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Wie wird der Rückkaufswert in Österreich berechnet?

Kurz gesagt

Der Rückkaufswert ist der versicherungsmathematisch berechnete Zeitwert Ihres Vertrags, abzüglich offener Prämien und eines vereinbarten, angemessenen Stornoabzugs. Im ersten Jahr dürfen die einmaligen Abschlusskosten gar nicht, bis zum fünften Jahr nur anteilig angerechnet werden. Weil die 4 Prozent Versicherungssteuer und die Verwaltungskosten weg sind, liegt er trotzdem lange unter Ihren Prämien.

Wie wird der Rückkaufswert in Österreich berechnet?

Was es kostet

Rechengrößen aus Gesetz und öffentlich genannten Verbraucherinformationen für Österreich, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Abschlusskosten bei Rückkauf im ersten Jahr0 Prozent anrechenbar
Abschlusskosten bei Rückkauf nach 2 Jahrenhöchstens 2 von 5 Teilen
Versicherungssteuer bei laufender Prämie4 Prozent, von 100 Euro werden rund 96,15 Euro veranlagt
Garantiezins klassischer Verträge seit 1. Juli 20220,0 Prozent
Rückkauf eines Einmalerlags vor 15 Jahren, ab 50 vor 10 Jahren7 Prozent Nachversteuerung, zusammen 11 Prozent
Beispielvertrag nach 2 Jahren, 2.400 Euro eingezahltrund 1.770 Euro Rückkaufswert

Die Fünfjahresregel, die Versicherungssteuer und der Garantiezins stammen aus Gesetz und Verordnung. Abschlusskosten von 3 Prozent der Prämiensumme, 5 Prozent Verwaltungskosten, 2 Prozent Gesamtverzinsung und 2 Prozent Stornoabzug im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Ihr Vertrag kann deutlich abweichen; die verbindliche Zahl nennt Ihnen Ihr Versicherer schriftlich.

Rechenbeispiel

100 Euro im Monat, 30 Jahre Laufzeit, klassischer Vertrag

So entsteht die Lücke zwischen Prämien und Rückkaufswert. Gerechnet mit Richtwerten: 4 Prozent Versicherungssteuer, 5 Prozent Verwaltung je Prämie, 1.080 Euro Abschlusskosten, 2 Prozent Gesamtverzinsung, 2 Prozent Stornoabzug.

Prämiensumme (360 × 100 Euro)36.000 Euro
Veranlagt je Monat nach Steuer und Verwaltungrund 91 Euro
Nach 2 Jahren: eingezahlt 2.400 EuroRückkaufswert rund 1.770 Euro, 2 Fünftel der Abschlusskosten angerechnet
Nach 5 Jahren: eingezahlt 6.000 EuroRückkaufswert rund 4.580 Euro
Nach 10 Jahren: eingezahlt 12.000 EuroRückkaufswert rund 10.820 Euro
Nach 20 Jahren: eingezahlt 24.000 EuroRückkaufswert rund 25.320 Euro

Erst nach rund 16 bis 17 Jahren liegt der Rückkaufswert in diesem Beispiel über den Prämien. Wer früher aussteigt, verliert Geld, auch wenn das Gesetz die Abschlusskosten streckt.

Woraus sich der Rückkaufswert zusammensetzt

Von jeder Prämie gehen zuerst 4 Prozent Versicherungssteuer an den Staat. Vom Rest decken Abschluss- und Verwaltungskosten sowie gegebenenfalls ein Ablebensschutz ihren Anteil, der verbleibende Sparanteil wird veranlagt.

Aus Sparanteil, Verzinsung und zugeteilter Gewinnbeteiligung entsteht das Deckungskapital. Das Gesetz spricht vom Zeitwert der Versicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Offene Prämien werden abgezogen, ein vereinbarter Stornoabzug ebenso.

BausteinWirkung auf den Rückkaufswert
Deckungskapitaldie Grundlage, wächst mit jedem Sparanteil
Zugeteilte Gewinnbeteiligungerhöht den Wert, ist Ihnen sicher
Schlussgewinnanteilbei Rückkauf oft nur teilweise oder gar nicht
Abschlusskostengesetzlich auf fünf Jahre gestreckt
Versicherungssteuer 4 Prozentkommt nicht zurück
Stornoabzugnur wenn vereinbart und angemessen
Offene Prämien und Vorauszahlungenwerden verrechnet

Der Schutz in den ersten fünf Jahren

Österreich regelt die Abschlusskosten beim Rückkauf ausdrücklich. Endet eine kapitalbildende Lebensversicherung im ersten Jahr, dürfen die rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskosten gar nicht berücksichtigt werden.

