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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was passiert in Österreich mit meinen Konten und Daten, wenn ich sterbe?

Kurz gesagt

Was passiert in Österreich mit meinen Konten und Daten, wenn ich sterbe? Ihre Rechte gehen in die Verlassenschaft über, soweit sie nicht höchstpersönlich sind, und nach der Einantwortung auf die Erben. Abos und Guthaben laufen also weiter. Ohne Liste dauert der Zugang oft Monate. Eine eigene Versicherung gibt es nicht, Cyberpolizzen ab etwa 4 Euro im Monat bieten teils Löschdienste.

Was passiert in Österreich mit meinen Konten und Daten, wenn ich sterbe?

Was es kostet

Prämien passender Polizzen in Österreich.

BeispielRichtwert
Cyberpolizze Einzelpersonetwa 4,90 Euro im Monat
Cyberpolizze für den Haushalt mit IT- und Rechtsberatungetwa 4,99 Euro im Monat
Sterbeversicherung, Eintritt mit 60, Summe 5.000 bis 10.000 Euroetwa 26,98 bis 53,15 Euro im Monat

Cyberprämien aus einer Übersicht der Arbeiterkammer, Stand Jänner 2025;

Sterbeversicherung aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

Welche Polizzen einen Löschdienst enthalten und die Beträge im Beispiel sind Richtwerte aus der

Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Witwe ohne Kontenliste

Ein Mann aus Wels stirbt mit 63. Seine Frau findet über Abbuchungen sechs Abos und einen Cloudspeicher mit Familienfotos.

Abos bis zur Kündigung, vier Monateetwa 200 Euro
Zugang zum Fotospeichererst nach der Einantwortung
Kontenliste zu Lebzeiten0 Euro

Mit Liste und Notfallzugang hätte sie Abos sofort gekündigt und die Fotos gesichert. Die Beträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was mit Konten und Daten in Österreich rechtlich passiert

Mit dem Tod setzt die Verlassenschaft als juristische Person die Rechtsposition des Verstorbenen fort. Nach der Einantwortung treten die Erben ein. Zur Verlassenschaft gehören Rechte und Verbindlichkeiten, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind.

Verträge mit Mail-, Cloud- und Streaminganbietern samt Guthaben fallen damit grundsätzlich in den Nachlass. Wie weit das bei privaten Nachrichten reicht, hängt davon ab, ob sie als höchstpersönlich gelten. Anbieter prüfen das im Einzelfall.

Warum es in der Praxis lange dauert

Anbieter verlangen meist Sterbeurkunde und den Einantwortungsbeschluss oder eine Bestätigung aus dem Verlassenschaftsverfahren. Bis dahin vergehen oft Monate, und bezahlte Abos buchen weiter ab.

Eine verschlossene Kontenliste oder ein Passwortmanager mit Notfallzugang verkürzt das deutlich. Halten Sie fest, ob ein Konto gelöscht, archiviert oder als Gedenkseite bleiben soll.

KontoWas Erben brauchenFolge ohne Vorsorge
MailpostfachEinantwortung oder ZugangsdatenRechnungen bleiben unentdeckt
Soziales NetzwerkAntrag beim Anbieter mit SterbeurkundeProfil bleibt öffentlich
Cloud mit FotosZugangsdaten oder EinantwortungDaten gehen nach Kündigung verloren
AbosKündigung durch ErbenAbbuchungen laufen weiter

Welche Polizze beim digitalen Nachlass hilft

Eine Versicherung für Konten und Daten nach dem Tod gibt es nicht. Manche Cyberpolizzen für Private enthalten Online-Monitoring und Hilfe beim Löschen von Daten, das kann auch Angehörigen helfen.

Eine Sterbeversicherung deckt Begräbniskosten, nicht den digitalen Nachlass. Schließen Sie sie nicht wegen eines Zusatzdienstes ab, sondern nur, wenn Sie das Begräbnis gezielt absichern wollen.

So regeln Sie Ihre Konten und Daten zu Lebzeiten

Legen Sie eine Liste aller Konten an und bestimmen Sie im Testament, wer sich darum kümmern soll. Passwörter gehören nicht ins Testament, sondern an einen sicheren Ort, den die Vertrauensperson kennt.

Eine Vorsorgevollmacht, die digitale Konten ausdrücklich nennt, hilft schon bei schwerer Krankheit. Lassen Sie sie fachkundig errichten, damit Anbieter sie anerkennen.

Schritt für Schritt

  1. Alle Konten mit Anbieter und Zweck auflisten.
  2. Für jedes Konto einen Wunsch festhalten.
  3. Notfallzugang über einen Passwortmanager einrichten.
  4. Im Testament eine Person für den digitalen Nachlass benennen.
  5. Liste jährlich aktualisieren.

Checkliste

  • Kontenliste vollständig
  • Abos und Guthaben vermerkt
  • Notfallzugang geregelt
  • Wünsche zu Profilen festgehalten
  • Vorsorgevollmacht nennt digitale Konten

Häufige Fehler

  • Passwörter ins Testament schreiben
  • Nur das Bankkonto regeln
  • Eine Sterbeversicherung nur wegen eines Löschdienstes abschließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Erben meine Angehörigen meine Online-Konten?

Rechte und Verbindlichkeiten fallen in die Verlassenschaft, soweit sie nicht höchstpersönlich sind,

und gehen mit der Einantwortung auf die Erben über.

Dürfen Erben meine Nachrichten lesen?

Das hängt davon ab, ob die Inhalte als höchstpersönlich gelten.

Halten Sie Ihren Wunsch dazu schriftlich fest.

Gibt es eine Versicherung für den digitalen Nachlass?

Nein.

Einige Cyberpolizzen bieten Hilfe beim Löschen von Daten.

Laufen Abos nach dem Tod weiter?

Ja, bis sie gekündigt werden.

Melden Sie den Todesfall den Anbietern rasch.

Wer kümmert sich bis zur Einantwortung?

Die Verlassenschaft setzt die Rechtsposition fort.

Wer für sie handeln darf, klärt das Verlassenschaftsverfahren.

Quellen

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