfallversicherer unter der Registernummer 5161.
Wer vermittelt bei Streit mit Notarversicherungsverein a.G.?
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle. Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren, Verbrauchertelefon +49 800 2 100 500, werktags von 8 bis 18 Uhr. Wer in Österreich wohnt, kann sich auch an die Beschwerdestelle des Sozialministeriums wenden.
Quellen
- BaFin-Unternehmensdatenbank: Notarversicherungsverein a.G.
- BaFin-Beschwerdestatistik 2025
- BaFin-Beschwerdestatistik 2024
- BaFin-Beschwerdestatistik 2023
- Impressum von Notarversicherungsverein a.G.
Stand: 15. Oktober 2026 · Alle Versicherer · Beschwerden im Vergleich