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Was ist die Gewinnbeteiligung bei einer Pensionsversicherung?

Kurz gesagt

Die Gewinnbeteiligung ist der Teil der Erträge, den der Anbieter einer Pensionsversicherung zusätzlich zum Garantiezins an Sie weitergibt. Der Garantiezins für neue Verträge liegt in Österreich seit Juli 2022 bei 0 Prozent. Eine veröffentlichte Gewinnerklärung nennt für 2026 bei neuen Tarifen 2,5 Prozent, andere Gesellschaften lagen zuletzt um 2 Prozent. Sicher ist nur, was bereits gutgeschrieben ist.

Was ist die Gewinnbeteiligung bei einer Pensionsversicherung?

Was es kostet

Hier geht es um Zinssätze statt Prämien. Werte für Österreich aus veröffentlichten Angaben, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Höchstzulässiger Garantiezins für Neuverträge seit 1. Juli 20220,0 Prozent
Gesamtverzinsung neuerer Tarife 2026, veröffentlichte Gewinnerklärung2,5 Prozent
Gesamtverzinsung großer Gesellschaften für 2023 laut Presseberichtenetwa 2 bis 2,15 Prozent
Schlussgewinnanteil je nach Prämienzahlungsdauer0 bis 4 Prozent der Erlebenssumme

Stand Oktober 2026.

Gewinnanteile werden jedes Jahr neu erklärt und sind für die Zukunft nicht garantiert.

Der Sparteil von 85 Euro im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

100 Euro im Monat, 30 Jahre Ansparzeit

Was Garantie und Gewinnbeteiligung ausmachen, wenn die Verzinsung über die ganze Zeit gleich bliebe.

Monatsprämie100 Euro
Sparteil nach Versicherungssteuer und Kosten (Richtwert)etwa 85 Euro, also 1.020 Euro im Jahr
Nur Garantiezins 0 Prozentrund 30.600 Euro
Mit Gesamtverzinsung 2,5 Prozentrund 44.800 Euro

Die Gewinnbeteiligung macht hier gut 14.000 Euro aus, fast ein Drittel des Guthabens. Garantiert sind aber nur die rund 30.600 Euro.

Woher die Gewinne kommen

Was ist die Gewinnbeteiligung bei einer Pensionsversicherung genau? Der Anbieter rechnet vorsichtig: mit niedrigem Rechnungszins, langer Lebenserwartung und reichlich Kosten. Erwirtschaftet er mehr, entsteht ein Gewinn. Er stammt vor allem aus Kapitalerträgen über dem Rechnungszins, aus geringeren Kosten als geplant und aus dem Risikoverlauf.

Die Lebensversicherung-Gewinnbeteiligungsverordnung der Finanzmarktaufsicht schreibt vor, dass mindestens 85 Prozent der Bemessungsgrundlage den Versicherten zugutekommen. Wie viel Ihr Vertrag bekommt, erklärt die Gesellschaft jedes Jahr neu, getrennt nach Tarifgenerationen.

BausteinWas er bedeutetWie sicher
Rechnungszins (Garantiezins)fester Zins auf die Deckungsrückstellung, für neue Verträge 0 Prozentfür die ganze Laufzeit garantiert
Zinsgewinnanteiljährliche Gutschrift über den Rechnungszins hinausnach Zuteilung sicher, für die Zukunft offen
SchlussgewinnanteilBonus am Ende, meist in Prozent der Erlebenssummeerst bei Ablauf sicher
Zusatzgewinnkleiner Anteil aus dem Risikoverlauf, bezogen auf die Todesfallsummejährlich neu festgelegt

Warum alte Verträge oft keine Gewinne bekommen

Die Gewinnbeteiligung wird so festgelegt, dass Rechnungszins und Zinsgewinn zusammen bei neueren Tarifen eine ähnliche Gesamtverzinsung ergeben. Eine veröffentlichte Gewinnerklärung für 2026 zeigt das deutlich: Tarife ab 2022 mit 0 Prozent Rechnungszins erhalten 2,5 Prozent Zinsgewinn, Tarife mit 1 Prozent Rechnungszins 1,5 Prozent.

