Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen aus Österreich entsandte Mitarbeiter?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen aus Österreich entsandte Mitarbeiter brauchen: In der EU bleiben Sie mit der A1-Bescheinigung bis 24 Monate in der österreichischen Sozialversicherung. Bei Krankheit im dienstlichen Auftrag erbringt der Dienstgeber die Leistungen. Privat fehlen oft eine internationale Krankenversicherung mit Rücktransport, ab etwa 80 Euro im Monat, Haftpflicht für die ganze Dauer und Rechtsschutz.

Welche Versicherungen brauchen aus Österreich entsandte Mitarbeiter?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien für Auslandsaufenthalte, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Internationale Krankenvollversicherung, unter 40 Jahren, ohne Nordamerikaab etwa 80 Euro im Monat, Standardtarife etwa 95 bis 140 Euro
Auslandskrankenversicherung bis ein Jahr, bis 65 Jahre, ohne USA und Kanadaetwa 1,50 bis 2,00 Euro am Tag
Auslandskrankenversicherung bis ein Jahr, bis 65 Jahre, mit USA und Kanadaetwa 3,00 bis 4,00 Euro am Tag
Eigene Privathaftpflicht, Einzelpersonetwa 35 bis 60 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026 aus veröffentlichten Vergleichen; ASVG und EU-Regeln geprüft.

Wie lange eine Haftpflichtpolizze im Ausland gilt,

der übliche Geltungsbereich im Rechtsschutz und Gruppenpolizzen der Dienstgeber sind Richtwerte

aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Technikerin, 36 Jahre, 18 Monate nach Kanada entsendet

Ohne Gruppenpolizze des Dienstgebers zählt der Krankenschutz mit Nordamerika.

Auslandskrankenversicherung mit USA und Kanadaetwa 90 bis 120 Euro im Monat
Haftpflicht mit Auslandsdauer für 18 Monateetwa 3 bis 5 Euro im Monat
RechtsschutzGeltung in Kanada vorher prüfen

Etwa 93 bis 125 Euro im Monat, wenn der Dienstgeber keine Polizze stellt.

Wie lange entsandte Mitarbeiter in Österreich versichert bleiben

Bei einer Entsendung in einen anderen EU-Staat bleiben entsandte Mitarbeiter mit der A1-Bescheinigung höchstens 24 Monate in der österreichischen Sozialversicherung. Eine Verlängerung müssen beide Länder genehmigen. Danach kann der Wechsel ins System des Gastlandes folgen.

Nach Paragraf 3 ASVG gelten Dienstnehmer eines Dienstgebers mit Sitz in Österreich, die ins Ausland entsendet werden, als im Inland beschäftigt, solange der Einsatz fünf Jahre nicht übersteigt. In Staaten mit eigenem Abkommen oder ohne Abkommen kann zusätzlich das Recht vor Ort greifen.

Ziel der EntsendungWas giltWas entsandte Mitarbeiter privat prüfen
EU, EWR, Schweizösterreichisches Recht bis 24 Monate mit A1Rücktransport, Haftpflicht, Rechtsschutz
Staat mit Abkommennach dem Abkommenwelche Zweige fehlen
Staat ohne AbkommenASVG bis fünf Jahre, dazu örtliches RechtKrankenschutz vor Ort
Länger als geplantWechsel ins Gastland möglichAnschluss der Krankenversicherung

Krankheit im dienstlichen Auftrag

Hält sich eine krankenversicherte Person im dienstlichen Auftrag im Ausland auf, erhält sie nach Paragraf 130 ASVG die Leistungen vom Dienstgeber. Das gilt auch für Angehörige, die wegen des Auftrags mitkommen. Teure Behandlungen in Übersee oder ein Rücktransport bleiben so beim Dienstgeber.

Viele Dienstgeber schließen deshalb eine Gruppenpolizze ab. Fragen Sie vor der Abreise schriftlich, was sie zahlt. Fehlt sie, kostet eine internationale Krankenversicherung unter 40 Jahren ohne Nordamerika ab etwa 80 Euro im Monat.

Haushalt, Haftpflicht und Rechtsschutz bei der Entsendung

Die Haushaltsversicherung für die Wohnung in Österreich läuft weiter. Die eingeschlossene Privathaftpflicht gilt im Ausland meist nur für vorübergehende Aufenthalte, wie lange, steht in der Polizze. Für entsandte Mitarbeiter mit mehrjährigem Einsatz ist das vorher zu klären.

Rechtsschutzverträge haben einen örtlichen Geltungsbereich, oft Europa. Für eine Entsendung nach Asien oder Amerika prüfen Sie, ob Streitigkeiten dort überhaupt versichert sind.

Berufsunfähigkeit während der Entsendung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gilt in vielen Tarifen weltweit. Beim Abschluss kurz vor der Entsendung fragt der Versicherer nach Auslandsaufenthalten, besonders in Krisengebieten. Geben Sie das Einsatzland genau an.

Was entsandte Mitarbeiter meist nicht brauchen

Eine eigene internationale Krankenversicherung ist unnötig, wenn die Gruppenpolizze des Dienstgebers ausreichend zahlt. Eine normale Reisekrankenversicherung reicht für eine Entsendung dagegen nicht, sie ist auf kurze Reisen begrenzt.

Schritt für Schritt

  1. Vom Dienstgeber A1 oder Bescheinigung nach Abkommen anfordern.
  2. Gruppenpolizze für Krankheit und Rücktransport erfragen.
  3. Auslandsdauer der Haftpflicht prüfen und verlängern.
  4. Rechtsschutz und Berufsunfähigkeit auf das Einsatzland prüfen.

Checkliste

  • A1 oder Bescheinigung nach Abkommen liegt vor
  • Krankenschutz mit Rücktransport für die ganze Dauer
  • Angehörige mitversichert
  • Haftpflicht gilt so lange wie der Einsatz
  • Haushaltsversicherung für Österreich läuft weiter

Häufige Fehler

  • Mit einer Reisekrankenversicherung monatelang ins Ausland gehen
  • Die Auslandsgrenze der Haftpflicht übersehen
  • Annehmen, der Rechtsschutz gelte weltweit
  • Bei Verlängerung den Wechsel ins Gastland nicht prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wer zahlt bei Krankheit während der Entsendung?

Nach dem ASVG erbringt der Dienstgeber die Leistungen für die Dauer des dienstlichen

Auslandsaufenthalts.

Wie lange gilt die A1-Bescheinigung?

In der Regel bis zu 24 Monate, eine Verlängerung müssen beide Länder genehmigen.

Bleibe ich außerhalb der EU in Österreich versichert?

Nach dem ASVG gilt eine Entsendung bis fünf Jahre als Beschäftigung im Inland.

Das Recht vor Ort kann zusätzlich greifen.

Brauche ich eine eigene Auslandskrankenversicherung?

Nur wenn der Dienstgeber keine ausreichende Gruppenpolizze hat.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.