Danach bis zum Ende des fünften Jahres nur mit dem Anteil, der der tatsächlichen Laufzeit im Verhältnis zu fünf Jahren entspricht. Nach zwei Jahren also höchstens zwei Fünftel, nach vier Jahren vier Fünftel.

Ab dem sechsten Jahr sind die Abschlusskosten voll verrechnet. Dass der Wert trotzdem unter den Prämien liegt, hat dann andere Gründe: Versicherungssteuer, laufende Kosten und eine niedrige Verzinsung.

Was der Stornoabzug darf

Ein Abzug beim Rückkauf ist nur erlaubt, wenn er im Vertrag vereinbart und angemessen ist. Was angemessen ist, haben österreichische Gerichte mehrfach geprüft, und nicht jede Klausel hat gehalten.

Sehen Sie in Ihren Bedingungen nach, wie der Abzug berechnet wird. Steht dort keine klare Regel, lohnt eine Nachfrage beim Versicherer oder eine Prüfung bei der Arbeiterkammer.

Warum neue Verträge langsamer wachsen

Klassische Verträge seit dem 1. Juli 2022 garantieren 0 Prozent. Was darüber hinaus dazukommt, ist Gewinnbeteiligung, die nicht garantiert ist. Bei fondsgebundenen Verträgen hängt der Rückkaufswert am Kurs der Fonds.

Alte Verträge mit 4 Prozent aus der Zeit um 2000 wachsen dagegen verlässlich. Diesen Unterschied sieht man im Rückkaufswert erst nach vielen Jahren, dann aber deutlich.

Steuer beim Rückkauf

Bei laufender Prämie ist der Rückkauf in der Regel steuerfrei. Bei einem Einmalerlag gilt eine Mindestfrist von 15 Jahren, von 10 Jahren, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person bei Abschluss mindestens 50 waren.

Wird davor rückgekauft, zieht der Versicherer weitere 7 Prozent Versicherungssteuer vom Rückkaufswert ab, zusammen 11 Prozent, und der Ertrag wird einkommensteuerpflichtig. Rechnen Sie das in den Vergleich mit ein.

Schritt für Schritt

  1. Aktuellen Rückkaufswert und die Ablaufleistung schriftlich anfordern.
  2. Im Vertrag nachsehen, wie der Stornoabzug geregelt ist.
  3. Bei Rückkauf in den ersten fünf Jahren prüfen, ob die Abschlusskosten nur anteilig angerechnet wurden.
  4. Eingezahlte Prämien zusammenrechnen und gegenüberstellen.
  5. Bei Einmalerlag die Mindestfrist von 15 oder 10 Jahren prüfen.
  6. Prämienfreistellung als Alternative durchrechnen lassen.

Checkliste

  • Rückkaufswert und Ablaufleistung liegen schriftlich vor
  • Stornoabzug im Vertrag geregelt und nachvollziehbar
  • Anteilige Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren geprüft
  • Schlussgewinnanteil und dessen Verlust beziffert
  • Garantiezins des Vertrags bekannt
  • Nachversteuerung bei Einmalerlag geprüft

Häufige Fehler

  • Den Rückkaufswert mit der Summe der Prämien verwechseln
  • Kurz vor Ablauf rückkaufen und den Schlussgewinnanteil verschenken
  • Einen alten Vertrag mit 4 Prozent Garantie auflösen
  • Einen Stornoabzug hinnehmen, ohne die Klausel zu prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Warum bekomme ich weniger zurück, als ich eingezahlt habe?

Weil 4 Prozent Versicherungssteuer, Verwaltungskosten und Abschlusskosten schon verbraucht sind und neue Verträge keinen Zins garantieren. Erst über viele Jahre holt die Verzinsung das auf.

Dürfen Abschlusskosten sofort abgezogen werden?

Nein. Im ersten Jahr gar nicht, bis zum fünften Jahr nur anteilig nach der Laufzeit. Das regelt § 176 Versicherungsvertragsgesetz.

Darf der Versicherer einen Stornoabzug nehmen?

Ja, wenn er vereinbart und angemessen ist. Gerichte haben einzelne Klauseln gekippt, eine Prüfung kann sich lohnen.

Ist der Rückkaufswert garantiert?

Der garantierte Teil und bereits zugeteilte Gewinnanteile ja. Bei fondsgebundenen Verträgen schwankt er mit dem Kurs.

Bekomme ich die Versicherungssteuer zurück?

Nein. Die 4 Prozent auf jede Prämie sind endgültig bezahlt, auch wenn Sie rückkaufen.

Was ist besser: rückkaufen oder prämienfrei stellen?

Prämienfrei stellen erhält den Vertrag und bei alten Verträgen den Garantiezins. Rückkaufen lohnt nur, wenn Sie das Geld wirklich brauchen.

Quellen

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