Verträge aus den Neunzigerjahren mit 3 oder 4 Prozent Garantie bekommen dort keinen Zinsgewinn mehr. Ihr Garantiezins liegt bereits über dem, was heute erwirtschaftet wird. Für diese Kunden ist der Vertrag trotzdem wertvoll, weil die hohe Garantie bleibt.

Schlussgewinn und Kündigung

Der Schlussgewinnanteil kommt erst am Ende der Laufzeit. In der genannten Gewinnerklärung hängt er von der Prämienzahlungsdauer ab, von 0 Prozent bis 9 Jahre über 2 und 3 Prozent bis zu 4 Prozent der Erlebenssumme ab 30 Jahren.

Kündigen Sie vorher, verlieren Sie den Schlussgewinn meist ganz oder teilweise. Zugeteilte Zinsgewinne sind dagegen im Rückkaufswert enthalten.

Grenzen und wann Sie das nicht brauchen

Die Verzinsung wirkt nur auf die Deckungsrückstellung. Von jeder laufenden Prämie gehen zuerst 4 Prozent Versicherungssteuer und die Abschluss- und Verwaltungskosten ab. Eine Gesamtverzinsung von 2,5 Prozent bedeutet deshalb nicht 2,5 Prozent Rendite auf Ihre Einzahlung.

Brauchen Sie keine lebenslange Pension und halten Sie Kursschwankungen aus, kann ein eigener Fondssparplan mehr bringen. Die klassische Pensionsversicherung mit Gewinnbeteiligung passt eher zu Menschen, die Planbarkeit über Rendite stellen.

Schritt für Schritt

  1. In der jährlichen Kontomitteilung nachsehen, welchen Rechnungszins und welchen Zinsgewinn Ihr Vertrag bekommt.
  2. Garantierte Leistung und nicht garantierte Gewinnanteile getrennt betrachten.
  3. Vor einer Kündigung nach dem Schlussgewinn fragen, der verloren ginge.
  4. Bei Pensionsbeginn die Form der Gewinnverwendung bewusst wählen.
  5. Beim Neuabschluss Kosten und Versicherungssteuer mitrechnen, nicht nur die Verzinsung.

Checkliste

  • Rechnungszins des eigenen Vertrags bekannt
  • Zinsgewinn und Schlussgewinn der eigenen Tarifgeneration nachgelesen
  • Kosten und 4 Prozent Versicherungssteuer berücksichtigt
  • Garantierte Pension von der Hochrechnung unterschieden
  • Vergleich mit einem eigenen Sparplan durchgerechnet

Häufige Fehler

  • Hochrechnungen mit Gewinnanteilen für garantierte Werte halten
  • Kurz vor Ablauf kündigen und den Schlussgewinn verschenken
  • Einen alten Vertrag mit hoher Garantie wegen fehlender Gewinne kündigen
  • Nur die Gesamtverzinsung vergleichen und Kosten übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Gewinnbeteiligung garantiert?

Nein. Sicher ist nur, was Ihrem Vertrag bereits zugeteilt wurde. Für künftige Jahre erklärt die Gesellschaft die Gewinnsätze jedes Jahr neu.

Warum bekommt mein alter Vertrag keinen Zinsgewinn?

Weil sein Rechnungszins von 3 oder 4 Prozent schon über dem liegt, was heute erwirtschaftet wird. Die hohe Garantie bleibt Ihnen aber.

Wie hoch ist der Garantiezins in Österreich?

Für Verträge ab 1. Juli 2022 beträgt der höchstzulässige Garantiezins 0 Prozent. Die Verzinsung entsteht dann ganz aus der Gewinnbeteiligung.

Muss der Anbieter Gewinne weitergeben?

Ja, eine Verordnung der Finanzmarktaufsicht verlangt, dass mindestens 85 Prozent der Bemessungsgrundlage den Versicherten zugutekommen. Die Verteilung auf einzelne Verträge legt die Gesellschaft fest.

Was passiert mit den Gewinnen bei Kündigung?

Zugeteilte Zinsgewinne sind im Rückkaufswert enthalten. Den Schlussgewinn gibt es meist nur bei Ablauf.

Gibt es Gewinnbeteiligung auch bei fondsgebundenen Verträgen?

Dort hängt die Leistung vor allem von den Fonds ab. Gewinnanteile fallen meist klein aus oder werden in Fondsanteile umgerechnet.

Quellen

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