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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Zahlt die BU-Versicherung in Österreich bei psychischen Erkrankungen?

Kurz gesagt

Ja, wenn Ihre Polizze die Psyche nicht ausschließt. Es gilt dieselbe Schwelle wie bei jeder Krankheit: meist mindestens 50 Prozent berufsunfähig, voraussichtlich mindestens sechs Monate, fachärztlich belegt. Psychische Erkrankungen sind in Österreich auch bei der staatlichen Invaliditätspension inzwischen etwa die Hälfte der Fälle. Gefährlich wird es, wenn eine Psychotherapie im Antrag fehlt.

Zahlt die BU-Versicherung in Österreich bei psychischen Erkrankungen?

Was es kostet

Was eine BU ohne Vorerkrankung in Österreich kostet und welche Summen im Ernstfall im Spiel sind. Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
36 Jahre, Einkaufsleiter, 1.500 Euro Renterund 85 Euro im Monat
29 Jahre, Softwareentwickler, 1.000 Euro Renteab etwa 20 Euro im Monat
Prämienzuschlag nach abgeschlossener PsychotherapieRichtwert 20 bis 100 Prozent, oft Ausschluss statt Zuschlag
Rehabilitationsgeld als staatliche Untergrenze2026 mindestens 1.308,39 Euro im Monat für Alleinstehende
Private BU-Rente 1.500 Euro über 25 Jahre450.000 Euro

Prämien aus öffentlich genannten Tarifbeispielen für Antragsteller ohne Vorerkrankung. Der Anteil psychischer Ursachen bei den Invaliditätspensionen stammt aus einem Factsheet vom Februar 2026, der Durchschnittsbetrag aus einem Bericht des Rechnungshofs zu 2016. Der Zuschlag nach Psychotherapie ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Filialleiter aus Salzburg, 41 Jahre, schwere Depression

Er ist seit fünf Monaten im Krankenstand, in fachärztlicher Behandlung und war sechs Wochen stationär. Sein Vertrag: 1.800 Euro Rente bis 65, kein Ausschluss der Psyche.

Mitarbeiterführung und Einsatzplanung, 40 Prozentnicht mehr möglich
Kundengespräche und Reklamationen, 30 Prozentnicht mehr möglich
Warenwirtschaft und Bestellungen, 20 Prozentnur noch zur Hälfte möglich
Ablage und Kassenabschluss, 10 Prozentmöglich
Noch leistbarrund 20 Prozent, berufsunfähig also zu rund 80 Prozent

Mit Aufenthaltsbericht, Facharztbefunden und dieser Aufschlüsselung ist die Schwelle von 50 Prozent klar belegt. Er bekommt 1.800 Euro im Monat, zusätzlich zu einem allfälligen Rehabilitationsgeld. Bessert sich sein Zustand später deutlich, darf der Versicherer nachprüfen. Fallbeispiel zur Veranschaulichung.

Die Psyche ist kein Sonderfall, sondern der Regelfall

Eine private BU fragt nicht, ob die Ursache im Körper oder in der Seele liegt. Entscheidend ist, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er tatsächlich aussah, zu mindestens 50 Prozent nicht mehr schaffen. Das österreichische VersVG regelt die BU nicht eigens, deshalb kommt es ganz auf den Wortlaut Ihrer Bedingungen an.

Wie groß das Thema ist, zeigt die gesetzliche Pensionsversicherung: Etwa die Hälfte der Invaliditätspensionen ist inzwischen psychisch bedingt, und ein Krankenstand wegen einer psychischen Erkrankung dauert im Schnitt rund 40 Tage, viermal so lange wie bei körperlichen Leiden. Wer sich nur gegen körperliche Risiken absichert, lässt die größte Lücke offen.

AbsicherungBei Depression oder Angststörung
Private BU ohne Ausschlusszahlt, wenn 50 Prozent und sechs Monate belegt sind
Private BU mit Ausschluss der Psychezahlt nicht
Grundfähigkeitsversicherungzahlt meist nicht, weil Gehen, Sehen oder Greifen erhalten bleiben
Unfallversicherungzahlt nicht, es fehlt der Unfall
Rehabilitationsgeld der Pensionsversicherungbei vorübergehender Berufsunfähigkeit, mindestens Ausgleichszulagenrichtsatz

Der Nachweis: woran Anträge scheitern

Bei einer Depression muss der Befund beschreiben, was Sie nicht mehr können: konzentriert arbeiten, Termine halten, Kundenkontakt aushalten, Entscheidungen treffen. Der Versicherer verlangt Befunde aus Psychiatrie oder Psychotherapie, Aufenthaltsberichte von Klinik oder Reha und einen Verlauf über Monate. Eine Bestätigung über Burnout von der Hausärztin reicht selten.

Ebenso wichtig ist Ihre Tätigkeitsbeschreibung. Halten Sie fest, wie eine typische Arbeitswoche vor der Erkrankung aussah, mit Stunden und Anteilen. Viele Ablehnungen haben weniger mit der Diagnose zu tun als mit einer dünnen Akte.

Privat und staatlich laufen getrennt

Ob Ihnen die Pensionsversicherung Rehabilitationsgeld oder eine Berufsunfähigkeitspension zuspricht, entscheidet sie nach dem ASVG mit eigenen Gutachten. Eine Ablehnung dort bindet die private BU nicht, und umgekehrt. Stellen Sie beide Anträge parallel und nutzen Sie Gutachten aus dem einen Verfahren im anderen.

