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Ersatzskipper, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Schaden
Ein Ersatzskipper ist die erfahrene Person, die der Versicherer schickt, wenn der Eigner oder der Skipper ausfällt und das Boot weit vom Heimathafen liegt. Wer sein Boot in der Adria liegen hat, für den ist das kein Randfall. Die Polizze regelt es nicht in der Kaskodeckung, sondern in einer Assistance, und die Gründe sind eng gefasst: Unfall, Tod oder eine ärztlich bescheinigte Erkrankung über einige Tage, dazu niemand an Bord, der sonst heimfahren kann. Gezahlt wird ein Tagessatz bis zu einer Obergrenze je Ereignis. Beispiel: Der Skipper bricht sich in Biograd das Handgelenk, an Bord zwei Gäste ohne Patent.
Bei uns: Nur im Premium, über die Assistance-Zusatzbedingungen: Fallen Sie oder der Skipper durch Unfall, Tod oder eine ärztlich attestierte Erkrankung von mehr als 7 Tagen aus und ist kein anderer Mitreisender verfügbar, organisieren wir einen Ersatzskipper zum Heimathafen und übernehmen 100 Euro pro Tag, höchstens 5.000 Euro je Ereignis (A-3.3.8). In Basis und Basis PLUS fehlt die Leistung.
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.