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Erste Kieler Beerdigungskasse: kündigen, Leistung, Beschwerden
Erste Kieler Beerdigungskasse hat ihren Sitz in Kiel in Deutschland. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin führt das Unternehmen als Sterbekasse unter der Registernummer 3068. Hier steht, wohin Ihre Kündigung geht, wie Sie einen Leistungsfall melden und wie oft sich Kundinnen und Kunden bei der Aufsicht beschwert haben.
Erste Kieler Beerdigungskasse kündigen
Die Kündigung geht an die Anschrift, die in Ihrer Polizze steht. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
Erste Kieler BeerdigungskasseKronshagener Weg 8
24103 Kiel
Deutschland
Schreiben Sie Ihre Polizzennummer, Ihren Namen und den gewünschten Termin hinein und lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen. Wohnen Sie in Österreich, können für Ihren Vertrag österreichische Regeln gelten; maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze.
Leistung beantragen bei Erste Kieler Beerdigungskasse
- Melden Sie den Leistungsfall dem Versicherer mit der Polizzennummer, im Todesfall unverzüglich.
- Im Todesfall braucht der Versicherer in der Regel die Sterbeurkunde und die Polizze; wer bezugsberechtigt ist, steht im Vertrag.
- Fragen Sie nach, welche Unterlagen noch fehlen, und notieren Sie, wann Sie was geschickt haben.
- Zentrale laut Impressum: +49 431 63186
Die Kontaktdaten stammen von der eigenen Website des Versicherers, geprüft am 15. Oktober 2026. Maßgeblich ist, was in Ihrem Vertrag steht.
Beschwerden über Erste Kieler Beerdigungskasse bei der BaFin
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Erste Kieler Beerdigungskasse nicht vor. Die Statistik führt nur Unternehmen auf, über die in einer der acht erfassten Sparten mindestens eine Beschwerde abschließend bearbeitet wurde.
Was Erste Kieler Beerdigungskasse versichern darf
Die BaFin führt für das Unternehmen diese Erlaubnis nach Anlage 1 zum deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz:
- 19 Leben
Streit mit Erste Kieler Beerdigungskasse: Schlichtung und Beschwerde
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle.
Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren, Verbrauchertelefon +49 800 2 100 500, werktags von 8 bis 18 Uhr. Wer in Österreich wohnt, kann sich auch an die Beschwerdestelle des Sozialministeriums wenden.
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Häufige Fragen
Wohin schicke ich die Kündigung an Erste Kieler Beerdigungskasse?
An die Anschrift in Ihrer Polizze. Steht dort keine eigene, an den Sitz: Erste Kieler Beerdigungskasse, Kronshagener Weg 8, 24103 Kiel. Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.
Wie viele Beschwerden gab es über Erste Kieler Beerdigungskasse?
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Erste Kieler Beerdigungskasse nicht vor.
Wer beaufsichtigt Erste Kieler Beerdigungskasse?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie führt das Unternehmen als Sterbekasse unter der Registernummer 3068.
Wer vermittelt bei Streit mit Erste Kieler Beerdigungskasse?
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle. Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren, Verbrauchertelefon +49 800 2 100 500, werktags von 8 bis 18 Uhr. Wer in Österreich wohnt, kann sich auch an die Beschwerdestelle des Sozialministeriums wenden.
Quellen
- BaFin-Unternehmensdatenbank: Erste Kieler Beerdigungskasse
- BaFin-Beschwerdestatistik 2025
- BaFin-Beschwerdestatistik 2024
- BaFin-Beschwerdestatistik 2023
- Impressum von Erste Kieler Beerdigungskasse
Stand: 15. Oktober 2026 · Alle Versicherer · Beschwerden im Vergleich