Rechnen Sie nicht mit viel aus dem staatlichen Teil: Der Rechnungshof bezifferte die durchschnittliche Leistung aus Rehabilitationsgeld oder Invaliditätspension wegen psychischer Erkrankungen für 2016 mit 1.000 bis 1.100 Euro im Monat. Die private Rente ist der Teil, der den Lebensstandard hält.

Ausschlüsse: die stille Lücke

Wer im Antrag eine Psychotherapie oder eine depressive Episode angibt, bekommt oft ein Angebot mit Ausschluss. Ein Ausschluss aller psychischen Erkrankungen nimmt gerade den häufigsten Grund heraus. Ein eng gefasster Ausschluss nur für eine bestimmte Diagnose ist deutlich besser.

Fragen Sie, ob der Versicherer einen Ausschluss nach einigen beschwerdefreien Jahren auf Antrag neu prüft, und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Manchmal ist ein Vertrag mit Ausschluss trotzdem richtig, weil er alle anderen Ursachen voll absichert. Sie sollten nur wissen, was Sie unterschreiben.

Psychotherapie im Antrag: ehrlich und vorbereitet

Wer eine Therapie verschweigt, riskiert den ganzen Vertrag. Bei falschen Angaben kann der Versicherer binnen eines Monats ab Kenntnis zurücktreten. In der Lebensversicherung, zu der die BU zählt, endet dieses Recht nach drei Jahren, bei Arglist nicht (§ 163 VersVG). Bei psychischen Erkrankungen wird die Akte im Leistungsfall immer gründlich gelesen.

Holen Sie sich vorher Ihre Unterlagen: Einsicht in die Krankengeschichte nach § 51 Ärztegesetz, die erste Kopie ist nach der Datenschutzgrundverordnung kostenlos. In ELGA sehen Sie Befunde selbst nach, und die Krankenkasse stellt eine Leistungsinformation aus. Lassen Sie sich den Abschluss der Therapie bestätigen. Dann fragen wir anonym bei mehreren Risikoprüfern an.

Wann eine BU gerade nicht die Antwort ist

Während einer laufenden Behandlung gibt es meist keine BU, auch nicht mit Ausschluss. Oft ist es klüger, die Therapie abzuschließen und später zu beantragen. Verschieben Sie aber nie eine Behandlung wegen einer Versicherung.

Als Übergang kommt eine Erwerbsunfähigkeitsdeckung in Frage, die strenger ist als die BU. Eine Grundfähigkeits- oder Unfallversicherung schützt bei psychischen Erkrankungen praktisch nicht.

Schritt für Schritt

  1. Früh fachärztliche Behandlung beginnen und alle Befunde sammeln.
  2. Eine typische Arbeitswoche vor der Erkrankung mit Stunden und Anteilen aufschreiben.
  3. Den Leistungsantrag stellen, sobald absehbar ist, dass es länger als sechs Monate dauert.
  4. Parallel bei der Pensionsversicherung Rehabilitationsgeld oder Pension beantragen.
  5. Bei Ablehnung die Begründung anfordern und Fristen sofort notieren.

Checkliste

  • Kein Ausschluss der Psyche oder nur ein eng gefasster
  • Alle abgefragten Therapien im Antrag angegeben
  • Krankengeschichte, ELGA und Leistungsinformation der Kasse vor dem Antrag geprüft
  • Regel zur Nachprüfung und zur Wiedereingliederung in den Bedingungen
  • Verzicht auf Verweisung auf einen anderen Beruf
  • Tätigkeitsbeschreibung mit Zeitanteilen vorbereitet

Häufige Fehler

  • Eine Psychotherapie im Antrag weglassen
  • Den Leistungsantrag nur mit einer Bestätigung über Burnout stellen
  • Eine Grundfähigkeits- oder Unfallversicherung für Schutz bei Depression halten
  • Nur auf die staatliche Pension warten und den privaten Antrag verschieben
  • Eine Behandlung aufschieben, um später eine BU zu bekommen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die BU bei Burnout?

Burnout allein ist meist keine eigenständige Diagnose. Gezahlt wird, wenn Ärzte etwa eine Depression feststellen und die Schwelle von 50 Prozent belegt ist.

Muss ich eine Psychotherapie im Antrag angeben?

Ja, wenn sie im abgefragten Zeitraum liegt, in der Praxis oft zehn Jahre. Lesen Sie den genauen Wortlaut Ihres Antrags.

Bekomme ich nach einer Therapie noch eine BU?

Oft ja, mit Zuschlag, Ausschluss oder nach einer Wartezeit, vor allem wenn die Therapie einige Jahre abgeschlossen ist. Eine anonyme Voranfrage zeigt, wer annimmt.

Hängt die private Rente vom Bescheid der Pensionsversicherung ab?

Nein. Beide prüfen getrennt nach eigenen Maßstäben. Ein positiver Bescheid hilft aber als Beweis.

Darf der Versicherer später nachprüfen?

Ja, die Bedingungen erlauben das während des Rentenbezugs. Geht es Ihnen dauerhaft so gut, dass Sie wieder mehr als die Hälfte schaffen, kann die Rente enden.

Was ist, wenn die Erkrankung in Schüben kommt?

Entscheidend ist die Prognose von mindestens sechs Monaten. Bei wiederkehrenden Phasen hilft eine lückenlose Dokumentation des Verlaufs.

Quellen

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